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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/118  

Betreff: Neuregelung des Landesblindengeldes ab 01.01.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Demmig, ChristianeAktenzeichen:52
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Moratzky, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
18.07.2006 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zurückgestellt   
21.09.2006 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Sachlage:

Sachlage:

Das Anfang 2005 in Niedersachsen weitgehend abgeschaffte Landesblindengeld soll wieder eingeführt werden.

Ab 01. Januar 2007 soll es zu einem einheitlichen Landesblindengeld in Höhe von 220,00 € monatlich für alle (zivilen) Erblindeten über 25 Jahre in Niedersachsen kommen. Für blinde Menschen bis einschließlich 25 Jahre bleibt es bei der Zahlung eines Landesblindengeldes in Höhe von 300,00 € monatlich.

Damit ist das Land nach langem Konflikt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband dessen Wunsch nach Zahlung eines vermögens- und einkommensunabhängigen Landesblindengeldes als freiwillige Leistung des Landes nachgekommen.

 

Die Verwaltung berichtet zum aktuellen Sachstand und voraussichtlicher finanzieller Auswirkungen.

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