Auszug - Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46 von km 3,196 bis km 11,160 zwischen Lüneburg und der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bei Rottorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
WL Ruth begründet die Abstufung der Bundesstraße
4 zur Kreisstraße 46. Durch ein vom SBU gefordertes Gutachten wurde vom
Straßenbauamt Lüneburg eindeutig die Klassifizierung des zur Abstufung
anstehenden Streckenabschnitts als Kreisstraße nachgewiesen. Eine Ablöse für
unterlassene Unterhaltung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Der gesamte
Streckenabschnitt ist in 2003 grundsaniert worden. Ein Vereinbarungsentwurf
konnte noch nicht vorgelegt werden, da noch einige kleinere Mängel ausgeräumt
werden müssen.
SBU unterhält die K 46 bereits seit dem 01.01.2004
einschließlich des Winterdienstes. Sämtliche Ampel- und Beleuchtungsanlagen
wurden bereits übernommen einschließlich der Wartungs- und
Stromlieferverträgen.
KTA Fricke fragt nach der Möglichkeit, die Straße
mit der Brückenquerung der Autobahn nach Ochtmissen (zwischen Landwehr und
Autobahn) zu öffnen.
BL Krug weist darauf hin, dass es sich um eine
Gemeindestraße der Stadt Lüneburg handelt und der Landkreis keinerlei
Zuständigkeit habe.
KTA Schumann-Schilling ergänzt, dass die Stadt Lüneburg gegen
eine Öffnung dieser Straße für den Allgemeinverkehr sei und das auch so bleiben
würde.
KTA Pfeiffer bittet um Auskunft, wie die Regelungen
für den Regenwasserkanal aussehen.
BL Krug legt dar, dass auch hier (für eine
verhältnismäßig kurze Strecke) zukünftig SBU zuständig sei. Der Kanal übernimmt
aus der Gemeinde Regenwassermengen und gibt sein Regenwasser an eine
Vorflutleitung der Gemeinde wieder ab. Diese führt in Richtung Ilmenau.
Beschluss:
Der Abstufung der B 4 zur K 46 zum 01.01.2004 wird zugestimmt.
Der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Werks- und Straßenbauausschuss vom
04.05.2004
Abstimmungsergebnis: einstimmig