Vorlage - 2007/021
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für Hochbau und
Energiesparmaßnahmen wählen aus ihrer Mitte die/den stellvertretende/n
Ausschussvorsitzende/n.
Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am
23.11.2006 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzenden bestimmt. Gemäß §
23 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen
und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte
der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.
Für die Wahl gilt § 44 der Niedersächsischen Landkreisordnung
(NLO):
Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht wird,
wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines
Kreistagsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die
Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Wird das Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten
Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden
sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das vom
Landrat zu ziehende Los.