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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/090  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschüsse 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
23.05.2006 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport, Sitzungssaal der Kreisverwaltung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.06.2006    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

Sachlage:

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2006 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182 insgesamt Mittel in Höhe von 175.000,00 € zur Verfügung. Aufgrund der mit den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen Vereinbarungen bestehen folgende vertragliche Bindungen:

 

Arbeiterwohlfahrt                          18.263,00 €

Caritasverband                            17.049,00 €

DRK-Kreisverband Lüneburg       13.406,00 €

Diakonieverband                         35.288,48 €

Der Paritätische                           45.415,00 €

Gesamt                                     129.421,48 €

 

Darüber hinaus wurde mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ eine Budgetvereinbarung geschlossen, nach der ab 2005 für die nächsten 3 Jahre jährlich 34.500,00 zum Betreiben des Frauenhauses aus Mitteln der freien Wohlfahrtspflege zu zahlen sind.

 

Für das Haushaltsjahr 2006 liegen von folgenden Verbänden und Organisationen nachstehende Anträge vor:

 

  1. Sozialverband Deutschland e.V.( ehemals Reichsbund)  3.000,00 €
  2. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände          2.000,00 €
  3. DMSG (Deutsche multiple Sklerosegesellschaft)             1.000,00 €

 

Erläuterungen:

 

zu 1.:

Der Sozialverband Deutschland e.V. hat in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils Zuschüsse zur Förderung in Höhe von 3.000,00 € beantragt. Die bewilligte Förderungssumme belief sich in den Jahren 2002 bis 2005 auf 2.500,00 € jährlich.

 

zu 2.:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2004 regelmäßig Anträge zur Förderung in Höhe von 3.000,00 € gestellt. In dem betreffenden Zeitraum wurden jährlich 3.000,00 € als Zuschuss bewilligt.

 

zu 3.:

Die Deutsche multiple Sklerosegesellschaft hat in den vergangenen 4 Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 € gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u.a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden und die MS-Kontaktgruppe Lüneburg jährlich im Rahmen der oben genannten geschlossenen Vereinbarung mit dem Paritätischen gefördert wurde. Die MS-Kontaktgruppe Lüneburg hat sich zwar zum Ende 2005 aufgelöst, jedoch erfolgt weiter eine Förderung der Nachfolgegruppe „MS-Junge Initiative Lüneburg“ über die Vereinbarung mit dem Paritätischen.

 

Für die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der Förderung der vergangenen Jahre stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

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