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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/071  

Betreff: Geschäftsbesorgungsvertrag und Personalgestellungsvertrag mit dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für die Durchführung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
04.05.2004 
Werks- und Straßenbauausschuss (offen)   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Werksleitung wird beauftragt, für die Durchführung der Unterhaltung der im Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreißstraßen einen Geschäftsbesorgungsvertrag bis zum 31.12.2011 abzuschließen. In dem Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht ab 31.12.2008 aufzunehmen, soweit bis dahin die Gemeinde Amt Neuhaus Aufgaben des Gemeindebauhofes auf den NDUV übertragen haben sollte und
  2. für die Kreisstraßenunterhaltung wird dem NDUV über einen Personalgestellungsvertrag das notwendige Personal (zur Zeit vier Straßenwärter) zur Verfügung gestellt.
Sachlage:

Sachlage:

Seit Mitte 2000 verhandelt der Landkreis mit dem Neuhauser Deichverband (NDV) und dem Unterhaltungsverband Krainke (UHV) über einen Betriebsübergang des Betriebshofes Zeetze an die beiden Verbände.

Hintergrund: Nach der Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus hat der Landkreis Lüneburg zunächst kommissarisch, später im Rahmen von Geschäftsführungs- und Besorgungsverträgen die Unterhaltung der rechtselbischen Deiche und Gewässer II. Ordnung übernommen. Die Kreisstraßenunterhaltung wurde ebenfalls vom Betriebshof Zeetze aus durchgeführt.

Da der Anteil der Unterhaltungsarbeiten für den NDV und UHV den weitaus größten Anteil der Gesamtunterhaltung ausmacht, war für den Landkreis Lüneburg klar, dass die Verbände die Geschäftsführung und die Unterhaltung zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen sollten.

In einem ersten Schritt haben sich zum 01.01.2004 der NDV und UHV zum Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) zusammengeschlossen und im Dezember 2003 beschlossen, die Geschäftsführung sowie die Unterhaltung im Rahmen eines Betriebsüberganges ab dem 01.07.2004 selbst zu übernehmen.

 

Damit im Zuge der Personalüberleitung auch das Führungs- und Verwaltungspersonal des Betriebshofes Zeetze vom NDUV übernommen wird, hat der Landkreis von Anfang an signalisiert, dass dem Verband auch die Kreisstraßenunterhaltung für einen bestimmten Zeitraum (31.12.2011) übertragen werden soll. Die Kreisstraßenunterhaltung muss auf jeden Fall weiterhin gewährleistet sein. Da auch die Gemeinde Amt Neuhaus erste Überlegungen anstellt, eventuell ihre Gemeindebauhofaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt dem NDUV zu übertragen, hat sich SBU für diesen Fall die Option einräumen lassen, zu einem früheren Zeitpunkt (31.12.2008) aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auszusteigen.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag regelt die vom NDUV zu erbringenden Leistungen und die hierfür vom Landkreis zu erstattenden Kosten sowie die Personal- und Sachmittelgestellung durch den Landkreis. Die Kostenerstattung erfolgt zum Teil aufgrund der Istkosten (anteilige Personalkosten für Leitung und Verwaltung) und zum Teil auf Pauschalen und Verrechnungssätzen.

Für die Kreisstraßenunterhaltung werden dem Verband über einen Personalgestellungsvertrag vier Straßenwärter zur Verfügung gestellt. Für diese Straßenwärter bleibt der Landkreis Dienstherr. Löhne und Lohnnebenkosten werden direkt von SBU übernommen.

 

Weitere Einzelheiten werden, soweit erforderlich, mündlich vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die bisher direkt von SBU ausgewiesenen Aufwendungen werden mit Beginn des Vertrages weiterhin zum Teil als eigene Aufwendungen und zum Teil als Kostenerstattung ausgewiesen.

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