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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/230  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:55
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
10.01.2007 
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Auszug aus NLO PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus NLO (31 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Absatz 1 NLO werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.

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