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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/216  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.01.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-keine-

Sachlage:

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 47 NLO zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 24 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 47 NLO eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

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