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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/319  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) für Bauunterhaltung an Kreisstraßen, Brückenbauwerken und Radwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiegert, JürgenAktenzeichen:10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
06.12.2011    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
12.12.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
20.12.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Einer überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 542-000 Kreisstraßen, Pos. 18Transferaufwendungen“, in Höhe von 979.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomVG) zugestimmt. Die Mittel werden dem Betrieb Straßenbau- und unterhaltung für die dringlichsten Maßnahmen zum Abbau des festgestellten Reparaturstaus zugewiesen.

Sachlage:

 

 

 

Sachlage:

 

Seit Gründung des Eigenbetriebs „Straßenbau und –unterhaltung“ (SBU) 2002 arbeitet der Betrieb mit einer Zuweisung des Landkreises in jährlich gleichbleibender Höhe. Durch die extremen Winter in den letzten Jahren haben sich die Winterdienstkosten stark erhöht. Parallel dazu konnten massive Winterfolgeschäden an den Straßen und Brücken festgestellt werden. Insgesamt konnten dadurch nicht die erforderlichen Mittel für Unterhaltung und Instandsetzung bereit gestellt werden.

 

Aus diesem Grund hat der SBU im Frühjahr dieses Jahres damit begonnen, eine komplette Bestandsaufnahme der erforderlichen dringenden nachzuholenden Unterhaltung bei Kreisstraßen (ca. 384 Km), Brückenbauwerken (56 Bauwerke) und Radwegen (ca. 170 Km) durchzuführen.

 

Diese Bestandsaufnahme liegt nunmehr vor. Daraus ergibt sich folgendes Bild:

 

1.      Brückenbauwerke

Insgesamt ergibt sich nach den vorliegenden Kostenschätzungen bei insgesamt neun Brücken ein Reparaturstau von rd. 2.255.000 €. Die einzelnen Kostenschätzungen bewegen sich zwischen 60.000 € und 550.000 €.

 

 

Als dringlichste Brückenreparatur erweist sich das Brückenbauwerk an der Kreisstraße 30 (Adendorf-Elba nach Scharnebeck) über die Bundesbahn. Diese Brücke hat eine wesentliche Verkehrsfunktion innerhalb des Kreisstraßennetzes. Eine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit würde unweigerlich zu Verkehrseinschränkungen führen. Die Kostenschätzung liegt bei rd. 270.000 €.

 

2.      Kreisstraßen

Hier wurden die verschiedenen Schadensbilder aufgenommen, danach ergibt sich folgendes Bild:

    • Oberflächenbehandlungen rd. 818.500 € für rd. 43,0 Km
    • Dünnschichtbeläge (innerhalb der Ortsdurchfahrten) rd. 236.000 € für rd. 5,0 Km
    • Aufschulterungen an diversen Kreisstraßen mit rd. 232.000 €
    • Reparaturzug für Splitten mit Fremdunternehmer rd. 105.000 €

 

Alle Schadensbilder wurden auf drei Prioritäten (Dringlichkeiten) verteilt, wovon die 1. Priorität (dringlichste Reparaturen) rd. 709.000 € ausmachen.

 

3.      Radwege

Bei einer Bestandsaufnahme Mitte 2010 wurde ein Reparaturstau von insgesamt 612.000 € festgestellt. Hierüber wurde der Betriebsausschuss zeitnah informiert. Aus diesem Grunde wurden die Jahresüberschüsse aus 2009 und 2010 zusätzlich zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die Mittelbereitstellung für den Wirtschaftsplan 2011 erhöht. Damit konnte der Reparaturstau bis Ende 2011 auf rd. 271.000 € reduziert werden. Für 2012 ist im Rahmen der geplanten Reparaturmaßnahmen eine weitere Reduzierung um 166.000 € vorgesehen. Damit verbleibt ab 2013 noch ein geringer Reparaturstau von rd. 105.000 €.

 

 

Insgesamt errechnet sich aus allen drei Bereichen ein Reparaturstau von rd. 3.750.000 €.

 

Die dringlichsten Maßnahmen belaufen sich auf 270.000 € für Brückenbauwerke und 709.000 € für Kreisstraßen, insgesamt also auf 979.000 €. Durch die zusätzliche Zuweisung wird der SBU in die Lage versetzt, diese dringlichsten Maßnahmen zügig umzusetzen. Damit wird nicht nur die Verkehrssicherheit auf unseren Brücken und Straßen erhöht, sondern auch unnötiger zusätzlicher Unterhaltungsaufwand durch Notreparaturen und dergleichen vermieden.

 

Die überplanmäßige Aufwendung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) gedeckt.

 

 

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