Vorlage - 2024/287
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Anlage/n:
Anfrage Leo Demuth (Fahrgastverband PRO BAHN)
Antwortschreiben der Verwaltung vom 13.09.2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anfrage Busverkehr Lüneburg (111 KB) | ||||
2 | Antwort LeoDemuthProBahn (129 KB) |
Sachlage:
Anfrage von Herrn Demuth vom 12.09.2024:
Wegen der fast ständigen Verspätungen im Nah- und Fernverkehr auf den Strecken Lüneburg – Hamburg und Lüneburg – Hannover. Klar zu erkennen ist teilweise die Überlastung der Strecke Hamburg – Hannover und der komplizierte Betriebsablauf bei der dreigleisigen Strecke an der Weichenverbindung zwischen dem Regionalgleis und der Einfahrt in den Bahnhof Lüneburg. Dort sind die Züge des Metronoms noch überwiegend pünktlich. Es gibt zumindest theoretische Anschlüsse an den Zug- und Busverkehr in Lüneburg. Die Übergänge vom Zug zum Bus sind sehr knapp kalkuliert, was sich vermutlich aus den Umläufen der Busse ergibt. Wenn wir bei den Bussen einen 10 Minuten Takt hätten, bräuchte man sich mit dem Thema Verspätungen nicht zu beschäftigen. Insbesondere an Sonntagen gibt es aber einen Stundentakt, manchmal 2 Std, oder bei der Wendlandbahn noch größere Abstände.
Für meinen Weg vom ZOB nach Hause benutze ich die Buslinien 5014, 5016, 5100 und 5300. Ich könnte theoretisch auch zu Fuß nach Hause geben, daher nehme ich mich nicht als Maßstab, sondern es geht um das Angebot für alle Teilnehmer am öffentlichen Personennahverkehr. Ich bin sicher, dass es sich mehr oder weniger um ein Gesamtproblem des Busverkehrs handelt und sich nicht nur auf einzelne Linien beschränkt. Da nicht mit dem Ausbleiben von Verspätungen zu rechnen ist, sollten alle Fahrpläne auf die Anschlusssituation geprüft werden.
Sinnvoll wäre es auch, wenn die FahrerInnen über die Leitstelle der KVG mit Echtzeitdaten versorgt werden, um eine mögliche Wartezeit besser kalkulieren zu können. Wenn es keine Veränderungen gibt, sinkt die Akzeptanz zur ÖPNV-Nutzung, weil das System als nicht zuverlässig ahrgenommen wird.
Stellungnahme der Verwaltung vom 13.09.2024:
Es wird auf den Inhalt des anliegenden Antwortschreibens vom 13.09.2024 verwiesen.