Vorlage - 2007/058
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Sachlage:
Nach dem Sozialgesetzbuch XII der Bundesrepublik
Deutschland haben Menschen mit wesentlichen Behinderungen einen Anspruch
darauf, für ihre Eingliederung in die Gesellschaft Unterstützung zu bekommen.
Diese Unterstützung (Eingliederungshilfe) kann je nach Ausmaß der
Behinderung in Form
Ø
ambulanter Eingliederungshilfe z. B. als
ambulante Betreuung,
Ø
teilstationäre Eingliederungshilfe z. B.
in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder
Ø
stationäre Eingliederungshilfe in einem
Wohnheim für behinderte Menschen
erbracht werden.
Die hier vorgestellte neue Betrachtungsweise der
Eingliederungshilfe bezieht sich auf stationäre Eingliederungshilfe in
Einrichtungen, wie Wohnheimen und Wohngruppen.
Bisher wurden Menschen mit wesentlichen geistigen Behinderungen
in Einrichtungen betreut, wenn für sie
die Notwendigkeit einer Eingliederungshilfe festgestellt worden
war und auch
die vorgesehene Einrichtung als geeignet angesehen wurde.
Nach dem Zeitpunkt der Aufnahme im Wohnheim waren bisher Instrumente
zur Qualitätssicherung der Eingliederungshilfe weder vorgesehen noch vorhanden.
Mit dem HMB Metzler Verfahren, einer an der Universität
Tübingen von Frau Dr. Heidrun Metzler entwickelten neuen Betrachtungsweise
der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen geistigen Behinderungen
in Einrichtungen, wird sowohl der Prozess als auch das Ergebnis der
Eingliederungshilfe sowohl von den freien Trägern als auch von den Kostenträgern
mit anderen Augen gesehen.
Im Folgenden wird dargestellt,
Ø
welche Anforderungen das HMB Verfahren an
die freien Träger stellt und
Ø
welche Aufgaben auf die Kostenträger
zukommen und
Ø
welcher Nutzen zu erwarten ist.
Die freien Träger sind gefordert, für jeden einzelnen Bewohner
sein und jede einzelne Bewohnerin ihr Aktivitätsprofil zu beschreiben und einen
Plan zu entwerfen, auf welche Weise in welcher Zeit Fähigkeiten erlangt werden können,
die als Eingliederungsziele formuliert werden. Der Eingliederungshilfeplan wird
dem Kostenträger zur Begutachtung vorgelegt. Der Prozess der Eingliederung wird
in der Einrichtung dokumentiert und in Abständen von in der Regel Jahren die
Erreichung der Eingliederungsziele überprüft. Ggf. werden neue Ziele formuliert.
Für den Kostenträger ergibt sich eine Staffelung der
Eingliederungshilfe in 5 Hilfebedarfsgruppen. Die Ermittlung einer
Hilfebedarfsgruppe erfolgt über einen ausführlichen standardisierten Bericht
der Einrichtung, in dem das tägliche Leben der Bewohner nach 34 Gesichtspunkten
daraufhin betrachtet wird, wie viel Unterstützung der behinderte Mensch
benötigt und welche Ziele man auf dem Weg zu einer Entwicklung von Fähigkeiten
des Alltags anstrebt.
Das HMB-Verfahren führt dazu, dass erstmals Ziele der
Eingliederungshilfe formuliert werden, die Erreichung der Ziele überprüft
wird, wieder neue Ziele formuliert werden usw.; wir erwarten, dass im Laufe von
Jahren erkennbar und nachweisbar wird, in welchen lebenspraktischen Bereichen
der behinderte Mensch Fähigkeiten erlangt hat, die ihm eine Autonomie
verleihen, die früher niemand für möglich gehalten hätte, weil sie nie als Ziel
formuliert wurde.
Sowohl für die Einrichtungen mit ihren Profis der
Eingliederungshilfe als auch für die Kostenträger und Gutachter wird die
Beobachtung dieses neuen Verfahrens neue Chancen und Einsichten zum Erfolg von
Eingliederungshilfe zu Tage fördern.
Für den Fachdienst 53 bedeutet die Begutachtung nach dem HMB
Verfahren einen erheblichen Zeitaufwand bei über 200 Personen, die im Rahmen
eines Hilfeplangespräches zu den von der Einrichtung formulierten
Eingliederungszielen und zu ihrem Hilfebedarf begutachtet werden.