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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/313  

Betreff: Besetzung des Verwaltungsrates der Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zum Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
21.11.2024 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter des Landkreises neburg im Verwaltungsrat der Integrierte Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR wird neben dem Landrat der/die Kreistagsabgeordnete _________________ bestellt.

 

Die Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Satzung über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Harburg, den Landkreis Heidekreis und den Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie den Landkreis Lüneburg durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, sollte diese bis zur Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

 

 

 

 

Sachlage:

Bei der von den Landkreisen Harburg, Heidekreis, Lüneburg und Rotenburg (Wümme) für die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb einer integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes gegründeten kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist der Verwaltungsrat zu besetzen.

 

Der Verwaltungsrat besteht aus 9 Personen. Die Verteilung der auf die Landkreise entfallenden Sitze im Verwaltungsrat erfolgt zu gleichen Teilen (jeweils 2 Sitze je Landkreis).

 

Dem Verwaltungsrat gehört außerdem eine in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) beschäftigte Person als stimmberechtigtes Mitglied an. Dieses Mitglied wird von den Beschäftigten der IRLS für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das gewählte Mitglied ist durch die Kreistage zu bestätigen.

 

Eine der von jedem Landkreis entsandten Personen muss der Landrat sein. Auf Vorschlag des Landrates kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte/ein anderer Beschäftigter des Landkreises benannt werden.

 

Die weiteren entsandten Personen müssen Kreistagsabgeordnete sein und werden vom Kreistag durch Beschluss bestimmt.

 

Die kommunalen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet entweder mit dem Ende der Wahlperiode, durch Abberufung oder sonstiges vorzeitiges Ausscheiden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

Aufwandsentschädigung durch die AöR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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