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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 30.11.2010 (Eingnag: 01.12.2010) und Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 13.12.2010 (Eingang:13.12.2010); Weisungsbeschluss für die Vertreter des Landkreises Lüneburg im Verwaltungsrat der ARGE Lüneburg: Vertragliche Regelung des Beirats bei der Neuordnung der ARGE Lüneburg zum Jobcenter  

Kreistag
TOP: Ö 26
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 20.12.2010    
Zeit: 13:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2010/341 Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 30.11.2010 (Eingnag: 01.12.2010) und Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 13.12.2010 (Eingang:13.12.2010);
Weisungsbeschluss für die Vertreter des Landkreises Lüneburg im Verwaltungsrat der ARGE Lüneburg:
Vertragliche Regelung des Beirats bei der Neuordnung der ARGE Lüneburg zum Jobcenter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Fahrenwaldt erläutert den eingebrachten Antrag. Da es sich bei dem Beirat um kein Leitungs- bzw. Weisungsgremium handele, sei die Größe unwichtig. Es komme auf eine umfassende Beratung der Geschäftsführung an. Es sei sinnvoll, alle durch Maßnahmen des Jobcenters betroffenen Gruppen in die Beratung einzubeziehen. Besonders der Sitz eines Erwerbslosenvertreters liege ihm dabei sehr am Herzen. Momentan sei diese Interessengruppe nicht im Beirat vertreten.

Die Linke hoffe generell auf die Abschaffung der Hartz IV-Regelungen, hin zu einer bedarfsgerechten Grundabsicherung.

 

LR Nahrstedt verweist auf den einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses zur Neuorganisation des SGB II. Damit habe sich der Antrag der Fraktion Die Linke erledigt.

 

-KT-Büro-      

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 1 : 49

Abstimmungsergebnis: 1 : 49

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