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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus  

Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015    
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2015/270 Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 7.4.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, Michael
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Der Ausschussvorsitzende gibt den anwesenden Müttern von Grundschulkindern aus dem Amt Neuhaus Gelegenheit sich zu äern. Die Kritik richtet sich in erster Linie gegen den Vorschlag, dass nur Kinder mit einer Benotung von 2 oder besser in den Hauptfächern die gymnasialen Angebote in Dömitz und Boizenburg wahrnehmen dürfen.

Im Verlauf der ausführlichen Diskussion sprechen sich alle Fraktionen dafür aus, die Summe  aus den 3 Hauptfächern auf 7 anzuheben.

 

Die Verwaltung wird zudem gebeten, zur Höhe des Gastschulgeldes noch einmal mit dem Landkreis Ludwigslust  / Parchim bzw. der Stadt Boizenburg ( Gemeinschaftsschule ) zu verhandeln um eine Senkung zu erreichen.

 

 

 

 

Beschluss:

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Regionalschule Boizenburg und am gymnasialen Schulzentrum in Dömitz legen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aus dem Amt Neuhaus der Kreisverwaltung die Halbjahreszeugnisse der Grundschule Neuhaus ihrer Kinder vor.

Soweit die Summe aus den Noten in denchern Deutsch, Rechnen/Mathe und Sachkunde 7 oder kleiner ist, stimmt der Landkreis der Aufnahme an einer der genannten Schulstandorte zu und wird das Gastschulgeld im Rahmen der geltenden Vereinbarungen übernehmen.

Diese Praxis gilt zunächst nur für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2016/17.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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