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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Geschäftsbesorgungsvertrag und Personalgestellungsvertrag mit dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für die Durchführung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.05.2004    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2004/071 Geschäftsbesorgungsvertrag und Personalgestellungsvertrag mit dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für die Durchführung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

WL Ruth erläutert die Vorlage. Im Kern geht es darum, ab dem 01.07.2004 dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) die Kreisstraßenunterhaltung zu übertragen. Bisher (bis zum 30.06.2004) wurde die Deich- und Gewässerunterhaltung für den NDUV von SBU übernommen (gegen Kostenerstattung). In den Geschäftsbesorgungsvertrag ist eine Option zur vorzeitigen Kündigung zum 31.12.2008 eingeflossen. Diese Option wird wirksam, wenn bis dahin einerseits die Elbquerung bei Darchau realisiert ist und andererseits der Verband in der Zwischenzeit Bauhofaufgaben der Gemeinde Amt Neuhaus übernommen haben sollte. Damit soll die Auslastung des Verwaltungspersonals gewährleistet sein. Mit der selbstständigen Übernahme der Deich- und Gewässerunterhaltung durch den NDUV ab dem 01.07.2004 gehen insgesamt 11 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf den Verband über. Die vier Straßenwärter verbleiben beim Landkreis und werden dem Verband über einen Personalgestellungsvertrag zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt.

Die Kosten der Straßenunterhaltung werden durch die Neukonstellation jedenfalls nicht höher als bereits in der Vergangenheit kalkuliert. Die finanziellen Auswirkungen werden insgesamt erstmalig im Wirtschaftsplan 2005 zu erkennen sein.

 

KTA Schumann-Schilling fragt, ob der Verkauf der Betriebsgebäude und der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Jahresabschluss 2004 ausgewiesen sein wird. Zusätzlich hätte sie auch gern Einsicht in den Geschäftsbesorgungsvertrag.

WL Ruth führt dazu aus, dass selbstverständlich jede Veränderung des Anlagevermögens im Jahresabschluss zu erkennen sein wird. Für den Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Buchwert liegt die Zuständigkeit bei der Werksleitung. Der Geschäftsbesorgungsvertrag und der Personalgestellungsvertrag müssen noch im Detail mit dem NDUV und dem Personalrat abgestimmt werden (Hinweis: der Personalgestellungsvertrag ist zustimmungspflichtig). Die Vertragsentwürfe werden nach Abstimmung dem Protokoll beigefügt.

 

Personalratsvorsitzender Naß fragt, ob die Qualität der Straßenunterhaltung sichergestellt sei.

WL Ruth erklärt, dass dies generell durch den Geschäftsbesorgungsvertrag sichergestellt ist. Zusätzlich werden alle Streckenberichte des Streckenwarts ausgewertet. Der Kolonnenführer Straßenunterhaltung wird zusätzlich wöchentlich Arbeitsberichte vorlegen.

Beschluss:

Beschluss:

  1. Die Werksleitung wird beauftragt, für die Durchführung der Unterhaltung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreißstraßen einen Geschäftsbesorgungsvertrag bis zum 31.12.2011 abzuschließen. In dem Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht ab 31.12.2008 aufzunehmen, soweit bis dahin die Gemeinde Amt Neuhaus Aufgaben des Gemeindebauhofes auf den NDUV übertragen haben sollte und
  2. für die Kreisstraßenunterhaltung wird dem NDUV über einen Personalgestellungsvertrag das notwendige Personal (zur Zeit vier Straßenwärter) zur Verfügung gestellt.

 

Werks- und Straßenbauausschuss vom 04

Werks- und Straßenbauausschuss vom 04.05.2004

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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