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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/002  

Betreff: Investive Sportförderung 2024
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Herrmann, Muriel
Federführend:Jugendhilfe und Sport Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Herrmann, Muriel   
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
14.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderliste Februar 2024  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

rderliste Februar 2024.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderliste Februar 2024 (306 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Auszahlung einer weiteren Jahresscheibe in Höhe von je 25.000 Euro der in der Sachlage aufgeführten Anträge 1 bis 3 nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. Eine Auszahlung der Förderung erfolgt nach Bewilligung des Haushalts 2024
  2. Die in der Sachlage aufgeführten Anträge 4 6 aus 2024 entsprechen den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bewilligt.
  3. Die Anträge 7 und 8 aus 2024 entsprechen nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende bzw. zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Der Ausschuss entscheidet, ob die Anträge nach § 7 als Ausnahme vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 bereits jetzt bewilligt werden oder zur endgültigen Entscheidung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückgestellt werden. Über eine Bewilligung würde im ersten Sportausschuss in 2025 entschieden, wenn noch Restmittel aus der Fördersumme des Haushaltsjahres 2024 vorhanden sind. Bei fehlenden Haushaltsresten wäre der Antrag durch die Verwaltung zurückzuweisen.

 

  1. Der Antrag 9 aus 2023 entspricht nicht den Fördervoraussetzungen nach § 2 der Sportförderrichtlinie (fehlende Mitgliedschaft im KSB). Da Haushaltsreste aus der Förderperiode 2023 in Höhe von 4.393 Euro übertragen wurden, entscheidet der Ausschuss, ob der Antrag nach § 7 als Ausnahme bewilligt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aus dem Haushaltsjahr 2023 wurden 4.393,00 € ins Haushaltsjahr 2024 übertragen. Im Haushaltsjahr 2024 stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes weitere 200.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfondr die Sportförderung zur Verfügung.

 

Die Auszahlung einer weiteren rderung in Höhe von je 25.000 Euro für die Anträge 1-3 wurde bereits in der Sitzung vom 21. Juni 2023 beschlossen, so entsprechende Haushaltsmittel in 2024 zur Verfügung stehen. Es liegt eine Ausnahme von der Höchstförderung gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie vor. Die Anträge werden daher lediglich zur erneuten Kenntnisnahme der Förderung aufgeführt. Eines erneuten Beschlusses bedarf es nicht.

 

Die Anträge 7 und 8 entsprechen nicht der Sportförderrichtlinie.

 

Der Antrag 9 wurde in 2023 wegen fehlender Erfüllung der Voraussetzung der Sportförderrichtlinie zurückgestellt. Eine erneute Vorlage zur Beratung sollte im ersten Sportausschuss in 2024 erfolgen, sofern noch Haushaltsmittel aus der Förderperiode 2023 zur Verfügung stehen und übertragen worden sind.

 

Im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 14. Februar 2024 werden die förderfähigen Anträge vorgestellt und beraten.

 

  1. Antrag des TSV Adendorf auf einen Kreiszuschuss von 25.000,- als zweite Anteilsförderung für die Sanierung der Fußballplätze B und C und dem Umbau des B-Platzes zum Kunstrasenplatz. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 21. Juni 2023 beschlossen, so entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Antrag des TSV Adendorf auf einen Kreiszuschuss von 25.000,00 € als zweite Anteilsförderung für die Sanierung der Leichtathletikanlage sowie des Fußballplatzes A. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 21. Juni 2023 beschlossen, so entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Antrag des VfL Lüneburg auf einen Kreiszuschuss von 25.000,00 € als zweite Anteilsförderung für den Neubau einer LED-Flutlichtanlage auf zwei Plätzen als Ersatz für die alte Anlage. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 21. Juni 2023 beschlossen, so entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Antrag der Sportvereinigung Scharnebeck e.V. auf einen Kreiszuschuss von 7.000,00 €r den Neubau einer Tribüne zwischen dem A- und dem B-Platz. Diese soll weitgehend in Eigenleistung errichtet werden. Es wird die Förderung der Materialkosten beantragt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss inhe von 7.000,00 Euro zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des Luftsportverein Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss von 10.000,00 €r die energetische Sanierung des Vereinsheims und der Werkstatt durch den Einbau von neuen Fenstern und Türen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des Freiwilligen Schützenkorps Kirchgellersen auf einen Kreiszuschuss von 5.000,00 €r die energetische Sanierung der Heizung. Die vorhandene 30 Jahre alte Öl-Heizungsanlage mit defekter Steuerung soll durch eine Gas-Brennwert-Heizungsanlage ersetzt werden sowie der Gas-Anschluss des Gebäudes hergestellt werden und der Schornstein saniert werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.

 

  1. Antrag des Dahlenburger SportKlub von 1918 auf einen Kreiszuschuss von 7.000,00 €r die Sanierung der Flutlichtanlage inklusive der Umrüstung auf LED. Die bestehende Halogen-Flutlichtanlage, die nicht mehr standsicher ist, wird ersetzt und die Lichtverschmutzung für umliegende schützenswerte Nutzungen reduziert. Die Mittel, die laut Finanzierungsplan die Gemeinde Dahlenburg zur Verfügung stellt, liegen mit 5.500,-€ unter der beim Landkreis beantragten Summe. Dies wiederspricht § 2 Abs. 4 der Richtlinie, wonach die Kommune Finanzmittel in Höhe der beim Landkreis beantragten rderung erbringen muss. Dies ist bereits der überarbeitete Finanzierungplan, nachdem im ersten Antrag kein Beitrag der Gemeinde Dahlenburg vorgesehen war. Eine Förderung kann nur durch den Ausschuss als Ausnahme gemäß § 7 der Richtlinie gewährt werden.

 

  1. Antrag des Reit- und Fahrverein Dahlenburg auf einen Kreiszuschuss von 3.000,00 €r den Neubau von acht Richterhäuschen. Der Aufwand für die Reparatur der bisherigen Richterhäuschen wäre zu groß. Die neuen Richterhäuschen sollen beide Dressurvierecke bei Turnieren gleichzeitig nutzbar machen. Im Finanzierungsplan des Reit- und Fahrverein Dahlenburg ist kein Finanzierungsanteil der Samtgemeinde Dahlenburg und des Flecken Dahlenburgs vorgesehen. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind nicht erfüllt. Mit der beantragten Maßnahme werden keine energetischen Verbesserungen herbeigeführt. In den Haushaltsberatungen bestand Einigkeit, dass vorrangig energetische Sanierung von Sportstätten oder Maßnahmen des Umweltschutzes gefördert werden. Eine Förderung kann nur durch den Ausschuss als Ausnahme gemäß § 7 der Richtlinie gewährt werden.

 

  1. Antrag der Schützengilde Bleckede auf einen Kreiszuschuss von 3.300,00 €r die Neuanschaffung eines Messsystems für zwei Schießbahnen, da die alten im Laufe der Jahre durch Querschläger beschädigt wurden und defekt sind (siehe auch Vorlage 2023/272). Die Schützengilde Bleckede ist kein Mitglied des KSB. Gespräche der Verwaltung und auch des Vorsitzendend des KSB haben ergeben, dass ein Neueintritt in den KSB seitens der Schützengilde nicht angestrebt wird. Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten und eine Entscheidung zu fällen. Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind nicht erfüllt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

110.300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

x

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Grundsätzlich haben Baumaßnahmen immer eine hohe Klimarelevanz. Bei den Baumaßnahmen werden hohe Treibhausgasmengen verursacht.

 

Die Anträge 2, 3, 5, 7 und 9 haben jedoch eine positive Auswirkung, da durch die Baumaßnahmen weniger Treibhausgase bei der Nutzung der Sportanlagen anfallen.

Allerdings wird bei Antrag 9 eine Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt und keine erneuerbaren Energiequellen genutzt, was für eine deutliche positive Klimawirkung besser wäre.

 

 

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