Vorlage - 2024/262
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Präsentation Sachstand Schülerbeförderung (233 KB) |
Sachlage:
Die Verwaltung trägt den Sachstand in der Schülerbeförderung anhand einer Präsentation vor.
Es wird auf die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Landkreis eingegangen. Für gut 45,27 % der Schülerinnen und Schüler (SuS) wird durch den Fachdienst Mobilität eine Beförderung zur Schule und zurück organisiert. Ob ein Anspruch auf eine Beförderung besteht, wird durch die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Lüneburg geregelt. Hier werden die Entfernungen zwischen der Wohnung und der Schule festgelegt, die für einen Anspruch ausschlaggebend sind. Für einen Großteil der SuS mit Anspruch auf eine Schülerbeförderung steht eine Verbindung im ÖPNV zur Verfügung. Besteht im ÖPNV keine Verbindung oder sind die SuS nicht in der Lage den ÖPNV zu nutzen, wird eine Beförderung mittels Mietwagen eingerichtet.
In der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Lüneburg werden darüber hinaus die maximalen Fahrtzeiten, Warte- und Umsteigezeiten je nach Stufe, sowie die Anzahl an Fahrten vor und nach der Schule festgelegt. Unterschieden wird bei der Fahrtzeit nach Primarbereich, 5.-6. Klassenstufe, 7.–10. Klassenstufe und Sekundarstufe II.
Mit der Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab dem Schuljahr 2026/2027 und dem damit verbundenen verpflichtenden Anspruch auf eine 8-stündige Ganztagsbetreuung im Primarbereich, werden voraussichtlich zusätzliche Abfahrten an den Schulen notwendig. Dies kann zu deutlichen Kostensteigerungen führen. Im Rahmen einer Schulzeitenabfrage soll diese Frage zeitnah geklärt werden, um das Beförderungsangebot zur Ganztagsbetreuung frühzeitig planen und umsetzen zu können.