Vorlage - 2024/344
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Sachlage:
Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das Planungsinstrument für den ÖPNV, welcher gemäß § 6 NNVG alle 5 Jahre aufzustellen ist. Der aktuelle Nahverkehrsplan läuft zum 31.12.2024 aus. Inhaltlich bildet der NVP das ÖPNV-Angebot ab und legt die Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung fest. Dabei werden Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit aufgezeigt.
Bei der Aufstellung des (neuen) NVP ist gemäß § 6 NNVG ein Beteiligungsprozess vorgesehen, bei dem benachbarte Aufgabenträger (Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Lüneburg inkl. der Hansestadt ist der Landkreis), kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger, die Verbände, welche die Interessen der Fahrgäste vertreten und die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zu beteiligen sind.
Daneben ist ein freiwilliger Beteiligungsprozess im Vorfeld der offiziellen Beteiligung geplant.
Zum Beteiligungsprozess zur Aufstellung des Nahverkehrsplans wird Frau Harlfinger-Düpow vom Landkreis Lüneburg vortragen.