Vorlage - 2004/071
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
- Die
Werksleitung wird beauftragt, für die Durchführung der Unterhaltung der im
Kreisgebiet rechtselbisch gelegenen Kreißstraßen einen
Geschäftsbesorgungsvertrag bis zum 31.12.2011 abzuschließen. In dem
Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht ab 31.12.2008 aufzunehmen, soweit
bis dahin die Gemeinde Amt Neuhaus Aufgaben des Gemeindebauhofes auf den
NDUV übertragen haben sollte und
- für
die Kreisstraßenunterhaltung wird dem NDUV über einen
Personalgestellungsvertrag das notwendige Personal (zur Zeit vier
Straßenwärter) zur Verfügung gestellt.
Sachlage:
Seit Mitte 2000 verhandelt der Landkreis
mit dem Neuhauser Deichverband (NDV) und dem Unterhaltungsverband Krainke (UHV)
über einen Betriebsübergang des Betriebshofes Zeetze an die beiden Verbände.
Hintergrund: Nach der Rückgliederung der
Gemeinde Amt Neuhaus hat der Landkreis Lüneburg zunächst kommissarisch, später
im Rahmen von Geschäftsführungs- und Besorgungsverträgen die Unterhaltung der
rechtselbischen Deiche und Gewässer II. Ordnung übernommen. Die
Kreisstraßenunterhaltung wurde ebenfalls vom Betriebshof Zeetze aus
durchgeführt.
Da der Anteil der Unterhaltungsarbeiten
für den NDV und UHV den weitaus größten Anteil der Gesamtunterhaltung ausmacht,
war für den Landkreis Lüneburg klar, dass die Verbände die Geschäftsführung und
die Unterhaltung zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen
sollten.
In einem ersten Schritt haben sich zum
01.01.2004 der NDV und UHV zum Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV)
zusammengeschlossen und im Dezember 2003 beschlossen, die Geschäftsführung
sowie die Unterhaltung im Rahmen eines Betriebsüberganges ab dem 01.07.2004
selbst zu übernehmen.
Damit im Zuge der Personalüberleitung auch das Führungs- und
Verwaltungspersonal des Betriebshofes Zeetze vom NDUV übernommen wird, hat der
Landkreis von Anfang an signalisiert, dass dem Verband auch die
Kreisstraßenunterhaltung für einen bestimmten Zeitraum (31.12.2011) übertragen
werden soll. Die Kreisstraßenunterhaltung muss auf jeden Fall weiterhin
gewährleistet sein. Da auch die Gemeinde Amt Neuhaus erste Überlegungen anstellt,
eventuell ihre Gemeindebauhofaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt dem NDUV zu
übertragen, hat sich SBU für diesen Fall die Option einräumen lassen, zu einem
früheren Zeitpunkt (31.12.2008) aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag
auszusteigen.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag regelt die vom NDUV zu
erbringenden Leistungen und die hierfür vom Landkreis zu erstattenden Kosten
sowie die Personal- und Sachmittelgestellung durch den Landkreis. Die
Kostenerstattung erfolgt zum Teil aufgrund der Istkosten (anteilige
Personalkosten für Leitung und Verwaltung) und zum Teil auf Pauschalen und
Verrechnungssätzen.
Für die Kreisstraßenunterhaltung werden dem Verband über einen
Personalgestellungsvertrag vier Straßenwärter zur Verfügung gestellt. Für diese
Straßenwärter bleibt der Landkreis Dienstherr. Löhne und Lohnnebenkosten werden
direkt von SBU übernommen.
Weitere Einzelheiten werden, soweit erforderlich, mündlich
vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die bisher direkt von SBU ausgewiesenen Aufwendungen
werden mit Beginn des Vertrages weiterhin zum Teil als eigene Aufwendungen und
zum Teil als Kostenerstattung ausgewiesen.