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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/021  

Betreff: Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 00 051
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
31.01.2007 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen wählen aus ihrer Mitte die/den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.

 

Sachlage:

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 23.11.2006 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzenden bestimmt. Gemäß § 23 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 44 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO):

 

Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Kreistagsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Wird das Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.

 

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