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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/273  

Betreff: Schuldnerberatung nach dem SGB II und dem SGB XII
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Stabel, Erika
Produkte:14.3. 311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) - Lfd. Leistungen a.v.E.
 14.9. 312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende n. SGB II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:  Keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg ist für die Soziale Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch XII [SGB XII]) und die Schuldnerberatung zur Eingliederung in Arbeit (§ 16a Ziffer 2 Sozialgesetzbuch II [SGB II]) zuständig.

 

In § 11 SGB XII ist die Beratung und Unterstützung in der Sozialhilfe geregelt. Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstellen geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. Angemessene Kosten einer Beratung sollen übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann; in anderenllen können Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme kann auch in Form einer pauschalierten Abgeltung der Leistung der Schuldnerberatungsstelle oder anderer Fachberatungsstellen erfolgen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II ist der Landkreis Lüneburg als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende u. a. für die Schuldnerberatung zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit zuständig. Diese Schuldnerberatung soll insbesondere dann erfolgen, wenn Schulden ein wesentliches Vermittlungshemmnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit darstellen.

 

Die Schuldnerberatung im Auftrag des Landkreises Lüneburg wurde bis zum 31.12.2019 vom Diakonieverband Lüneburg bzw. Lebensraum Diakonie e.V. durchgeführt.

 

Seit der Vergaberechtsreform 2016, die durch die Erneuerung der EU-Vergaberichtlinie notwendig geworden ist, sind Ausschreibungen im Sozialbereich zu einem breit diskutierten Thema geworden.

Im Jahr 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg aufgrund von Rechtsprechungen festgestellt, dass die soziale Dienstleistung der Schuldnerberatung der Ausschreibepflicht unterliegt. Daraufhin wurde die Schuldnerberatung für den Landkreis Lüneburg erstmals im Jahr 2019 ausgeschrieben. Aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung im Jahr 2019 führt seit dem 01.01.2020 der Schuldenhilfe Sofort e.V. die Schuldnerberatung im Auftrage des Landkreises durch. Für die Zeit ab dem 01.01.2025 war eine erneute Ausschreibung der Leistung erforderlich. Diese Ausschreibung wurde von der zentralen Vergabestelle des Landkreises Harburg für den Landkreis Lüneburg durchgeführt.

 

Das Ergebnis dieses Ausschreibeverfahrens hat ergeben, dass die Schuldnerberatung ab dem 01.01.2025 erneut an den Schuldenhilfe Sofort e. V. zu vergeben ist. Der Landkreis Lüneburg hat daher eine Vereinbarung über die Durchführung der Schuldnerberatung mit dem Schuldenhilfe Sofort e.V. geschlossen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss zu diesem Thema berichten.

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