Auszug - Geschäftsbesorgungsvertrag und Personalgestellungsvertrag mit dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für die Durchführung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
WL Ruth erläutert die Vorlage. Im Kern geht es
darum, ab dem 01.07.2004 dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV)
die Kreisstraßenunterhaltung zu übertragen. Bisher (bis zum 30.06.2004) wurde
die Deich- und Gewässerunterhaltung für den NDUV von SBU übernommen (gegen
Kostenerstattung). In den Geschäftsbesorgungsvertrag ist eine Option zur
vorzeitigen Kündigung zum 31.12.2008 eingeflossen. Diese Option wird wirksam,
wenn bis dahin einerseits die Elbquerung bei Darchau realisiert ist und
andererseits der Verband in der Zwischenzeit Bauhofaufgaben der Gemeinde Amt
Neuhaus übernommen haben sollte. Damit soll die Auslastung des
Verwaltungspersonals gewährleistet sein. Mit der selbstständigen Übernahme der
Deich- und Gewässerunterhaltung durch den NDUV ab dem 01.07.2004 gehen
insgesamt 11 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf den Verband über. Die vier
Straßenwärter verbleiben beim Landkreis und werden dem Verband über einen
Personalgestellungsvertrag zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt.
Die Kosten der Straßenunterhaltung werden durch die
Neukonstellation jedenfalls nicht höher als bereits in der Vergangenheit
kalkuliert. Die finanziellen Auswirkungen werden insgesamt erstmalig im
Wirtschaftsplan 2005 zu erkennen sein.
KTA Schumann-Schilling fragt, ob der Verkauf der Betriebsgebäude
und der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Jahresabschluss 2004 ausgewiesen
sein wird. Zusätzlich hätte sie auch gern Einsicht in den
Geschäftsbesorgungsvertrag.
WL Ruth führt dazu aus, dass selbstverständlich
jede Veränderung des Anlagevermögens im Jahresabschluss zu erkennen sein wird.
Für den Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Buchwert liegt die
Zuständigkeit bei der Werksleitung. Der Geschäftsbesorgungsvertrag und der
Personalgestellungsvertrag müssen noch im Detail mit dem NDUV und dem
Personalrat abgestimmt werden (Hinweis: der Personalgestellungsvertrag ist
zustimmungspflichtig). Die Vertragsentwürfe werden nach Abstimmung dem
Protokoll beigefügt.
Personalratsvorsitzender Naß fragt, ob die Qualität der
Straßenunterhaltung sichergestellt sei.
WL Ruth erklärt, dass dies generell durch den
Geschäftsbesorgungsvertrag sichergestellt ist. Zusätzlich werden alle
Streckenberichte des Streckenwarts ausgewertet. Der Kolonnenführer
Straßenunterhaltung wird zusätzlich wöchentlich Arbeitsberichte vorlegen.
Beschluss:
- Die
Werksleitung wird beauftragt, für die Durchführung der Unterhaltung der im
Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreißstraßen einen
Geschäftsbesorgungsvertrag bis zum 31.12.2011 abzuschließen. In dem
Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht ab 31.12.2008 aufzunehmen, soweit
bis dahin die Gemeinde Amt Neuhaus Aufgaben des Gemeindebauhofes auf den
NDUV übertragen haben sollte und
- für
die Kreisstraßenunterhaltung wird dem NDUV über einen
Personalgestellungsvertrag das notwendige Personal (zur Zeit vier
Straßenwärter) zur Verfügung gestellt.
Werks- und Straßenbauausschuss vom
04.05.2004
Abstimmungsergebnis: einstimmig