Vorlage - 2007/014
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Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachlage:
Gemäß § 23 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (GO KT) vom 23.11.2006
wird die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden
durch den Ausschuss aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden
Kreistagsabgeordneten gewählt.