Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Kreistag (Sondersitzung)  

Bezeichnung: Kreistag (Sondersitzung)
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 22.08.2016    
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 20.06.2016  
S2016-926  
     
   
Ö 5  
Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.08.16)
Enthält Anlagen
2016/191  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio. €. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist Lüner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.

 

  1. Für das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis  Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio.brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 brutto bereitgestellt.

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)      die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag.

 

Ergänzender Hinweis vom 15. August 2016:

Die aktuelle Beschlusslage ergibt sich aus den Beschlussempfehlungen der vorbereitenden Gremien.

 

   
    09.08.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage noch zu schließender Verträge mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio.. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis neburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 brutto bereitgestellt.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)       die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

   
    15.08.2016 - Kreisausschuss
    N 9 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    22.08.2016 - Kreistag
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage noch zu schließender Verträge mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio.. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und Enthaltungen

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis  Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 brutto bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und Enthaltungen

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltungen

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)       die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltungen

 

 

   
    17.10.2016 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

-Keine Beschlussfassung-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 6  
Schließung der Sitzung      
               

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung