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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/265  

Betreff: Förderung des Vereins checkpoint queer e.V. und des Vereins SCHLAU e.V. im Haushaltsjahr 2025
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Stabel, Erika
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage_a_Haushaltsplan_2025  
Anlage_b_GuV_Checkpoint_2023  
Anlage_c_Schlau EAÜ 2023  
Anlage_d_Tätigkeitsbericht CP 2023 GESAMT  
Anlage_e_Referenzschreiben  
Antrag auf Zuwendung Landkreis Lueneburg 2025  

 

 

Anlage/n:

Antrag des checkpoint queer e.V.

Anlage_a_Haushaltsplan_2025

Anlage_b_GuV_Checkpoint_2023

Anlage_c_Schlau EAÜ 2023

Anlage_d_Tätigkeitsbericht CP 2023 GESAMT

Anlage_e_Referenzschreiben

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_a_Haushaltsplan_2025 (461 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_b_GuV_Checkpoint_2023 (90 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_c_Schlau EAÜ 2023 (100 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_d_Tätigkeitsbericht CP 2023 GESAMT (1755 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_e_Referenzschreiben (1148 KB)      
Anlage 6 6 Antrag auf Zuwendung Landkreis Lueneburg 2025 (1110 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage kein Beschluss erforderlich.

 

 

Sachlage:

 

Das LSBTIQA*+ Zentrum checkpoint queer e.V. hat in den vergangenen sechs Jahren für sich und dem Verein SCHLAU Lüneburg e.V. eine Förderung von jährlich 18.000,00 € vom Landkreis Lüneburg erhalten. Darüber hinaus wird der Verein checkpoint queer seit 2020 für die AIDS-Hilfe über den Budgetierungsvertrag des Landkreises mit dem Paritätischen Lüneburg mit jährlich 4.857,26 € durch den Landkreis gefördert.

 

Nachdem der Verein checkpoint queer für das Jahr 2022 eine Förderung von 41.000,00 € beantragt hatte (zuvor 48.250 €r 2019, 41.000 €r 2020, 43.426 €r 2021), stieg die begehrte Fördersumme für die Jahre 2023 und 2024 auf 80.000 €. Die Verwaltung hatte in ihrem Bewilligungsschreiben für den Zuschuss für das Jahr 2024 den Unmut des Ausschusses für Soziales und Gesundheit über die unangemessene Höhe des beantragten Förderbetrages ausdrücklich geäert. Dennoch wird auch für das Jahr 2025 einrderbetrag in Höhe von 80.000 € beantragt.

 

Adan Geißrfer von der Geschäftsführung des Vereins checkpoint queer e.V. wurde zur Ausschusssitzung eingeladen, um den Förderantrag für das Jahr 2025 zu begründen und hierbei insbesondere auf die Höhe der beantragten Fördersumme und den erzielten Überschüssen in den vergangenen Jahren einzugehen.

 

In der Sitzung soll lediglich über den Antrag beraten werden. Eine Entscheidung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in dieser Angelegenheit ist für die kommende Sitzung am 19.11.2024 vorgesehen, in der über den Haushalt 2025 beraten wird.

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