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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur
Gremium: Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
Datum: Mi, 14.02.2024    
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2     Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 06.09.2023  
S2023-260  
Ö 5     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 20.11.2023  
S2023-262  
Ö 6     Sachstandsbericht zur geplanten Kulturförderrichtlinie      
Ö 7     Vorstellung von Frau Muriel Herrmann, Sachbearbeiterin Sportförderung      
Ö 8     Investive Sportförderung 2024  
Enthält Anlagen
2024/002  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Auszahlung einer weiteren Jahresscheibe in Höhe von je 25.000 Euro der in der Sachlage aufgeführten Anträge 1 bis 3 nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. Eine Auszahlung der Förderung erfolgt nach Bewilligung des Haushalts 2024
  2. Die in der Sachlage aufgeführten Anträge 4 6 aus 2024 entsprechen den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bewilligt.
  3. Die Anträge 7 und 8 aus 2024 entsprechen nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende bzw. zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Der Ausschuss entscheidet, ob die Anträge nach § 7 als Ausnahme vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bereits jetzt bewilligt werden oder zur endgültigen Entscheidung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückgestellt werden. Über eine Bewilligung würde im ersten Sportausschuss in 2025 entschieden, wenn noch Restmittel aus der Fördersumme des Haushaltsjahres 2024 vorhanden sind. Bei fehlenden Haushaltsresten wäre der Antrag durch die Verwaltung zurückzuweisen.

 

  1. Der Antrag 9 aus 2023 entspricht nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende Mitgliedschaft im KSB). Da Haushaltsreste aus der Förderperiode 2023 in Höhe von 4.393 Euro übertragen wurden, entscheidet der Ausschuss, ob der Antrag nach § 7 als Ausnahme bewilligt wird.

 

   
    26.02.2024 - Kreisausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 9     Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 10     Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 11     Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Top 6 (8) Anlage Übersicht Kulturförderung (261 KB)      
Anlage 2 2 2024-02-14 Anlage Charts Kulturförderrichtlinie (687 KB)      

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