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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung |
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Ö 2 |
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Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.08.2016 |
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S2016-247 |
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Ö 5 |
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Bericht über die Bildungs- und Kultur gGmbH |
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2016/233 |
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Ö 6 |
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Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten |
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Ö 6.1 |
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Einrichtung einer Begegnungsstätte im ehemaligen Sozialkaufhaus in Neuhaus |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung |
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Ö 8 |
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Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.09.2016) |
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2016/191 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.
- Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio. €. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist Lüner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.
- Für das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. € brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.
- Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.
- Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn
a) das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist, b) das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat, c) die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat, d) der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat. Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.
Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag. Ergänzender Hinweis vom 15. August 2016: Die aktuelle Beschlusslage ergibt sich aus den Beschlussempfehlungen der vorbereitenden Gremien.
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09.08.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten |
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Ö 19 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen - Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage noch zu schließender Verträge mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio. €. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist Lüner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
- Für das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. € brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
- Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
- Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn
a) das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist, b) das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat, c) die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat, d) der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat. Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.
Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
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15.08.2016 - Kreisausschuss |
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N 9 - geändert beschlossen |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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22.08.2016 - Kreistag |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage noch zu schließender Verträge mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio. €. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist Lüner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und Enthaltungen - Für das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. € brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und Enthaltungen - Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltungen - Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn
a) das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist, b) das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat, c) die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat, d) der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat. Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.
Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltungen
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17.10.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: -Keine Beschlussfassung-
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 12 |
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Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung |
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