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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/021  

Betreff: Erhöhung des Anerkennungsbeitrags für ehrenamtliche Jugendleiter und Jugendleiterinnen und Anpassung der der Fahrten- und Lagerförderung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.3. 362-100 Jugendarbeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.01.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2025-021 Antrag KJR vom 05.12.2024  

 

 

 

Anlage/n:

 

- Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg vom 05.12.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2025-021 Antrag KJR vom 05.12.2024 (579 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Kreisjugendrings in der vorgelegten Form zu.
 

       Der Anerkennungsbeitrag für ehrenamtliche Jugendleiter und Jugendleiterinnen wird von 100,00€ um 60,00€ auf 160.00€ angehoben.

       Der Zuschuss für Fahrten und Lager wird für Inlandsveranstaltungen von 2,50€ um 1,10€ auf 3,60€ und für Auslandsveranstaltungen von 3,50€ um 1,50€ auf 5,00€ pro Tag und Teilnehmer angehoben.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025 des Landkreises Lüneburg.

 

 

 

Sachlage:

Seit 2001 hat in diesem Bereich keine finanzielle Anpassung stattgefunden. Der Kreisjugendring hat einen Antrag auf Erhöhung gestellt.

Begründet wird der Antrag auf Erhöhung mit gestiegenen Preisen, so dass die Finanzierung von Fahrten nicht mehr auskömmlich ist. Die Kostenentwicklung ist insbesondere bei den Buskosten und den Lebensmittelpreisen beträchtlich. Darüber hinaus ist auch die Entschädigung der Jugendleitung seit Jahren nicht angepasst worden. Es wird damit immer schwieriger Begleitungen zu finden.

 Aus Sicht der Verwaltung sind die Gründe nachvollziehbar dargelegt worden. Dem Antrag des Kreisjugendrings sollte entsprochen werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

15.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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