Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/341  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 30.11.2010 (Eingnag: 01.12.2010) und Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 13.12.2010 (Eingang:13.12.2010);
Weisungsbeschluss für die Vertreter des Landkreises Lüneburg im Verwaltungsrat der ARGE Lüneburg:
Vertragliche Regelung des Beirats bei der Neuordnung der ARGE Lüneburg zum Jobcenter
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.12.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
20.12.2010 
Kreistag abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke Weisungsbeschluss Verwaltungsrat ARGE  
Änderungsantrag Linke Weisungsbeschluss ARGE  

Anlage/n:

Anlage/n:

Originalantrag

Änderungsantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Linke Weisungsbeschluss Verwaltungsrat ARGE (67 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag Linke Weisungsbeschluss ARGE (79 KB)      
Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:

„Der Kreistag möge beschließen, dass bei der vertraglichen Neuregelung der ARGE zum Jobcenter die Organisation des Beirats folgendermaßen geregelt werden soll:

 

§ ? Beirat

 

1.      Zur Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung, insbesondere in arbeitsmarktpolitischen Fragen, wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat kann Empfehlungen an die Geschäftsführung des Jobcenters in Lüneburg richten.

2.      Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern. Der Landrat oder ein von ihm Beauftragter vertritt den Landkreis Lüneburg und der Geschäftsführer des Jobcenters gehören ihm an. Sechs Mitglieder des Beirates werden vom Kreistag des Landkreises Lüneburg aus dessen Mitte gewählt, wobei jeder Fraktion ein Grundmandat zusteht. Der Landrat des Kreises Lüneburg und der Vorsitzende der Geschäftsführung des Jobcenters in Lüneburg führen den Vorsitz im Beirat im jährlichen turnusmäßigen Wechsel.

3.      Der Leiter der Agentur für Arbeit Lüneburg oder ein von ihm bestimmter Beauftragter vertritt die Agentur für arbeit im Beirat.

4.      Folgende Institutionen entsenden jeweils einen Vertreter eigener Wahl:

·         die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

·         der Integrationsbeirat

·         die Gewerkschaften (DGB)

·         Ein Erwerbslosenvertreter

·         die Industrie- und Handelskammer

·         die Handwerkskammer

·         der Rat der Hansestadt Lüneburg

5.      Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Hinzuziehung beratender Dritter geregelt werden kann.

6.      Der Beirat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer über wesentliche Aktivitäten der ARGE unterrichtet.

7.      Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.“

 

Ergänzender Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 13.12.2010:

 

„Der Kreistag möge beschließen: Die von der Verwaltung vorgelegte „Trägervereinbarung für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Lüneburg wird in § 7, Beirat, folgendermaßen geändert:

 

§ 7 Beirat

 

1.        Für die gemeinsame Einrichtung wird gemäß § 18d SGB II ein örtlicher Beirat gebildet. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

2.        Der Beirat besteht aus 17 Mitgliedern. Der Landrat/die Landrätin oder ein von Ihr/Ihm Beauftragter vertritt den Landkreis Lüneburg und der Geschäftsführer/die Geschäftführerin des Jobcenters gehören ihm an. Sechs Mitglieder des Beirats werden vom Kreistag des Landkreises Lüneburg aus dessen Mitte gewählt, wobei jeder Fraktion ein Grundmandat zusteht. Der Landrat/die Landrätin des Kreises Lüneburg und die/der Vorsitzende der Geschäftsführung des Jobcenters in Lüneburg führen den Vorsitz im Beirat im jährlichen turnusmäßigen Wechsel.

3.        Der Leiter oder die Leiterin der Agentur für Arbeit Lüneburg oder ein von Ihr/Ihm bestimmter Beauftragter vertritt die Agentur für Arbeit im Beirat.

4.        Folgende Institutionen entsenden jeweils ein Mitglied und benennen eine/n Stellvertreter/in eigener Wahl:

·         die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege

·         der Integrationsbeirat

·         die Gewerkschaften (DGB)

·         ein Erwerbslosenvertreter

·         die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer im Einvernehmen

·         der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.

·         Kreishandwerkerschaft

·         der Rat der Hansestadt Lüneburg

5.              Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Hinzuziehung beratender Dritter geregelt werden kann.

6.         Der Beirat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer über wesentliche Aktivitäten der ARGE unterrichtet.

7.              Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.“

 

Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke:

Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke:

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Ergänzende Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke vom 13.12.2010:

 

Die Begründung erfolgt mündlich

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung