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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/229  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:55
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
10.01.2007 
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 47 NLO zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 24 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 47 NLO eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur.

 

Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.

 

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