Vorlage - 2006/217
|
|
Anlage/n:
Ø
Satzung des Landkreises Lüneburg
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Jugendamts des Landkreises Lüneburg wird wie
folgt geändert:
Ø
in § 3 Absatz 1 wird die Ziffer 10
eingefügt mit folgendem Text: eine Vertreterin/ein Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft/Bundesagentur für Arbeit Lüneburg
Ø
in § 3 Absatz 2 wird „der
Oberkreisdirektor“ durch „der Landrat“ ersetzt
Sachlage:
Gemäß der derzeit gültigen Satzung des Jugendamts des
Landkreises Lüneburg gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Mitglieder mit
beratender Stimme an (siehe § 3 der Satzung). § 4 des Nds. Ausführungsgesetzes
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) bestimmt, dass die Zahl der
beratenden Mitglieder die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht
überschreiten soll. Diese Grenze ist bei insgesamt 15 stimmberechtigten
Mitglieder noch nicht erreicht.
In der Kreistagssitzung am 23.11.2006 hat sich der Kreistag im
Rahmen der Neubildung der Ausschüsse mit der Frage beschäftigt, inwieweit als
weiteres beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Mitarbeiterin/ein
Mitarbeiter der ARGE bzw. der Bundesagentur für Arbeit Lüneburg in den
Ausschuss aufgenommen werden soll. Diese Frage wurde an den Fachausschuss
verwiesen.
Die Erweiterung des Kreises der Mitglieder mit beratender
Stimme bedarf der Satzungsänderung. Aus Sicht der Verwaltung wird die
Beteiligung eines Vertreters aus dem Bereich der beruflichen Integration von
jungen Menschen für sinnvoll gehalten. Die Zusammenarbeit zwischen dem
Fachdienst Jugendhilfe und Sport und der ARGE sowie der Bundesagentur für
Arbeit Lüneburg werden zurzeit neu gestaltet und gefestigt. Eine entsprechende
Satzungsänderung, um ein weiteres beratendes Mitglied der ARGE/der
Bundesagentur aufzunehmen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Die ARGE
und die Bundesagentur haben angekündigt, intern die Entsendung eines beratenden
Mitglieds zu klären und sich auf eine Kandidatin/einen Kandidaten zu einigen.
Im Rahmen der Satzungsänderung sollten auch redaktionelle
Änderungen vorgenommen werden.