Vorlage - 2007/047
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Anlage/n:
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1 | 52- Bericht 2004-2005 (203 KB) | (58 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den vorgestellten Tätigkeitsbericht der
Heimaufsicht zur Kenntnis.
Sachlage:
Nach § 22 Abs. 3 HeimG besteht für die
Heimaufsichtsbehörden die gesetzliche Verpflichtung, alle 2 Jahre
- erstmals im Jahr 2004 - einen
Tätigkeitsbericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen
zu erstellen. Der Tätigkeitsbericht wird anhand eines bundeseinheitlichen
Erhebungsbogens erstellt.
Für den Landkreis Lüneburg ist der
Tätigkeitsbericht für die Jahre 2004 und 2005 erstellt und am 14.09.2006 dem
MS übersandt worden.
Der Tätigkeitsbericht der
Heimaufsichtsbehörde ist zu veröffentlichen (§ 22 Abs. 3 Satz 2 HeimG). Die Art
der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes ist den Heimaufsichtsbehörden
jeweils freigestellt.
Der Kreistag hat am 23.06.2003
beschlossen, dass der Tätigkeitsbericht nach § 22 HeimG nach Erstellung
zukünftig immer in den Sozial- und Gesundheitsbericht des Landkreises Lüneburg
aufgenommen wird, wobei zwischenzeitlich die Situation eingetreten ist, dass
der Landkreis Lüneburg einen Sozial- und Gesundheitsbericht nicht mehr
erstellt.
Die Veröffentlichung erfolgt daher nunmehr
durch Vorlage im Ausschuss für Soziales und Gesundheit.
Der Landkreis Lüneburg ist zuständige
Heimaufsichtsbehörde für 26 vollstationäre Pflegeheime und 1 Hospiz.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
a) sich insbesondere die personelle Ausstattung
(Fachkraftquote mindestens 50 % und Nachtwachenbesetzung mit Fachkraft) in den
Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu den Vorjahren weiter verbessert hat,
b) die Zahl der Beratungen und Beschwerden
zunimmt,
c) gravierende Pflegemissstände nicht
festgestellt wurden.
Die Verwaltung wird hierzu berichten und
für Fragen zu Verfügung stehen.