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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/031  

Betreff: Änderungen in der Organisationsstruktur und der Geschäftsverteilung in der Stabsstelle Steuerungsdienst und Kreisentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-RichardAktenzeichen:3
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
12.02.2007    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
05.03.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Mit Wirkung vom 16.03.2007 geht die Stabsstelle Steuerungsdienst und Kreisentwicklung im Landratsbüro und im Finanzmanagement sowie im Personalservice und im Internen Service auf. Über die detaillierte Aufgabenzuweisung an die betroffenen Fachdienste und deren innere Organisation entscheidet der Landrat.

Sachlage:

Sachlage:

Seit dem 01.11.2006 ist die Stelle der Leitung der Stabsstelle Steuerungsdienst und Kreisentwicklung vakant. Es ist beabsichtigt, die Stelle nicht nachzubesetzen.

 

Intention des Landrats ist, zukünftig strategische Grundlagen für die Steuerung der Gesamtverwaltung in der Verwaltungsleitung selbst zu erarbeiten.

 

Unterstützt wird er durch ein neu eingerichtetes und ihm direkt zugeordnetes Büro des Landrats, dem die Sachbearbeitung von bisher dem Steuerungsdienst obliegenden Querschnittsaufgaben (z. B. persönliche(r) Referent(in), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreisentwicklung, Europaangelegenheiten) soweit erforderlich übertragen ist.

 

Die Stelle der Leitung des Landratsbüros entspricht von der Bedeutung her den Stellen der Service- und Fachdienstleitungen.

 

Weiterhin wird der Fachdienst Finanzmanagement der Verwaltungsleitung direkt zugeordnet.

 

Die übrigen Aufgaben der Stabsstelle Steuerungsdienst und Kreisentwicklung, die deutliche Sachzusammenhänge zu Serviceaufgaben haben, werden dem Personalservice und dem Internen Service zugeordnet.

 

Unabhängig der, vom Landrat im Rahmen seiner Organisationsverantwortung zu entscheidenden detaillierten Aufgabenzuordnung und der daraus resultierend anzupassenden Ablauforganisation, betrifft die Entscheidung über das Aufgehen der Stabsstelle Steuerungsdienst und Kreisentwicklung im Büro des Landrats und dem Fachdienst Finanzmanagement sowie in den Fachdiensten Personalservice und Interner Service eine Änderung der Grundstruktur der Verwaltungsorganisation, die vom Kreistag zu beschließen ist.

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