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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/217  

Betreff: Änderung der Satzung des Jugendamts des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.01.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.02.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø      Satzung des Landkreises Lüneburg

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Jugendamts des Landkreises Lüneburg wird wie folgt geändert:

 

Ø      in § 3 Absatz 1 wird die Ziffer 10 eingefügt mit folgendem Text: eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft/Bundesagentur für Arbeit Lüneburg

Ø      in § 3 Absatz 2 wird „der Oberkreisdirektor“ durch „der Landrat“ ersetzt

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß der derzeit gültigen Satzung des Jugendamts des Landkreises Lüneburg gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Mitglieder mit beratender Stimme an (siehe § 3 der Satzung). § 4 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) bestimmt, dass die Zahl der beratenden Mitglieder die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten soll. Diese Grenze ist bei insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder noch nicht erreicht.

 

In der Kreistagssitzung am 23.11.2006 hat sich der Kreistag im Rahmen der Neubildung der Ausschüsse mit der Frage beschäftigt, inwieweit als weiteres beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der ARGE bzw. der Bundesagentur für Arbeit Lüneburg in den Ausschuss aufgenommen werden soll. Diese Frage wurde an den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Erweiterung des Kreises der Mitglieder mit beratender Stimme bedarf der Satzungsänderung. Aus Sicht der Verwaltung wird die Beteiligung eines Vertreters aus dem Bereich der beruflichen Integration von jungen Menschen für sinnvoll gehalten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachdienst Jugendhilfe und Sport und der ARGE sowie der Bundesagentur für Arbeit Lüneburg werden zurzeit neu gestaltet und gefestigt. Eine entsprechende Satzungsänderung, um ein weiteres beratendes Mitglied der ARGE/der Bundesagentur aufzunehmen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Die ARGE und die Bundesagentur haben angekündigt, intern die Entsendung eines beratenden Mitglieds zu klären und sich auf eine Kandidatin/einen Kandidaten zu einigen.

 

Im Rahmen der Satzungsänderung sollten auch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

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