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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/334  

Betreff: Haushaltsplan 2025/Fachdienst 43 - Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bretthauer, Sven
Federführend:Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Beu, Claudia
Produkte:11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
09.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
FD43 Vorlage für Mob-Ausschuss Anlage 20241121  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FD43 Vorlage für Mob-Ausschuss Anlage 20241121 (84 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 (Seiten 138-142) sowie die Vorlage „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025“ wird Bezug genommen.

 

Im Produkt 122-201 Verkehrsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten sind für das Jahr 2025

 

Erträge in Höhe von     4.336.200,- € und

Aufwendungen in Höhe von    2.014.600,-  veranschlagt.

Es ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von   2.321.600,-  €.

 

Hinweis: Das im Haushaltsplanentwurf dargestellte Rechnungsergebnis für das Jahr 2023 entspricht nicht den tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen des Produktes. Der Fachdienst Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle ist am 01.07.2023 jeweils teilweise aus den ehemaligen Fachdiensten Recht und Kommunales (Bußgeldstelle) und Straßenverkehr (Allgemeine Verkehrsangelegenheiten) hervorgegangen. Eine Rechnungsabgrenzung der Teilansätze erfolgte für das Jahr 2023 nicht.

 

In 2025 ist die Anschaffung einer zweiten mobilen Messanlage zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen (= 65.000,- €) geplant.

Dieses bedingt auch die Anschaffung eines weiteren KFZ für die Verkehrsüberwachung (= 30.000,- €) sowie die Einstellung einer weiteren Personr die Verkehrsüberwachung. Eine Stellenmehrung wurde dafür angemeldet. Zusätzlich ist eine Auswertelizenz (= 8.000,- €) für die in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Software zu beschaffen, damit die zusätzliche Kraft die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße für die Ahndung durch die Bußgeldstelle bearbeiten kann.

(Investitionsbedarf insgesamt =103.000,- €)

 

 

 

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