Auszug - 3. Änderung der Betriebssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BL Ruth erläutert kurz die Vorlage. Im wesentlichen gibt es zwei inhaltliche Änderungen. Die wichtigste Änderung der Betriebssatzung ist die Ausübung des Wahlrechts zur Fortführung der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs auch nach dem 31.12.2011 nach dem Handelsgesetzbuch.
Außerdem wird auch ab dem 01.01.2012 der Kreistag über die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung beschließen. Diese ist dann auch Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Bisher hat hierüber der Betriebsausschuss beschlossen (alte Bezeichnung Finanzplan) und diesen dann dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.
Alle weiteren Änderungen der Betriebssatzung sind redaktioneller Art.
KTA Pfeiffer begrüßt, dass jetzt Klarheit zu diesem Punkt besteht und die bisher große Transparenz des Eigenbetriebs gewahrt bleibt.
Beschluss:
Die 3. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig