Vorlage - 2007/005
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Sachlage:
Das Produkt 03.02.30 "Räumliche Planungs- und
Entwicklungsmaßnahmen" mit den Leistungen "Raumordnung und
Bauleitplanung" sowie "Infrastruktur des Straßen-, Radwege- und
Schienennetzes" wird im Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik,
Verkehrsplanung und ÖPNV am 19.01.07 vorgestellt.
Im Produktbereich 09 "Planen, Bauen, Wohnen" ist der
Fachdienst Bauen für folgende Produktgruppen, Produkte und Leistungen
verantwortlich:
09.01 Wohnungsbauförderung
09.01.10 Wohnraumförderung
09.01.10.10 Beratung
über laufende Fördermöglichkeiten
09.01.10.20 Abwicklung
der Förderanträge
09.01.10.30 Überwachung
der Belegungsbindung
09.02 Bauordnung
und Denkmalschutz
09.02.10 Baugenehmigungen
und sonstige Zulassungsverfahren
09.02.10.10 Beratung
außerhalb von Verfahren
09.02.10.20 Bauvorbescheide
09.02.10.30 Baugenehmigungen
09.02.10.40 Stellungnahmen
zu Verfahren Dritter
09.02.10.50 Genehmigungsfreie
Wohngebäude
09.02.10.60 Baulasten
09.02.10.70 Statische
Prüfung
Zu den Aufgaben des FD Bauen gehört die
Erteilung von Baugenehmigungen gleichermaßen wie auch die Bauüberwachung (siehe
Produkt 09.02.20). Die Bauaufsichtsbehörden haben den gesetzlichen Auftrag,
darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke
und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Als Folge der
Liberalisierung (Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt, Verringerung der
Baukontrollen) haben Verstöße gegen das öffentliche Baurecht zugenommen. Diese
Verstöße können dort, wo die Sicherheit von Personen gefährdet wird, nicht
hingenommen werden (Stichwort "Bad Reichenhall").
Diese Thematik holt zunehmend auch den
Landkreis Lüneburg ein. So mussten im Sommer 2006 aufgrund eines Erlasses des
MS mit knapper Fristsetzung ca. 1000 seit dem 01.01.2000 erteilte
Baugenehmigungen daraufhin durchgesehen werden, ob dort bestimmte Kriterien des
Korrosionsschutzes missachtet wurden (Verzinkung), was zu einer Beeinträchtigung
der Standsicherheit führen kann. 511 Akten waren genauer zu untersuchen. Im
Ergebnis wurden 138 Eigentümer angeschrieben und um einen technischen Nachweis
des Korrosionsschutzes gebeten. Die Rückläufe mussten dann noch technisch
geprüft werden.
Daneben sind Supermärkte mit
Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern zu überprüfen, nachdem bei einem vor
wenigen Jahren in Dahlenburg mit einem entsprechenden Dach errichteten Gebäude
Einsturzgefahr bestand. Hinzu kamen weitere "Sonderprobleme"
(Tragfähigkeit von Leimholzbindern, Beurteilung kritischer Situationen nach
unterlassener Bauunterhaltung).
Aufgrund der Freistellung vom
Genehmigungsverfahren fordern vermehrt auch kreisangehörige Gemeinden mit
Nachdruck, dass die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung ihrer
B-Plan-Festsetzungen überprüfen und durchsetzen möge. Nachbarbeschwerden und
Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten treten durch die o.g.
Liberalisierung verstärkt auf.
Eine Personalbemessung der Bauaufsicht
alleine anhand der Zahl der Baugenehmigungen bzw. der Bauanträge ist im
Vergleich zu den vergangenen Jahren daher nicht stimmig. Vielmehr muss für die
Bauüberwachung und Beurteilung kritischer Bauzustände ausreichend technisch
qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Dies ist bereits aus
Haftungsgründen erforderlich.
Im FD Bauen wurde im Herbst 2004 eine
Stelle des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes eingespart, die Aufgaben
werden seitdem von den übrigen Kolleginnen und Kollegen mit erledigt. Darüber
hinaus blieb eine weitere Stelle bisher unbesetzt, seit für einen Ingenieur im
Herbst 2005 die 2.Phase seiner Altersteilzeit begann. Seine Aufgaben
(planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben) wurden auf die verbleibenden 5
Ingenieurinnen und Ingenieure, zu denen auch der
Denkmalpfleger gehört, verteilt.
Im Jahr 2006 wurden 826 Baugenehmigungen
erteilt (2005: 710, 2004: 884). Konsequenzen der personellen Situation waren die Verlängerung der Genehmigungsdauer vollständiger
Bauanträge (Jahresdurchschnitt zwar noch 28 Kalendertage, iin einzelnen Monaten
lage die durchschnittliche Laufzeit jedoch darüber), Zurückstellung und
Beschränkung der örtlichen Überprüfungen und Abnahmen auf unabweisbare Fälle
sowie unzureichende Beratung von Denkmaleigentümerinnen und –eigentümern
(nähere Erläuterungen hierzu beim Produkt 09.02.30 Denkmalpflege).
Damit trotz der genannten
Rahmenbedingungen das bisherige Ziel, Baugenehmigungen innerhalb von
durchschnittlich 29 Kalendertagen zu erteilen, erreicht werden kann, sind
geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Ziel: Die durchschnittliche
Laufzeit der Baugenehmigungsverfahren, beginnend ab Vollständigkeit der
Antragsunterlagen, wird 29 Kalendertage nicht überschreiten.
09.02.20 Bauüberwachung
09.02.20.10 Bauzustandsbesichtigungen
und Abnahmen im Baugenehmigungsverfahren
09.02.20.20 Allgemeine
Bauüberwachung
09.02.20.30 Wiederkehrende
Prüfungen
09.02.20.40 Anzeigeverfahren
Hoch- und Niederfrequenzanlagen
09.02.20.50 Vorbeugender Brandschutz
Im Landkreis Lüneburg gibt es nach der Anlage zu den
Richtlinien über die Verteilung und Verwendung von Zuweisungen zur Förderung
des kommunalen Brandschutzes zwei anerkannte Brandschaubereiche, die nicht
weiter unterteilt bzw. nicht genauer bezeichnet sind. Der Landkreis Lüneburg
beschäftigt zwei Vollzeitkräfte für Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.
Einer davon ist aktuell ansässig bei der Stadt Lüneburg. Er wird dort
ausschließlich für Zwecke der hauptamtlichen Brandschau eingesetzt. Belange des
vorbeugenden baulichen Brandschutzes, die nach den einschlägigen
bauaufsichtlichen Vorschriften ohne Ermessensausübung zu entscheiden sind, sind
von der Bauaufsicht in eigener Zuständigkeit abschließend zu bearbeiten.
Die Stadt stellt diesem Brandschutzprüfer
(BSP) alle erforderlichen Sachmittel zur Verfügung und erhält dafür vom
Landkreis eine Kostenerstattung. Für das Jahr 2005 wurden ca. 9.256 €
erstattet, für 2006 ca. 9.425 €.
Bis einschließlich 2004 erhielt der
Landkreis sämtliche Kosten der BSP aus den vom Land Niedersachsen zugewiesenen
Feuerschutzsteuermitteln. Aufgrund der zum 1.1.2005 in Kraft getretenen o. a.
Richtlinien wird für jeden der beiden Brandschaubereiche im LK LG nur noch ein
Pauschalbetrag in Höhe von 48.000 € pro Jahr zugewiesen, so dass bei
Gesamtkosten von ca. 131.224 € ein Defizit von ca. 35.224 €
verbleibt.
Der aktuell bei der Stadt ansässige BSP
wird zum 01.05.2007 die 2.Phase seiner Altersteilzeit beginnen. Der Wechsel
kann dazu genutzt werden, seinem Nachfolger/seiner Nachfolgerin einen
Arbeitsplatz in dem Gebäude des Landkreises Lüneburg zur Verfügung zu stellen,
in dem der Fachdienst Bauen, dem die beiden BSP organisatorisch zugeordnet
sind, untergebracht ist. Dadurch wird die o. a. Kostenerstattung an die Stadt
Lüneburg entfallen.
Weitere Vorteile sind eine Optimierung des
Arbeitseinsatzes sowie der Zusammenarbeit der beiden BSP. Auch im Rahmen der
Einarbeitung ist diese Optimierung erforderlich.
Ziel: Die Nachfolgerin/der
Nachfolger des 2.BSP sitzt im Gebäude des FD Bauen des Landkreises Lüneburg.
09.02.30 Denkmalpflege
09.02.30.10 Beratungen
09.02.30.20 Denkmalschutzrechtliche
Genehmigungen und Bescheinigungen
09.02.30.30 Denkmalschutzrechtliche
Stellungnahmen zu Verfahren Dritter
09.02.30.40 Denkmalüberwachung
Baudenkmale leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität
des Landkreises als Wohn- und Arbeitsstandort sowie für die
Tourismusentwicklung. Der Erhalt des kulturellen Erbes in seinen vielfältigen
gestalterischen Ausprägungen bereichert das Orts- und Landschaftsbild. Die
historische Bebauung trägt zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohn-
und Arbeitsstandort bei und steigert die Attraktivität des Landkreises für den
Tourismus. Auch auf Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe wirkt sich der
Erhalt der Baudenkmale positiv aus.
Die Besitzer eines Denkmales sind durch eine Reihe von
gesetzlichen Vorgaben gebunden, die finanzielle Belastung durch ein Denkmal ist
in der Regel hoch. Finanzielle Förderungen von Denkmalen werden aufgrund leerer
Haushaltskassen stetig zurückgefahren. Unwillige Eigentümer sind in der Regel
nicht mit Auflagen und Restriktionen vom Sinn der Denkmalpflege zu überzeugen.
Durch das persönliche Beratungsgespräch muss daher Überzeugungsarbeit für die
Denkmalpflege geleistet werden. Aufgrund der Vielzahl der Baudenkmale, die über
den gesamten Landkreis verteilt sind, wäre eine Arbeitskraft mit der
Wahrnehmung dieser Aufgabe voll ausgelastet.
Der Sachbearbeiter für die Denkmalpflege ist als Mitarbeiter im
Fachdienst Bauen gleichzeitig für die Bearbeitung von Bauanträgen und die
Wahrnehmung anderer bauaufsichtlicher Aufgaben in einem bestimmten Gebiet des
Landkreises zuständig. So konnte er im Jahr 2004 noch etwa 80% seiner
Arbeitszeit der Denkmalpflege widmen. Zwischenzeitlich ergaben sich personelle
Veränderungen sowie eine Zunahme an Bauanträgen. Die Aufgaben, die ein im Jahr
2005 ausgeschiedener Mitarbeiter erledigt hat, wurden auf die verbleibenden 5
Ingenieure und Ingenieurinnen verteilt. Die dargestellte Entwicklung hatte zur
Folge, dass der Sachbearbeiter für die Denkmalpflege sich nur noch zu etwa 20%
seiner Arbeitszeit diesen Aufgaben widmen kann. Als Konsequenz ist eine
Beratung von Denkmaleigentümerinnen und –eigentümern nur noch rudimentär
zu leisten. Damit trotz der genannten Rahmenbedingungen wieder eine intensive
Beratung erfolgen kann, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Ziel: Alle denkmalgeschützten Gebäude werden in
ihrer Qualität erhalten. Als Ausgleich für die finanzielle Belastung, die mit
dem Erhalt eines Denkmales verbunden ist, soll ein Schwerpunkt der künftigen
Arbeit weiterhin die fachkompetente, bewusstseinsbildende Beratung sein.
09.02.40 Wohnungs-
und Grundstücksverkehr
09.02.40.10 Teilungsgenehmigungen/Besitzzeugnisse
09.02.40.20 Abgeschlossenheitsbescheinigungen
nach dem WEG
09.02.40.30 Grundstücksverkehrsgenehmigung
nach GVO
Ziel: Die durchschnittliche Laufzeit der
Anträge, beginnend ab Vollständigkeit der Unterlagen, wird 9 Kalendertage nicht
überschreiten.