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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/286  

Betreff: Finanzierung und Beteiligung des Landkreises Lüneburg am Heide- Shuttle (5. Ring)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik      
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich auch weiterhin am Heide Shuttle (5.Ring) und stellt für die Jahre 2025 und 2026 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 36.000 EUR zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Heide Shuttle existiert im Naturpark Lüneburger Heide seit knapp 20 Jahren. Seit 4 Jahren fährt der 5.Ring des Heide Shuttles nun auch durch den Landkreis Lüneburg.

Auf die Vorlage 2023/038 wird hierbei verwiesen.

 

Verlauf des 5. Ringes:

Der Heide- Shuttle fährt täglich von Montag bis Sonntag sowie feiertags zwischen dem 15. Juli und dem 15. Oktober

Der 5. Ring startet am ZOB inneburg und fährt bisher als Ringlinie mit den folgenden Stationen:

  • Embsen (Schulzentrum)
  • dergellersen
  • Oldendorf (Luhe)
  • Amelinghausen
  • Sodersdorf
  • hle
  • Egestorf
  • Eyendorf
  • Salzhausen
  • Westergellersen
  • Kirchgellersen
  • Reppenstedt
  • ZOBneburg

 

Kosten und Finanzierung

Insgesamt werden für das Jahr 2025 mit Kosten von rund 118.000 EUR gerechnet. Hier sind bereits die Kostensteigerungen durch die steigenden Personalkosten und Energiekosten einberechnet. Bislang wurde mit Kosten in Höhe von rund 100.000 EUR gerechnet. Die neue Ausschreibung des Betriebes im Jahr 2024 hat eine Erhöhung um 18.000 EUR ergeben.  

Die Finanzierung ab 2025 ist daher wie folgt geplant:

Landkreis Lüneburg                          36.000 EUR

Hansestadt Lüneburg                       36.000 EUR

Samtgemeinde Amelinghausen        23.600 EUR

Samtgemeinde Gellersen                 11.800 EUR

Gemeinde Hanstedt                           5.300 EUR       

Gemeinde Salzhausen                       5.300 EUR

 

Mit allen Kommunen wurden bereits Gespräche geführt- alle Partner sind auch weiterhin bereit, sich an der Finanzierung des Heide Shuttle zu beteiligen.

 

Fahrgastzahlen: 

In den letzten beiden Jahren sind rund 12.000 Fahrgäste jährlich mit dem 5. Ring des Heide-Shuttles transportiert worden. Im Jahr 2024 konnten diese Zahlen noch einmal deutlich gesteigert werden. Allein in den Monaten Juli und August wurden knapp 11.500 Gäste transportiert- so viele Besucher wie sonst während der gesamten Saison. Insgesamt wurden im Jahr 2024 19.000 Personen mit dem 5. Ring des Heide Shuttles befördert.  

Diskussionen zur Kostenpflicht des Heide-Shuttles

In den vergangenen zwei Jahren wurden zur möglichen Kostenpflicht des Heide Shuttles erneut wiederholend umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Partnern geführt.

Hierzu gehören konkret Gespräche mit der Geschäftsführung und dem Vorstand des Naturparks Lüneburger Heide sowie mit allen beteiligen Kommunen des 5. Ringes. Ebenfalls wurden Gespräche mit dem Geschäftsführer der MOIN geführt.

Aktuell wird der Heide Shuttle von der KVG gefahren- hierzu ist es aber notwendig, den Betrieb des Heide Shuttles jährlich öffentlich auszuschreiben.

Es besteht von allen Kommunen die Zusage, sich auch weiterhin am Heide Shuttle zu beteiligen. Die beiden Landkreis Harburg und Heidekreis sprechen sich allerdings weiterhin gegen die Erhebung eines Entgeldes aus.

In der Vorlage 2023/038 wird darauf verwiesen, dass die Entwicklungen des Deutschlandtickets als mögliche Option für die Finanzierung des Heide Shuttles beobachtet werden sollen.  Im Hinblick auf das Deutschlandticket muss festgestellt werden, dass die Akzeptanz des Heide Shuttles durch Einzeltickets weiter sinken würde. Dem Gast wäre es schlicht nicht zu kommunizieren, warum das Deutschlandticket nicht auch im Heide Shuttle gelten kann.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die mögliche Umstellung auf ein anderes Finanzierungsmodell leider auch bei den erneuten Gesprächen keine Unterstützung gefunden hat.

Weitere Gespräche zur Finanzierung des Heide Shuttles beziehen sich auf den neu eingerichteten Klimafonds des Naturparks Lüneburg Heide. Dieser ist aber erst in diesem Jahr gestartet, so dass hierüber in den nächsten Jahren noch keine Finanzierung möglich sein wird.

Eine Übernahme des Betriebes des 5. Ringes durch die MOIN ist ebenfalls zurzeit noch nicht möglich. Aktuell sieht der Betrauungsakt der MOIN nicht die Übernahme touristischer Verkehre vor- hier müsste der Betrauungsakt der MOIN geändert werden. Perspektivisch wäre eine Übernahme durch die MOIN aber denkbar und möglich. Die Kreisverwaltung steht und bleibt dazu im laufenden Austausch mit der MOIN.

Auch die Umstellung des Heide Shuttles auf Elektrobusse wäre möglich und auch ggf. förderfähig. Aktuell reicht die Technik aber nicht für den Betrieb bzw. die Umstellung des Heide Shuttles aus. Ohne entsprechendes Zwischenladen geht es noch nicht und dazu ist im engen Zeitplan des Heide Shuttle keine Kapazität eingeplant.  Die Taktung wäre mit einem Elektrobus daher nicht zu realisieren. Es gilt daher, die Entwicklung der Technik der Elektrobusse weiter im Blick zu behalten, um hier eventuell eine Umstellung zu realisieren und hierfür auch Fördermittel einzuwerben.

Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, sich für die Jahre 2025 und 2026 weiterhin am 5. Ring des Heide- Shuttles zu den genannten Kosten und vorgeschlagenem Finanzierungsmodell zu beteiligen (vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Partner/ Kommunen und Gremien). Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

36.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Entlastung des Autoverkehrs durch den Heide Shuttle und damit auch eine Entlastung der ohnehin schon knappen Parkplätze in der Heideregion.

 

 

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