Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Benjamin Dieckmann (dieBasis) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 11.10.2022festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).
Im Anschluss ist der Nachfolger Dietrich Bilgenroth durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.
17.11.2022 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Benjamin Dieckmann (dieBasis) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 11.10.2022 festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).
Im Anschluss ist der Nachfolger Dietrich Bilgenroth durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.