Auszug - Finanzielle Förderung der kreiseigenen Ganztagsschulen; Anpassung der Richtlinie aufgrund der Schulstrukturreform - Einrichtung von Oberschulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch FDL Michael Wieske folgt der Ausschuss einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Beschluss:
Die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen wird mit Wirkung vom 01.01.2012 unter Ziffer 2 wie folgt geändert:
„Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie Oberschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter Ziffer 1 genannten Kriterien erfüllen bzw. in einzelnen Jahrgängen erfüllen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig