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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/294  

Betreff: Haushaltsplan 2025 - FD Bauen
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wojak, Corinna
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Wojak, Corinna
Produkte:20. 60 Bauen
 20.1. 126-100 Vorbeugender Brandschutz
 20.2. 521-000 Bau- und Grundstücksordnung
 20.3. 522-000 Wohnbauförderung
 20.4. 523-000 Denkmalschutz und -pflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
12.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Teilhaushalt FD 60  

 

 

Anlage/n:

 

1 Auszug HH-Plan (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt FD 60 (1532 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

Sachlage:

 

Vorbeugender Brandschutz

Vor einigen Jahren wurden im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes noch keine Gebühren erhoben.

Durch die Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände in der Feuerwehrgebührensatzung und der Geltendmachung von Auslagen in Genehmigungsverfahren, werden bei den Ziffern 5. und 7. mittlerweile jährlich zwischen 100.000 € und 120.000 € an Erträgen erzielt. Es ist beabsichtigt, bei der nächsten Änderung der Feuerwehrgebührensatzung die Gebührensätze anzupassen.

 

In Stadt und Landkreis Lüneburg gab es im Jahr 2023 etwa 1.085 brandverhütungsschaupflichtige Objekte. Nach Aufräumarbeiten im letzten und in diesem Jahr konnte die Zahl auf aktuell 842 reduziert werden. Im Jahr 2024 wurden bislang 93 Brandverhütungsschauen durchgeführt.

 

Bau- und Grundstücksordnung

 

Entwicklung der Antragszahlen im Baugenehmigungsverfahren:

 

 

*= Prognose

 

Hinzu kommen Anträge auf Weiterbetrieb von Windkraftanlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen ca. 45 % der bisherigen Bestandsanlagen weiterbetrieben werden.

 

 

Weitere Zahlen zum Bauantragsverfahren:

 

 

Zahl der Unterlagennachforderungen in der formellen Vorprüfung

Zahl der Unterlagennachforderungen in der Hauptprüfung

Ablehnungsquote

2020

-

1.062

1,81 %

2021

-

1.069

1,84%

2022

231

905

7%

2023

241

826

3%

2024 ( bis 01.11.24

179

796

Ca. 7 %

 

 

 

 

 

Wohnbauförderung

In 2025 ist eine Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes für das Kreisgebiet (ausgenommen Hansestadt) erforderlich. Das Konzept aus 2016 genügt der NBank nicht mehr. Ohne eine Aktualisierung findet seitens der NBank künftig keine Förderung von Wohnraum im Kreisgebiet mehr statt.

 

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