Vorlage - 2024/282
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Gemeinde an den Landkreis auf Bezuschussung für die Kofinanzierung (479 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus für die Schaffung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Dorfzentrums und stellt dafür 30.950,93 EUR aus den noch verfügbaren Mitteln aus den Sparten Tourismus, Denkmalschutz und Hochwasserschutz des investiven Strukturentwicklungsfonds 2024 für die Umsetzung bereit. Die Unterstützung des Landkreises erfolgt vorbehaltlich der Zusage der LEADER Förderung.
Sachlage:
Das Projekt umfasst die Revitalisierung der Dorfgaststätte in Stapel zur Schaffung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Dorfzentrums für Jung und Alt.
Die historische, ortsprägende Gaststätte in Stapel soll umgebaut und nach modernsten Effizienzhausstandards energetisch und nachhaltig saniert werden, um sie dann als kulturellen, sozialen und
wirtschaftlichen Mittelpunkt der Dorfgemeinschaft wiederzubeleben. Es soll ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Dorfzentrum entstehen, welches für kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Aktivitäten
genutzt werden kann. Aber auch für Konzerte, Theater, Lesungen, Sport- und Kochkurse, Co-Working, Kaffeerunden, Familienfeiern und Dorffeste sollen die sanierten Räumlichkeiten zukünftig zur Verfügung
stehen. Zusätzlich sind vier Wohnungen für Senioren und (Flüchtlings)Familien geplant.
Für die Gemeinde Amt Neuhaus ist dieses Projekt aus folgenden Gründen sehr sinnvoll und daher unterstützenswert:
- Schaffung eines barrierefreien Treffpunktes der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Amt Neuhaus
- Schaffung eines Besprechungsraumes für Ratssitzungen und andere größere Sitzungen und Besprechungen der Verwaltung der Gemeinde Amt Neuhaus
- Durchführung von Informationsveranstaltungen
- Wiedernutzung und Inwertsetzung eines ortsbildprägenden Gebäudes in Stapel
Für die Umsetzung dieses Projektes wird ein Antrag bei LEADER gestellt und eine Förderung in Höhe von über 247.607,43 EUR beantragt. Nach der LEADER Richtlinie ist aber zwingend eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25% der Gesamtförderung notwendig. Diese beträgt in diesem Fall insgesamt 61.901,86 EUR.
Die Gemeinde Amt Neuhaus übernimmt dabei 50% der öffentlichen Kofinanzierung. Als Bedarfsgemeinde ist die Gemeinde Amt Neuhaus aber gehalten alle möglichen Fördermöglichkeiten zu prüfen. Darüber hinaus ist die Gemeinde Teil der Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (kurz: KEP) mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Lüneburg. Diese läuft noch bis Ende 2026. Darin verpflichtet sich der Landkreis Lüneburg die Gemeinde Amt Neuhaus bei Projekten der KEP zu unterstützen.
Die Gemeinde Amt Neuhaus bittet daher den Landkreis Lüneburg um Unterstützung dieses Projektes.
Eine Entscheidung zum LEADER Förderantrag steht noch aus. Der Antrag wurde am 24.10. im Arbeitskreis vorgestellt und diskutiert, die LAG beschließt Ende November eine mögliche Förderung.
Im Falle einer Förderung durch LEADER würde im Förderbescheid eine Zweckbindungsfrist über mindestens 12 Jahre festgelegt werden. Sollte das Vorhaben nicht die vollen 12 Jahre aufrechterhalten werden, erlischt der Zuschuss und dieser muss in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Zusätzlich wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, um der Gemeinde Amt Neuhaus Planungssicherheit zu gewährleisten.
Ausreichend Haushaltsmittel stehen im investiven Strukturentwicklungsfonds 2024 zur Verfügung.
Die Kreisverwaltung unterstützt daher den Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus.
Der Bürgermeister Andreas Gehrke trägt dazu kurz vor und steht dem Ausschuss für weitere Fragen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 30.195,93 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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