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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46 von km 3,196 bis km 11,160 zwischen Lüneburg und der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bei Rottorf  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.05.2004    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2004/069 Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46 von km 3,196 bis km 11,160 zwischen Lüneburg und der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bei Rottorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

WL Ruth begründet die Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46. Durch ein vom SBU gefordertes Gutachten wurde vom Straßenbauamt Lüneburg eindeutig die Klassifizierung des zur Abstufung anstehenden Streckenabschnitts als Kreisstraße nachgewiesen. Eine Ablöse für unterlassene Unterhaltung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Der gesamte Streckenabschnitt ist in 2003 grundsaniert worden. Ein Vereinbarungsentwurf konnte noch nicht vorgelegt werden, da noch einige kleinere Mängel ausgeräumt werden müssen.

SBU unterhält die K 46 bereits seit dem 01.01.2004 einschließlich des Winterdienstes. Sämtliche Ampel- und Beleuchtungsanlagen wurden bereits übernommen einschließlich der Wartungs- und Stromlieferverträgen.

 

KTA Fricke fragt nach der Möglichkeit, die Straße mit der Brückenquerung der Autobahn nach Ochtmissen (zwischen Landwehr und Autobahn) zu öffnen.

BL Krug weist darauf hin, dass es sich um eine Gemeindestraße der Stadt Lüneburg handelt und der Landkreis keinerlei Zuständigkeit habe.

KTA Schumann-Schilling ergänzt, dass die Stadt Lüneburg gegen eine Öffnung dieser Straße für den Allgemeinverkehr sei und das auch so bleiben würde.

 

KTA Pfeiffer bittet um Auskunft, wie die Regelungen für den Regenwasserkanal aussehen.

BL Krug legt dar, dass auch hier (für eine verhältnismäßig kurze Strecke) zukünftig SBU zuständig sei. Der Kanal übernimmt aus der Gemeinde Regenwassermengen und gibt sein Regenwasser an eine Vorflutleitung der Gemeinde wieder ab. Diese führt in Richtung Ilmenau.

Werks- und Straßenbauausschuss vom 04

Beschluss:

Der Abstufung der B 4 zur K 46 zum 01.01.2004 wird zugestimmt.

Der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Werks- und Straßenbauausschuss vom 04.05.2004

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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