Auszug - European Energy Award: hier Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP/ Masterplan) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.09.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
LR Böther erläutert, dass der Landkreis am European Energy Award teilnehme. Dies sei ein Steuerungssystem, bei dem Maßnahmen definiert werden, wie man dem Ziel der Klimaneutralität entgegenarbeiten kann. Dieses Programm sei in den Fachausschüssen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung und Fachleuten intensiv erarbeitet worden. Dieses Programm sei auf einen sehr langen Zeitraum ausgelegt für dessen Maßnahmen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Das energiepolitsche Arbeitsprogramm beinhalte die Maßnahmen, die man umsetzen wolle, um die Klimaziele zu erreichen. Er bedanke sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten, die an dem Programm mitgewirkt haben. Er freue sich über eine breite Zustimmung zu dieser Vorlage.
KTA von Nordheim teilt mit, dass er sich den lobenden Worten des Landrates anschließe. Dennoch merke er an, dass die am 27.09.2022 beschlossenen Änderungen des Ausschusses für Klimaneutralität nicht in dem Programm vermerkt seien. Er bitte darum dies nachzuholen.
LR Böther bedankt sich für den Hinweis. Dennoch seien die beiden angesprochenen Textveränderungen in der Anlage 4 zur Vorlage enthalten und auch seit dem 27.09.2022 eingepflegt.
KTA Peyko ergänzt, dass er sich den Dankesworten des Landrates gerne anschließen wolle. Auch die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit habe sehr gut geklappt. Es freue ihn, dass die Thematik durch den Beschluss endlich vorangebracht werde.
Beschluss:
Der eea Bericht (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm des Landkreises Lüneburg (Anlage 2) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zum gegebenen Zeitpunkt die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
3.Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel (Finanzierungsvorbehalt).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 4 Enthaltungen