Vorlage - 2024/302
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_an_den_Kreistag_-_Rücknahme_des_Anschlusses_des_Kreistags_an_die_Trierer_Erklärung.pdf (87 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der am 15. Februar 2024 erfolgte Anschluss des Kreistags Lüneburg an den Text der sogenannten "Trierer Erklärung" wird zurückgenommen.
2. Der Kreistag Lüneburg bedauert zutiefst, dass Falschinformationen und Fehlinterpretationen bezüglich eines angeblichen Geheimtreffens in Potsdam im November 2023 ungeprüft übernommen wurden.
Da der Beschluss der "Trierer Erklärung" aufgrund dieser ungeprüften Falschinformationen der Rechercheplattform "Correctiv" verfasst und somit diese Unwahrheiten verbreitet wurden, erfolgte der Beschluss auf dieser Grundlage.
Die Kritik an den von "Correctiv" behaupteten Recherche-Ergebnissen über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam im November 2023 und das zunehmend kritische Hinterfragen der Wahrheit dieser Ergebnisse in der Medienlandschaft haben dazu geführt, dass "Correctiv" nunmehr gar nicht über angeblich auf dem Treffen diskutierte Deportationspläne berichtet haben will.
Gerichtliche Bestätigung der Unwahrheit der Behauptungen
Inzwischen hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in einem Eilverfahren entschieden, dass der Norddeutsche Rundfunk (NDR) für die „Tagesschau“ nicht weiter darüber berichten darf, dass auf dem Treffen eine Ausweisung von Staatsbürgern diskutiert worden sei. Dr. Ulrich Vosgerau, der an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hatte, hatte geklagt und Recht bekommen.
Kritik durch renommierte Journalisten
Die Berichterstattung von "Correctiv" hält auch der kritischen Betrachtung renommierter Journalisten nicht stand. Journalisten wie Stefan Niggemeier, Gründer der Plattform, Felix W. Zimmermann, Presserechtler und Chefredakteur des Juristen-Portals Legal Tribune Online (LTO), und Christoph Kucklick, Leiter der Henri-Nannen-Journalistenschule, haben erhebliche Mängel in der "Correctiv"-Berichterstattung aufgezeigt.
Fehlende sachliche Analyse und Debatte
Die Journalisten kritisieren, dass die künstlich geschürte Empörung um den angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ einer sachlichen Durchleuchtung des Textes nicht standhält. Dies wurde genutzt, um die Öffentlichkeit zu täuschen und eine echte Debatte über die in Potsdam tatsächlich angesprochenen Probleme, insbesondere die seit Jahren stattfindende illegale Massenmigration nach Deutschland, zu verhindern.
Fake News und Verantwortung der Regierung
Mittlerweile ist klar, dass die von "Correctiv" über das Potsdamer Treffen verbreiteten Meldungen Fake News waren. Auch Mitglieder der Bundesregierung wie Kanzler Olaf Scholz (SPD), Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Brandenburgs CDU-Spitzenkandidat für die bevorstehende Landtagswahl, Jan Redmann, haben diese Meldungen ungeprüft verbreitet und damit die Menschen getäuscht.
Schwache journalistische Qualität von "Correctiv"
Die journalistisch schwache "Correctiv"-Berichterstattung unterstellt, statt zu belegen, und interpretiert, statt zu dokumentieren. Was die eigentliche Aussage der Recherche ist und worin der Skandal von Potsdam besteht, bleibt bis heute reine Spekulation und wird bewusst der Fantasie des Betrachters überlassen.
Gerichtliche Klarstellung
Um es noch einmal deutlich herauszustellen: Dass auf dem angeblichen Geheimtreffen in Potsdam die Anwesenden die Vertreibung von Millionen Menschen nach rassistischen Kriterien und in diesem Zusammenhang auch die Ausweisung selbst deutscher Staatsbürger geplant haben sollen, will "Correctiv" auf einmal gar nicht so gemeint haben. Mittlerweile hat das Recherchekollektiv sogar vor Gericht eingeräumt, dass keine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger besprochen wurde.
Des weiteren hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im Eilverfahren entschieden:
Das der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der für die „Tagesschau“ verantwortlich ist, „in Bezug auf“ Vosgerau nicht weiter berichten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch eine Ausweisung von Staatsbürgern diskutiert worden sei (Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Das OLG stützte das Verbot dieser Aussagen darauf, dass es sich hierbei um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Das OLG hielt demnach die von Vosgerau vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen mehrerer Teilnehmer des Treffens für glaubhaft.
Doppelte Standards bei öffentlicher Solidarität
Die Anwendung doppelter Standards bei öffentlichen Solidaritätsbekundungen, wie der Trierer Erklärung, und die oberflächliche Betrachtung, solange es gegen die vermeintlich 'Richtigen' geht, ist inakzeptabel und eines jeden öffentlichen Gremiums unwürdig. Dies stellt auch die Seriosität und Glaubwürdigkeit solcher Gremien in Frage.
Notwendigkeit der Korrektur
Sich einer Erklärung anzuschließen, die auf zweifelhafter und unseriöser Recherche basiert, die von interessierten Kreisen bewusst fehlinterpretiert wurde, war ein Fehler und muss korrigiert werden.
1https://www.welt.de/kultur/medien/article252741942/Potsdamer-Treffen-Jurist-setzt-sich-gegen-Tagesschau-Bericht-zu-Correctiv-Recherche-durch.html
2https://uebermedien.de/97285/der-correctiv-bericht-verdient-nicht-preise-sondern-kritik-und-endlich-eine-echte-debatte/