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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/309  

Betreff: Antrag von "Queer in Lüneburg" auf Zuwendungen für das Jahr 2025
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Stabel, Erika
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
19.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
02.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag von Queer in Lüneburg vom 09.10.2024  

 

 

 

Anlage/n:

Antrag von „Queer in Lüneburg“ vom 09.10.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag von Queer in Lüneburg vom 09.10.2024 (920 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Vereinigung „Queer in Lüneburg“ auf eine Zuwendung in Höhe von 2.500,- € r das Jahr 2025 wird abgelehnt.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Vereinigung Queer in Lüneburg beabsichtigt die offizielle Vereinsgründung, um als eingetragener Verein Strukturen zu schaffen, die es ermöglicht regelmäßig queere Veranstaltungen in der Region Lüneburg zu organisieren. Das Hauptprojekt ist die Durchführung der Wahl des traditionellen „schwulen Lüneburger Heidekönigs“. Darüber hinaus sollen regelmäßig niederschwellige Veranstaltungen angeboten werden, um die LGBTQIA+-Community zu stärken und die Akzeptanz in der Region zu fördern.

 

Bereits für Jahr 2023 wurde seitens von Queer in Lüneburg ein Antrag auf Förderung beim Landkreis Lüneburg gestellt. Dieser wurde u. a. mit dem Hinweis, dass eine Antragstellung nach einer evtl. Kooperation mit dem bereits bestehenden eingetragenen Verein checkpoint queer über diesen erfolgen könnte, abgelehnt. Darüber hinaus wurde ein ausdrücklicher Hinweis auf die Möglichkeit der Förderung aus Landesmittel durch das Queere Netzwerk Niedersachsen e.V. gegeben. Dieses insbesondere deshalb, da dort auch Einzelpersonen, die eine queere Gruppe vertreten, die kein eingetragener Verein sind, Zuwendungen beantragen können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von „Queer in Lüneburg“ auf eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 €r das Jahr 2025 abzulehnen, mit dem erneuten Hinweis eine Kooperation mit checkpoint queer e.V. anzustreben, der jährlich mit 18.000,00 € vom Landkreis Lüneburg gefördert wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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