Vorlage - 2024/294
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Teilhaushalt FD 60 (1532 KB) |
Sachlage:
Vorbeugender Brandschutz
Vor einigen Jahren wurden im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes noch keine Gebühren erhoben.
Durch die Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände in der Feuerwehrgebührensatzung und der Geltendmachung von Auslagen in Genehmigungsverfahren, werden bei den Ziffern 5. und 7. mittlerweile jährlich zwischen 100.000 € und 120.000 € an Erträgen erzielt. Es ist beabsichtigt, bei der nächsten Änderung der Feuerwehrgebührensatzung die Gebührensätze anzupassen.
In Stadt und Landkreis Lüneburg gab es im Jahr 2023 etwa 1.085 brandverhütungsschaupflichtige Objekte. Nach Aufräumarbeiten im letzten und in diesem Jahr konnte die Zahl auf aktuell 842 reduziert werden. Im Jahr 2024 wurden bislang 93 Brandverhütungsschauen durchgeführt.
Bau- und Grundstücksordnung
Entwicklung der Antragszahlen im Baugenehmigungsverfahren:
*= Prognose
Hinzu kommen Anträge auf Weiterbetrieb von Windkraftanlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen ca. 45 % der bisherigen Bestandsanlagen weiterbetrieben werden.
Weitere Zahlen zum Bauantragsverfahren:
| Zahl der Unterlagennachforderungen in der formellen Vorprüfung | Zahl der Unterlagennachforderungen in der Hauptprüfung | Ablehnungsquote |
2020 | - | 1.062 | 1,81 % |
2021 | - | 1.069 | 1,84% |
2022 | 231 | 905 | 7% |
2023 | 241 | 826 | 3% |
2024 ( bis 01.11.24 | 179 | 796 | Ca. 7 % |
Wohnbauförderung
In 2025 ist eine Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes für das Kreisgebiet (ausgenommen Hansestadt) erforderlich. Das Konzept aus 2016 genügt der NBank nicht mehr. Ohne eine Aktualisierung findet seitens der NBank künftig keine Förderung von Wohnraum im Kreisgebiet mehr statt.