Vorlage - 2024/289
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanentwurf 2025-FD 40 und 41 (288 KB) |
Sachlage:
Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 Bezug genommen.
In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 40 und 41 mit den einzelnen Produkten beraten werden.
Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:
Hardware-Refresh für 6 Switch-Stacks, Invest-Nr. 4100.25.07, Produkt Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Begründung:
Aufgrund der Haushaltslage entschied sich die Polizeidirektion Lüneburg, die Netzwerktechnik der KLL nicht bereits nach der allgemein üblichen Laufzeit von fünf Jahren im Zuge des System-Refreshs der Clients und Server-Systeme im Jahr 2019/2020 zu tauschen, sondern erst nach zehn Jahren Laufzeit im Jahr 2024. Die aktuell vorhandene Technik ist am Ende des vorgesehenen Produktlebenszyklus angelangt und seit Anfang 2022 End-of-Sale. Es ist daher damit zu rechnen, dass in näherer Zukunft auch der Support für die verwendete Technik eingestellt wird.
Aufgrund des Alters der verwendeten Hardware von zehn Jahren (Ende 2024) und des permanenten 24/7-Betriebes der Komponenten ist damit zu rechnen, dass sich mit zunehmendem Alter der Komponenten auch Ausfälle häufen werden. Die Beschaffung wurde nun für spätestens 2025 vorgesehen.
Mögliche Konsequenzen:
Bei der Netzwerktechnik einer Leitstelle handelt es sich um einen systemrelevanten und hochkritischen Bereich. Ohne funktionierende Netzwerktechnik ist eine Leitstelle nicht funktionsfähig, da keinerlei Kommunikation möglich ist. Die Netzwerktechnik der KLL ist daher in allen wesentlichen Bereichen redundant ausgelegt.
Sollte in einem Bereich (z.B. Technikschrank des Leitstellengroßraums) eine der beiden redundanten Komponenten aufgrund des hohen Alters ausfallen, ist in diesem Bereich keine Redundanz mehr gegeben. Jeder weitere Schaden der dann letzten funktionstüchtigen Komponente würde zum vollständigen Ausfall der KLL führen, da ohne Netzwerktechnik kein Leitstellenarbeitsplatz funktionsfähig ist.
Ein entsprechender Ausfall wäre aufgrund der Beschaffungswege und insbesondere der Lieferzeit von mehreren Monaten für entsprechende Hardware – auch nicht kurzfristig – zu beheben.
Zudem ist die aktuell vorhandene Technik nach gut zehn Jahren Laufzeit am Ende des vorgesehenen Produktlebenszyklus angelangt und bereits seit Anfang 2022 End-of-Sale. In näherer Zukunft werden für die verwendete Technik voraussichtlich keine Aktualisierungen mehr vom Hersteller angeboten werden (ein Termin wurde noch nicht genannt).
Ab diesem Zeitpunkt würden dann auch keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung gestellt werden. Ohne regelmäßige Sicherheitsupdates ist ein weiterer Betrieb der Infrastruktur aus Gründen der IT-Sicherheit nicht möglich.
Gerade die gewonnenen Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Updates zwingend erforderlich sind.
Kosten:
Aufstellung der benötigten Einzelkomponenten für 6 Switch-Stacks (1:1-Austausch der vorhandenen Komponenten ohne Erweiterung der Ressourcen – dies ist auch nicht erforderlich):
- 12 x Alcatel OS6560-48X4-EU – jeweils ca. 2.800,- €
- 12 x Alcatel-Lucent OS6560-BP-EU (Backup-Netzteil) – jeweils ca. 300,- €
- 12 x Alcatel-Lucent SFP-10G-C1M (Stacking/Uplink-Kabel) – jeweils ca. 175,- €
- 24 x Alcatel SFP-10G-SR (SFP+ Module für Anbindung an Core-Switche) – jeweils ca. 200,- €
Summe: ca. 45.000,- € (inkl. MwSt.)
- Anteil Polizei (70,65 %): ca. 32.000,- €
- Anteil Landkreis Lüneburg (29,35 %): ca. 13.500,- €
Preisermittlung durch Internetrecherche, daher erhöhter Ansatz zur o.g. Preisrecherche.
Gründungsbeteiligung der Integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide AöR, Invest-Nr. 4100.25.06 + 4100.25.08, Produkt Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Seit dem Bericht der Lülf+ GmbH zum Ergebnis der Gutachteranalyse zu den Zukunftsformen der Leitstelle am 21.11.2023 im Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ist der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit den Landkreisen Harburg, Heidekreis und Rotenburg (Wümme) in der Projektentwicklung, die Leitstellenstruktur der vier Landkreise in die vom Gutachter empfohlene Regionalleitstelle zu überführen.
Hierzu arbeitet eine Lenkungsgruppe mit Beteiligung aller vier Landkreise auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zusammen.
Durch Beschlussfassung der Kreistagssitzung am 19. September 2024 ist die nächste Zielsetzung die Gründung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomZG. Die Kreistage in den weiteren beteiligten Landkreisen haben ebenfalls zugestimmt.
Der Landkreis Lüneburg hat sich an allen für die Errichtung und den Betrieb der Leitstelle AöR notwendigen Aufwendungen und Kosten zu beteiligen. Dazu zählt zunächst eine Stammeinlage i.H. v. 25.000 Euro in die AöR. Zudem werden im ersten Geschäftsjahr ff. Aufwendungen notwendig, die im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt wurden.
Beschaffung einer Atemluftüberwachung Air Guard sowie entsprechende Mitteldruckanlage, Invest.-Nr. 4100.25.01, Produkt Abwehrender Brandschutz
Der Landkreis Lüneburg ist gesetzlich nach dem Nds. Brandschutzgesetz verpflichtet, eine Feuerwehrtechnische Zentrale vorzuhalten, in der feuerwehrtechnische Ausrüstungen geprüft, gewartet und gereinigt werden. Konkret handelt es sich um die Atemschutzwerkstatt innerhalb der FTZ Scharnebeck. Hier werden u.a. die Atemluftflaschen von Feuerwehrkräften für den Einsatz mit Sauerstoff (Atemluft) gefüllt. Aktuell wird dieses über einen entsprechenden Luftkompressor ohne Atemluftüberwachung vorgenommen. Dieses entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den Vorgaben nach DIN EN 12021:2014.
Mit dem Air Guard (Atemluftüberwachung) wird die Reinheit der Atemluft während der Befüllung von Druckgasflaschen überwacht und dokumentiert. Das Gerät überprüft kontinuierlich den Feuchtegehalt und den Öl-Anteil in der Atemluft. Zudem können Konzentrationen von bis zu vier Gasen kontrolliert werden. Die Überwachung der Atemluft erfolgt hierbei gemäß den Vorgaben der DIN EN 12021:2014.
Mit der Anschaffung der Atemluftüberwachung muss ebenfalls eine neue Mitteldruckanlage zwischen Luftkompressor, Atemluftüberwachung bis zur Flaschenauffüllstation installiert werden.
Die Gesamtkosten für die Atemluftüberwachung (30.000 EUR) sowie Installation einer Mitteldruckanlage (10.000 EUR) betragen 40.000 EUR.
Anschaffung neuer Einsatzleitwagen (ELW) für den ABC-Zug der Kreisfeuerwehr, Invest.-Nr. 4100.25.02, Produkt Abwehrender Brandschutz
Der Landkreis Lüneburg muss im Zuge der Gefahrenabwehr einen ABC-Zug aufstellen. In diesem ABC-Zug sind entsprechend Messfahrzeuge und Gerätewagen (Dekon-P) enthalten. Die Messfahrzeuge senden die Daten an den Einsatzleitwagen (ELW), damit dort eine entsprechende Auswertung durchgeführt werden kann.
Für diese Auswertung ist immer wieder neue Technik verbaut worden. Das derzeitige Fahrzeug ist aus dem Jahr 2001 und wurde bereits immer wieder der Technik angepasst. Das Fahrzeug fällt aufgrund des Alters und der starken Anfälligkeit bei der Fahrzeugelektronik häufig aus und kann durch große Anstrengungen der ehrenamtlichen Kräfte des ABC-Zuges immer noch weiter genutzt werden. Teilweise ist das Fahrzeug nach Alarmierung komplett ausgefallen.
Die letzte große Modernisierung im Bereich IT-Technik dieses Fahrzeuges erfolgte im Jahre 2017. Um die Bearbeitung der eingehenden Daten zu gewährleisten, müsste wieder eine große Modernisierung der IT-Technik vorgenommen werden. Bereits jetzt ist die Fahrzeugelektronik überlastet. Eine Neuerung der Fahrzeugtechnik lohnt sich aufgrund des Alters des Fahrzeuges nicht, sodass eine Neuanschaffung eines ELW für notwendig gehalten wird. Die Kosten werden sich auf ca. 310.000,- € belaufen.
Anschaffung eines Gerätewagens-Logistik (GW-L) für die Feuerwehrtechnische Zentrale, Invest.-Nr. 4100.25.03, Produkt Abwehrender Brandschutz
Der Landkreis Lüneburg ist gesetzlich nach dem Nds. Brandschutzgesetz verpflichtet, eine Feuerwehrtechnische Zentrale vorzuhalten, in der feuerwehrtechnische Ausrüstungen geprüft, gewartet und gereinigt sowie für Großschadenslagen vorgehalten werden. Hierbei werden die Einsatzkräfte direkt vor Ort mit feuerwehrtechnischem Gerät unterstützt. Eigens hierfür gibt es von den FTZ-Mitarbeitern eine 24/7 Rufbereitschaft. Die Kollegen aus der FTZ haben dann 90 Minuten Zeit, an jeder Einsatzstelle im Landkreis Lüneburg mittels des Gerätewagen-Logistik die angeforderten Gerätschaften zu verbringen ggf. zu tauschen. Der aktuell genutzte GW-L hat ein Baujahr von 2000. Dieser wurde in 2007 gebraucht gekauft und wird seit dem in der FTZ eingesetzt. Der derzeitige Kilometerstand weist 566.000 Kilometer auf. Mit seinen 24 Jahren stößt der GW-L an seine Grenzen für die o.g. Aufgaben. Weiterhin steigen die Reparaturkosten erheblich an und das Fahrgestell weist Risse und eine Vielzahl von Roststellen auf.
Durch das Nichtvorhandensein eines Allradgetriebes ist dieser GW-L nicht geländetauglich. Dieses bedeutet, dass die angeforderten Gerätschaften nicht ins Gelände, direkt an Einsatzorte, verbracht werden können. Dieses Fahrzeug ist nur straßentauglich. Dieses stellt für die Einsatzkräfte ein logistisches Problem dar. Ein neuer GW-L muss zwingend ein Allradgetriebe besitzen. Ein entsprechender Fahrzeugersatz ist dringend erforderlich.
Anschaffung eines Radladers für die Feuerwehrtechnische Zentrale, Invest.-Nr. 4100.25.04, Produkt Abwehrender Brandschutz
Der bislang genutzte Radlader ist seit 2007 in ständiger Benutzung. Dieser kommt sowohl bei den täglich anfallenden Transporten und Logistikaufgaben als auch im Katastrophenschutz zum Einsatz. Die FTZ Scharnebeck ist im Katastrophenfall ein Logistikstützpunkt. Des Weiteren wird er bei Winterdiensten in der FTZ-Liegenschaft eingesetzt. Da für diesen Radlader (Baujahr 1987) keine Ersatzteile mehr zu beschaffen sind und vermehrt Reparaturen anfallen, die nur noch notdürftig behoben werden können, ist die Anschaffung dringend erforderlich.
Anschaffung eines neuen Kommunikationssystems für die Technische Einsatzleitung (TEL) im Katastrophenschutz, Invest.-Nr. 4100.25.05, Produkt Katastrophenschutz
Gem. Nds. Katastrophenschutzgesetz haben die unteren Katastrophenschutzbehörden für den Katastrophenschutz entsprechende Stäbe aufzustellen. Konkret hat der Landkreis Lüneburg einen Stab Hauptverwaltungsbeamte (Stab HVB) und eine Technische Einsatzleitung (TEL) dauerhaft vorzuhalten. Die Kommunikation nach außen läuft über das Sachgebiet Information und Kommunikation (IuK) mittels entsprechender Kommunikationstechnik. Die aktuelle Technik ist rund 10 Jahre alt und entspricht absolut nicht mehr dem Stand der Technik. Derzeitige Schulungen und Übungen zeigen, dass die veraltete Technik zu erheblichen Störungen und einem verlangsamten Informationsfluss führen. Hierzu ist dringend Handlungsbedarf ein neues Kommunikationssystem anzuschaffen.