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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/300  

Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 28.10.2024 zum Thema "Umfang der jährlichen Unterhaltungskosten der kreiseigenen Brücken zum
nächsten Kreistag und die Auswirkungen auf die Kreisumlage" (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 07.11.2024)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/Die Grünen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
21.11.2024 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
2024_10_27 Anfrage zu den Unterhaltungskosten der kreiseigenen Brücken  
Stellungnahme zur Anfrage der GRÜNEN vom 28.10.2024  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalanfrage

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_10_27 Anfrage zu den Unterhaltungskosten der kreiseigenen Brücken (128 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme zur Anfrage der GRÜNEN vom 28.10.2024 (225 KB)      

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Wieviel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für Unterhaltungsmaßnahmen der kreiseigenen Brücken aufgewendet? Welche Brücken stehen in den nächsten 10 Jahren zur Sanierung an und wie wirkt sich das auf die künftigen Unterhaltungsosten aus? Kann der Kreis die Sanierungs- und künftigen Unterhaltungskosten stemmen und zusätzlich die Unterhaltskosten für eine neue Elbbrücke Darchau/Neu Darchau in Höhe von 500.000 800.000 € (gem. SBU-Protokoll vom 22.5.24)? In welchen Umfang hat dies Auswirkungen auf die bestehende Kreisumlage? 

 

Hintergrund:

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplante Elbbrücke sind in den Prognosen bisher erheblich gestiegen. Als alleiniger Träger der Baulast wird der Landkreis künftig die Unterhaltskosten der geplanten Elbbrücke zusätzlich zu den bestehenden, teils erheblich in die Jahre gekommenen Brücken (siehe Carolabrücke Dresden) zu schultern haben. Vor dem Hintergrund der aktuellen und zu erwartenden Haushaltssituation dürfte die Verschuldung des Landkreises nicht unerheblich ansteigen und es ist zu erwarten, dass über eine dadurch ausgelöste erforderliche Erhöhung der Kreisumlage die kreiseigenen Gemeinden betroffen sein werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2024:

  1. Wieviel Geld wurde in den letzten Jahren für Unterhaltungsmaßnahmen der kreiseigenen Brücken aufgewendet?
  2. Welche Brücken stehen in den nächsten 10 Jahren zur Sanierung an und wie wirkt sich das auf die künftigen Unterhaltungskosten aus?
  3. Kann der Landkreis die Sanierungs- und künftigen Unterhaltungskosten stemmen und zusätzlich die Unterhaltskosten für eine neue Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau in Höhe von 500.000,- bis 800.0000,- € (gem. SBU-Protokoll vom 22.05.24)?
  4. In welchem Umfang hat dies Auswirkungen auf die bestehende Kreisumlage?

Zu 1.) r den Zeitraum 2014 bis 2023 ist ein Unterhaltungsaufwand von insgesamt 1.770.000,- € entstanden. Darüber hinaus sind investive Kosten für folgende Ersatzneubaumaßnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1.077.000,- € angefallen:

  • Brücke im Zuge der K 53 zwischen Scharnebeck und Echem mit ca. 861.000,- €;
  • Brücke im Zuge der K 35 in der OD Ellringen mit ca. 169.000,- €;
  • Fuß- Radwegbrücke im Zuge der K 2 in Scharnebeck mit ca. 47.000,- €).

Zu 2.) Nach derzeitigem Planungsstand wird in den nächsten 10 Jahren ein Unterhaltungsaufwand in Höhe von insgesamt 1.955.000,- € entstehen. Darüber hinaus sind folgende Ersatzneubaumaßnahmen in Höhe von insgesamt 3.800.000,- (Eigenanteil SBU ohne NGVFG-Förderung: ca. 1.670.000,- €) geplant:

  • 2026: Neubau der Brücke im Zuge der K 34 in Oldendorf/L. mit ca. 800.000,- €, Eigenanteil: ca. 320.000,- €;
  • 2027: Neubau der Brücke im Zuge der K 61 über die Krainke mit ca. 3.000.000,- €, Eigenanteil: ca. 1.350.000,- €.

Zu 3.) Die aufgeführten, kalkulierten Kosten fließen in die mittelfristige Finanzplanung des SBU ein und werden somit Bestandteil des Wirtschaftsplanes. Dieser ist nach Abstimmung mit den Haushaltsplanungen des Landkreises vom Kreistag zu beschließen und dann der Fachaufsichtsbehörde zur Kenntnis bzw. Genehmigung (sofern Kreditaufnahmen zur Finanzierung erforderlich werden) vorzulegen.

Der Landkreis Lüneburg wird nicht alleiniger Träger der Unterhaltungskostenr die Elbbrücke werden. Gem. der Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau, verbleibt die Straßenbaulast für die Elbbrücke nach Fertigstellung aus Rechtssicherheitsgründen für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistung zunächst beim Landkreis Lüneburg. Erfahrungsgemäß ist in diesem Zeitraum mit einem geringen Unterhaltungsaufwand zu rechnen. Danach sind die Unterhaltskosten je nach festgestellter Vorteilslage zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg neu zu ordnen. Der danach anfallende Unterhaltungsaufwand für den Landkreis Lüneburg (SBU) mit entsprechender Veranschlagung im Wirtschaftsplan des SBU kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verifiziert werden.

Noch ein Hinweis: in der Sitzung des Betriebsausschusses vom 22.05.2024 ist darauf hingewiesen worden, dass r die spätere Unterhaltung von einem Erfahrungswert von 0,5 bis 0,8 % der Baukosten, nicht jedoch der Gesamtkosten des Projekts, ausgegangen werden könnte.

Zu 4.) Ob und gfls. in welchem Umfang dies Auswirkungen auf die dann bestehende Kreisumlage hat, kann von hier aus nicht geprüft werden. Dieses wäre zu gegebener Zeit im Kontext mit der Entwicklung des Gesamthaushalts des Landkreises durch das Finanzmanagement zu prüfen.

 

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