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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/069  

Betreff: Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46 von km 3,196 bis km 11,160 zwischen Lüneburg und der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bei Rottorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
04.05.2004 
Werks- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.05.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
24.05.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersichtskarte

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Abstufung der B 4 zur K 46 zum 01.01.2004 wird zugestimmt.

Der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Im Juni 2001 teilt das Straßenbauamt Lüneburg schriftlich mit, dass vorgesehen ist, nach Anschluss der Bundesstraße 404 an die Autobahn 250 die Bundesstraße 4 zur Kreisstraße zum 01.01.2002 abzustufen. Für den Landkreis Lüneburg handelt es sich dabei um das Teilstück zwischen Lüneburg und der Kreisgrenze bei Rottorf von km 3,196 bis km 11,160 mit drei Ampelanlagen und Fußgängerüberweg mit Beleuchtung.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Harburg, der in gleicher Weise betroffen ist, wird dem Straßenbauamt mit Schreiben vom 16. Juli 2001 mitgeteilt, dass der Landkreis Lüneburg einer Abstufung ohne weiteres nicht zustimmen kann. Es wird seitens SBU die Auffassung vertreten, dass der abzustufende Abschnitt der B 4 auf Grundlage des Nieders. Straßengesetzes nach Anschluss der B 404 an die A 250 eher den Charakter einer Landesstraße hat.

Es wurde um eine entsprechende Untersuchung gebeten.

Im Juni 2002 teilt das Straßenbauamt dann mit, dass eine Verkehrserhebung durch ein neutrales Ingenieurbüro in Auftrag gegeben wurde.

Mit Schreiben vom 15.1.2003 wird vom Straßenbauamt das Ergebnis der von der Planungsgemeinschaft Dr. Ing. Walter Theine, Hannover durchgeführten Verkehrsuntersuchung vorgelegt. Dieses Gutachten basiert auf Verkehrszählungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer im Jahre 2002. Als Ergebnis wird dort festgestellt, dass für den Abschnitt zwischen Lüneburg und Winsen ein überwiegender Anteil an Kreisstraßenverkehren vorliegt. Der Anteil schwankt zwischen 44% und 72% des Gesamtverkehrs.

Auf Grundlage dieses Gutachtens stimmt SBU am 27. Februar 2003 der geplanten Abstufung unter folgenden Vorbehalten zu:

  1. Ergebnis der noch ausstehenden Verhandlungen über die Frage der unterlassenen Unterhaltungen;
  2. Festlegung der Grenzen und
  3. Beschluss des Kreistages über die geplante Abstufung.

 

Nach durchgeführter Sanierung der Fahrbahn und Radweg durch das Straßenbauamt fand am 18.11.03 eine Ortsbegehung statt. Die bei dieser Ortsbegehung von SBU beanstandeten Unterhaltungsmängel wurden zwischenzeitlich behoben.

 

In Bezug auf die Unterhaltung des vorhanden Regenwasserkanals und der beiden Brücken über den Landwehrgraben in Bardowick sind noch Verhandlungen zu führen. Die dort eventuell noch festzustellende unterlassene Unterhaltung wird dann entweder vom Straßenbauamt nachgeholt oder es ist ein entsprechender Betrag für unterlassene Unterhaltung an den Landkreis zu zahlen.

 

Mit Datum vom 18.12.2003 legt das Straßenbauamt Lüneburg eine entsprechende Umstufungsvereinbarung zum 01.01.2004 vor, die allerdings in Kürze noch geringfügig erweitert bzw. ergänzt werden soll (Brückenthema u. ä.).

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Umstufung rückwirkend zum 01.01.2004 erfolgt, hat SBU zu diesem Zeitpunkt die Unterhaltung einschließlich Winterdienst übernommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die laufenden Unterhaltungsaufwendungen gehen ab 01.01.2004 zu Lasten des Landkreises Lüneburg.

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