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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/047  

Betreff: Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christiane DemmigAktenzeichen:52-5098.20
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.03.2007 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
52- Bericht 2004-2005 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 52- Bericht 2004-2005 (203 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den vorgestellten Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Nach § 22 Abs. 3 HeimG besteht für die Heimaufsichtsbehörden die gesetzliche Verpflichtung, alle 2 Jahre

- erstmals im Jahr 2004 - einen Tätigkeitsbericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen zu erstellen. Der Tätigkeitsbericht wird anhand eines bundeseinheitlichen Erhebungsbogens erstellt.

 

Für den Landkreis Lüneburg ist der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2004 und 2005 erstellt und am 14.09.2006 dem MS übersandt worden.

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsichtsbehörde ist zu veröffentlichen (§ 22 Abs. 3 Satz 2 HeimG). Die Art der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes ist den Heimaufsichtsbehörden jeweils freigestellt.

Der Kreistag hat am 23.06.2003 beschlossen, dass der Tätigkeitsbericht nach § 22 HeimG nach Erstellung zukünftig immer in den Sozial- und Gesundheitsbericht des Landkreises Lüneburg aufgenommen wird, wobei zwischenzeitlich die Situation eingetreten ist, dass der Landkreis Lüneburg einen Sozial- und Gesundheitsbericht nicht mehr erstellt.

Die Veröffentlichung erfolgt daher nunmehr durch Vorlage im Ausschuss für Soziales und Gesundheit.


 

Der Landkreis Lüneburg ist zuständige Heimaufsichtsbehörde für 26 vollstationäre Pflegeheime und 1 Hospiz. Zusammenfassend ist festzustellen, dass

a)   sich insbesondere die personelle Ausstattung (Fachkraftquote mindestens 50 % und Nachtwachenbesetzung mit Fachkraft) in den Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu den Vorjahren weiter verbessert hat,

b)   die Zahl der Beratungen und Beschwerden zunimmt,

c)   gravierende Pflegemissstände nicht festgestellt wurden.

Die Verwaltung wird hierzu berichten und für Fragen zu Verfügung stehen.

 

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