Tagesordnung - Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 17.08.2011 | S2011-055 | |||||
Ö 4 | Festsetzung der in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte | ||||||
Ö 5 | Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG | 2011/346 | |||||
Ö 6 | Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden | 2011/347 | |||||
Ö 7 | Haushaltsplan 2012/Fachdienst 55 - Schule | 2011/339 | |||||
Ö 8 | Einführung der 2-jährigen Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe (Hotelfachschule) - Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe | 2011/273 | |||||
Ö 9 | Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus | 2011/334 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Ab dem Schuljahr 2012/2013 können Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Amt Neuhaus nach der Grundschule und mit vorläufiger gymnasialer Schullaufbahnempfehlung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz sowie die Regionalschule Boizenburg (Klassen 5 und 6) und dann weiter das Gymnasium in Boizenburg besuchen. Der Landkreis Lüneburg zahlt das mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Boizenburg bereits vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Gastschulgeld ab der 7. Klasse nur, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich den gymnasialen Zweig des Schulzentrums Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Boizenburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
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11.01.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Ab dem Schuljahr 2012/2013 können Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Amt Neuhaus nach der Grundschule und mit vorläufiger gymnasialer Schullaufbahnempfehlung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz sowie die Regionalschule Boizenburg (Klassen 5 und 6) und dann weiter das Gymnasium in Boizenburg besuchen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits das Gymnasium Bleckede besuchen. Der Landkreis Lüneburg zahlt das mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Boizenburg bereits vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Gastschulgeld ab der 7. Klasse nur, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich den gymnasialen Zweig des Schulzentrums Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Boizenburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen |
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23.01.2012 - Kreisausschuss | |||||||
N 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 10 | Vertreter/in den Auswahlkommissionen zur Besetzung von Schulleiterstellen | 2011/335 | |||||
Ö 11 | Finanzielle Förderung der kreiseigenen Ganztagsschulen; Anpassung der Richtlinie aufgrund der Schulstrukturreform - Einrichtung von Oberschulen | 2011/304 | |||||
Ö 12 | Antrag der FDP/Unabhängige-Gruppe im Kreistag des Landkreises Lüneburg zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Amelinghausen am Gymnasium Salzhausen | 2011/362 | |||||
Ö 13 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 14 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 15 | Schließung der Sitzung | ||||||