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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/058  

Betreff: Einführung des HMB Metzler-Verfahrens im Landkreis Lüneburg (HMB = Hilfe für Menschen mit Behinderungen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dr. RaithelAktenzeichen:53
Federführend:Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.03.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückgestellt   
14.06.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Nach dem Sozialgesetzbuch XII der Bundesrepublik Deutschland haben Menschen mit wesentlichen Behinderungen einen Anspruch darauf, für ihre Eingliederung in die Gesellschaft Unterstützung zu bekommen. Diese Unterstützung (Eingliederungshilfe) kann je nach Ausmaß der Behinderung in Form

 

Ø      ambulanter Eingliederungshilfe z. B. als ambulante Betreuung,

Ø      teilstationäre Eingliederungshilfe z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder

Ø      stationäre Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für behinderte Menschen

 

erbracht werden.

Die hier vorgestellte neue Betrachtungsweise der Eingliederungshilfe bezieht sich auf stationäre Eingliederungshilfe in Einrichtungen, wie Wohnheimen und Wohngruppen.

 

Bisher wurden Menschen mit wesentlichen geistigen Behinderungen in Einrichtungen betreut, wenn für sie

die Notwendigkeit einer Eingliederungshilfe festgestellt worden war und auch

die vorgesehene Einrichtung als geeignet angesehen wurde.

Nach dem Zeitpunkt der Aufnahme im Wohnheim waren bisher Instrumente zur Qualitätssicherung der Eingliederungshilfe weder vorgesehen noch vorhanden.

 

Mit dem HMB Metzler Verfahren, einer an der Universität Tübingen von Frau Dr. Heidrun Metzler entwickelten neuen Betrachtungsweise der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen geistigen Behinderungen in Einrichtungen, wird sowohl der Prozess als auch das Ergebnis der Eingliederungshilfe sowohl von den freien Trägern als auch von den Kostenträgern mit anderen Augen gesehen.

Im Folgenden wird dargestellt,

 

Ø      welche Anforderungen das HMB Verfahren an die freien Träger stellt und

Ø      welche Aufgaben auf die Kostenträger zukommen und

Ø      welcher Nutzen zu erwarten ist.

 

Die freien Träger sind gefordert, für jeden einzelnen Bewohner sein und jede einzelne Bewohnerin ihr Aktivitätsprofil zu beschreiben und einen Plan zu entwerfen, auf welche Weise in welcher Zeit Fähigkeiten erlangt werden können, die als Eingliederungsziele formuliert werden. Der Eingliederungshilfeplan wird dem Kostenträger zur Begutachtung vorgelegt. Der Prozess der Eingliederung wird in der Einrichtung dokumentiert und in Abständen von in der Regel Jahren die Erreichung der Eingliederungsziele überprüft. Ggf. werden neue Ziele formuliert.

 

Für den Kostenträger ergibt sich eine Staffelung der Eingliederungshilfe in 5 Hilfebedarfsgruppen. Die Ermittlung einer Hilfebedarfsgruppe erfolgt über einen ausführlichen standardisierten Bericht der Einrichtung, in dem das tägliche Leben der Bewohner nach 34 Gesichtspunkten daraufhin betrachtet wird, wie viel Unterstützung der behinderte Mensch benötigt und welche Ziele man auf dem Weg zu einer Entwicklung von Fähigkeiten des Alltags anstrebt.

 

Das HMB-Verfahren führt dazu, dass erstmals Ziele der Eingliederungshilfe formuliert werden, die Erreichung der Ziele überprüft wird, wieder neue Ziele formuliert werden usw.; wir erwarten, dass im Laufe von Jahren erkennbar und nachweisbar wird, in welchen lebenspraktischen Bereichen der behinderte Mensch Fähigkeiten erlangt hat, die ihm eine Autonomie verleihen, die früher niemand für möglich gehalten hätte, weil sie nie als Ziel formuliert wurde.

 

Sowohl für die Einrichtungen mit ihren Profis der Eingliederungshilfe als auch für die Kostenträger und Gutachter wird die Beobachtung dieses neuen Verfahrens neue Chancen und Einsichten zum Erfolg von Eingliederungshilfe zu Tage fördern.

 

Für den Fachdienst 53 bedeutet die Begutachtung nach dem HMB Verfahren einen erheblichen Zeitaufwand bei über 200 Personen, die im Rahmen eines Hilfeplangespräches zu den von der Einrichtung formulierten Eingliederungszielen und zu ihrem Hilfebedarf begutachtet werden.

 

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