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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/280  

Betreff: Projekte der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lohmann, Christine
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Lohmann, Christine
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik      
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an Projekten der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland.
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR werden jeweils für die Jahr 2025 bis 2027 als Kofinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025 gefasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2024/170 wird sich bezogen.

Wie im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik am 03.09.2024 vorgestellt, hat das Regionalmanagement der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland zum 01.05.2024 seine Arbeit aufgenommen. Es berät und unterstützt zur Antragstellung in den zwei Handlungsfeldern „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“ im Rahmen des Förderprogramms.

 

Im Jahr 2025 ist die Umsetzung von zwei Projekten im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ geplant.

 

Das erste Projekt hat sich eine nachhaltige, qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Freizeitaktivitäten an der Flusslandschaft Ilmenau zum Ziel gesetzt. Das FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen steht als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz. Die Flusslandschaft ist unterschiedlichen Nutzungen im Wasser und an den Ufern ausgesetzt.

 

Freizeitaktivitäten wie das Befahren mit dem Kanu, Kajak und SUP, das Rasten an den Ufern und das Baden zählen zu den intensiven Nutzungen. In dem Zusammenhang wurden negative Begleiterscheinungen verschiedener Art festgestellt. Ein Verbot der Freizeitaktivitäten steht jedoch nicht im Raum, sondern es sollen - ausgehend von der aktuellen Situation geeignete Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden, die negative ökologische Folgen am Fluss minimieren und zu einer Verbesserung der Angebotsqualität führen.

 

Das zweite Projekt befasst sich mit der Qualifizierung von Kommunen, Destinationen und Betrieben in Sachen Qualität und Nachhaltigkeit im Tourismus. Das Projekt ist eine Weiterentwicklung und Verstetigung des MRH Leitprojektes Bio.Re-Na (vgl. dazu Vorlage 2024/209), das Ende des Jahres 2024 ausläuft.

Konkret soll es hier um Schulungen und Unterstützungsangebote, praktische Hilfestellung sowie Betriebsberatungen gehen, um die Region zukunftssicher aufzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

100.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die geplanten Projekte wirken sich positiv auf den ökologischen Zustand der Region aus. Außerdem wird bei den Projekten der nachhaltige und klimafreundliche Tourismus gefördert.

 

 

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