Vorlage - 2007/035
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Anlage/n:
- 1 -
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage zu den laufenden Nummern 1. -15. aufgeführten
Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten werden mit Wirkung vom
01.04.2007 für die Dauer Ihrer Abordnung zum Landkreis Lüneburg als Prüferinnen
/ Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen.
Sachlage:
Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurden von den Landkreisen
Lüchow-Dannenberg und Harburg, der Stadt Lüneburg und der Gemeinde Seevetal die
Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg übertragen. Auf die Kreistagsvorlage Nr.: 2006/088 wird ergänzend
verwiesen.
Die beteiligten Behörden haben mit Wirkung vom gleichen Tag,
die in der Anlage aufgeführten Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten zur
Dienstleistung an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeordnet.
In Absprache mit den abordnenden Behörden werden die genannten Personen dort
zum 31.03.2007 als Prüferinnen und Prüfer abberufen. Mit Wirkung vom 01.04.2007
sind diese dann als Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim
Landkreis Lüneburg zu berufen.
Nach § 65 NLO in Verbindung mit § 118 NGO beruft der Kreistag
die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.
In Absprache mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes haben
sich die in der Anlage aufgeführten Beamtinnen und Beamten sowie
Tarifbeschäftigten zu den laufenden Nummern 1. – 15. aufgrund ihrer
bisherigen Tätigkeit in den Rechnungsprüfungsämtern bei den abordnenden Behörden
bewährt und sind nunmehr zu Prüferinnen und Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes
des Landkreises Lüneburg zu berufen.
Der Beamte zur laufenden Nr. 16. ist erst seit kurzem im
Rechnungsprüfungsamt eingesetzt. Über seine Bewährung und Berufung zum Prüfer
ist gesondert zu entscheiden. Eine weitere Stelle ist ab 01.04.2007 im
Rechnungsprüfungsamt unbesetzt. Nach Besetzung dieser Stelle durch den
Landkreis Lüchow-Dannenberg ist ebenfalls zu gegebener Zeit über die Bewährung
und Berufung der dann dort eingesetzten Prüferinnen / des dort eingesetzten
Prüfers zu entscheiden.