Tagesordnung - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 22.09.2015 | S2015-466 | |||||
Ö 5 | Berufsbildende Schulen - Neubau einer Schulsporthalle mit Unterrichtsräumen | 2015/281 | |||||
Ö 6 | Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Kooperationsklassen | 2015/259 | |||||
Ö 7 | Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus | 2015/270 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Regionalschule Boizenburg und am gymnasialen Schulzentrum in Dömitz legen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aus dem Amt Neuhaus der Kreisverwaltung die Halbjahreszeugnisse der Grundschule Neuhaus ihrer Kinder vor. Soweit die Summe aus den Noten in den Fächern Deutsch, Rechnen/Mathe und Sachkunde 6 oder kleiner ist, stimmt der Landkreis der Aufnahme an einer der genannten Schulstandorte zu und wird das Gastschulgeld im Rahmen der geltenden Vereinbarungen übernehmen. Diese Praxis gilt zunächst nur für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2016/17.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 7.4.2016: Der KA-Beschluss vom 7.12.2015 in dieser Angelegenheit wird dahingehend erweitert, dass Grundschüler/innen die Geschwister haben, die das gymnasiale Schulzentrum Dömitz oder die Regionalschule bzw. das Gymnasium Boizenburg im Landkreis Ludwigslust/Parchim besuchen, diese genannten Schulstandorte ebenfalls besuchen können. Aus der Diskussion muss sich noch die Entscheidung ergeben, ob auch für diese Kinder bestimmte Leistungskriterien vorliegen müssen. |
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05.11.2015 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Regionalschule Boizenburg und am gymnasialen Schulzentrum in Dömitz legen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aus dem Amt Neuhaus der Kreisverwaltung die Halbjahreszeugnisse der Grundschule Neuhaus ihrer Kinder vor. Soweit die Summe aus den Noten in den Fächern Deutsch, Rechnen/Mathe und Sachkunde 7 oder kleiner ist, stimmt der Landkreis der Aufnahme an einer der genannten Schulstandorte zu und wird das Gastschulgeld im Rahmen der geltenden Vereinbarungen übernehmen. Diese Praxis gilt zunächst nur für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2016/17. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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07.12.2015 - Kreisausschuss | |||||||
N 21 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
10.05.2016 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der KA-Beschluss vom 7.12.2015 in dieser Angelegenheit wird dahingehend erweitert, dass Grundschüler/innen die Geschwister haben, die das gymnasiale Schulzentrum Dömitz oder die Regionalschule bzw. das Gymnasium Boizenburg im Landkreis Ludwigslust/Parchim besuchen, diese genannten Schulstandorte ebenfalls besuchen können. Bestimmte Leistungskriterien werden nicht verlangt. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen |
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06.06.2016 - Kreisausschuss | |||||||
N 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 8 | Haushaltsplan 2016 / FD 55 - Schule | 2015/271 | |||||
Ö 9 | Medientechnische Ausstattung der kreiseigenen Schulen; Standards oder individuelle Lösungen? | 2015/273 | |||||
Ö 10 | Bericht des Bildungs- und Integrationsbüros (keine Vorlage) | ||||||
Ö 11 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 12 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 13 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||