Auszug - Überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) für Bauunterhaltung an Kreisstraßen, Brückenbauwerken und Radwegen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt erläutert, dass es hier um eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von rund 979.000 Euro gehe. In Kürze feiere der Eigenbetrieb des Landkreises sein 10-jähriges Jubiläum. In diesen 10 Jahren konnte der Landkreis nicht alles so in Schuss halten, wie er es sich einmal vorgestellt hatte. Es gebe einen Reparaturstau bei Radwegen, Straßen und Brücken in Höhe von rund 3,7 Millionen. Auch da müsse etwas getan werden. Die Sanierung von Straßen, Radwegen und Brücken sei dringend, denn sonst werde das einst geschätzte und errechnete Eigenkapital weiter an Wert verlieren. Dem müsse entgegengewirkt werden, denn der Landkreis habe bereits sehr wenig Eigenkapital.
Die Kreisstraßen seien neben Gebäuden der größte Sanierungsfall, so KTA Marten. Schon lange wisse man um den immensen Stau bei der Unterhaltung der Straßen. Der Reparaturstau umfasse insgesamt eine Summe von 3.750.000 Euro. Von unseren 384 Kilometer Straßen bedürfen über 10 % dringend einer Oberflächenbehandlung. Der SBU benötige für die dringendsten Reparaturen 979.000 Euro. Diese Mittel können aus erhöhten Schlüsselzuweisungen gedeckt werden. Nur bei rechtzeitigen Reparaturen können zusätzliche Folgekosten im Rahmen gehalten werden. Wie bei den Schulen werde man dann auch hier die Kosten der laufenden Unterhaltung senken können.
KTA Hublitz meint, dass tatsächlich einige Straßen in einem Zustand seien, wo dringend etwas passieren müsse. Allerdings dürfen auch die Radwege bei dieser Sache nicht ganz vergessen werden, denn dort bestehe möglicherweise eine direktere Unfallgefahr. Er hebt hervor, dass der Betrieb 10 Jahre lang gut an den Straßen gearbeitet habe. Reparaturen sollte man dann machen, wenn sie anfallen und nicht darauf warten, bis ein Stau entsteht, aber dies lasse sich nicht immer realisieren. Die CDU/RRP-Fraktion werde dieser Vorlage zustimmen. Er bittet LR Nahrstedt, den Dank auch an die SBU weiterzugeben, denn der Betrieb habe gute Arbeit geleistet.
-10, SBU -
Beschluss:
Einer überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 542-000 Kreisstraßen, Pos. 18 „Transferaufwendungen“, in Höhe von 979.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomVG) zugestimmt. Die Mittel werden dem Betrieb Straßenbau- und unterhaltung für die dringlichsten Maßnahmen zum Abbau des festgestellten Reparaturstaus zugewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig