Vorlage - 2024/279
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Teilhaushalt2025_Entwurf_FD50 (2689 KB) |
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden die einzelnen Produkte in den jeweils zuständigen
Fachausschüssen vorgestellt. Die Beratungsergebnisse werden dem für Ausschuss für Finanzen,
Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis gegeben und können so in die
Beschlussempfehlung für den Kreisausschuss und den Kreistag einfließen.
Die Produkte des Fachdienstes Sozialhilfe und Wohngeld sind von den Mitgliedern des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit zu beraten.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 liegt den Kreistagsabgeordneten vor. Für die nicht dem Kreistag
angehörenden Ausschussmitglieder ist ein entsprechender Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf
beigefügt.
Der Teilfinanzhaushalt des Fachdienstes 50 besteht aus den folgenden Produkten:
311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) - Lfd. Leistungen a. v. E.
311-120 HLU (3. Kapitel SGB XII) - Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen a. v. E.
311-400 Hilfen zur Gesundheit a. v. E.
311-500 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
311-600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. (4. Kapitel SGB XII)
311-900 Verwaltung der Sozialhilfe (FD 50)
312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
315-500 Einrichtungen für Asylbewerber
346-000 Wohngeld
347-000 Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz
351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- (FD 50)
Die Verwaltung wird zu den einzelnen Produkten insbesondere zu den erheblichen Veränderungen
mündlich vortragen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.