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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/258  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 08.11.2024)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Haack, Carolin
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreisausschuss als Finanzausschuss
24.10.2024 
Sitzung des Kreisausschusses als Finanzausschuss      
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
13.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2025  
Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen 2025  
Anlage 3 - Investitionsübersicht 2024  
Anlage 3a - Investitionsübersicht Stand 01.11.2024  
Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen  
Anlage 5 - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Haushalt 2025  
Anlage 5a - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den HH 2025, Stand 06.11.2024  
Anlage 6 - Liste A  
Anlage 7 -Stellenanteile nach Produkten Stand 24.10.2024  
Anlage 8 - Erlass des Nds. MI vom 17.10.2024  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2025

Anlage 2 Liste der freiwilligen Leistungen 2025

Anlage 3 Investitionsübersicht 2024

Anlage 3a Investitionsübersicht 2024, Aktualisierung vom 01.11.2024

Anlage 4 Übersicht Klimaschutzmaßnahmen

Anlage 5 Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025

Anlage 5a - Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025 (Aktualisierung vom 08.11.2024)

Anlage 6 Änderungen zum Haushaltsentwurf (Liste A)

Anlage 7 Änderung Kennzahlen der Stellenanteile

Anlage 8 Erlass Nds. Ministerium für Inneres und Sport vom 17.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2025 (6119 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen 2025 (65 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Investitionsübersicht 2024 (643 KB)      
Anlage 9 4 Anlage 3a - Investitionsübersicht Stand 01.11.2024 (516 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen (737 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 5 - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Haushalt 2025 (421 KB)      
Anlage 10 7 Anlage 5a - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den HH 2025, Stand 06.11.2024 (433 KB)      
Anlage 6 8 Anlage 6 - Liste A (108 KB)      
Anlage 7 9 Anlage 7 -Stellenanteile nach Produkten Stand 24.10.2024 (240 KB)      
Anlage 8 10 Anlage 8 - Erlass des Nds. MI vom 17.10.2024 (76 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2025 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.

 

2. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Haushaltsicherungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 erstellt.

 

Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 54,5 % einen Fehlbetrag in Höhe von rund 15,2 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2028 sind jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.

 

Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg wiederherzustellen, die sich abzeichnenden Fehlbeträge mittelfristig abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden große Anstrengungen notwendig sein. So wird das bestehende Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG fortgeführt. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten.

 

Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.

 

Anträge mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025, die bereits in politischen Gremien beraten wurden, sind in Anlage 5 zusammenfassend dargestellt.

 

 

1. Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2025

 

1.1 Ergebnishaushalt

 

Ergebnishaushalt

2024

2025

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

 in %

ordentliche Erträge

414.916.800

434.608.600

+19.691.800

+4,7 %

ordentliche Aufwendungen

439.915.200

449.825.000

+9.909.800

+2,3 %

ordentliches Ergebnis

-24.998.400

-15.216.400

+9.782.000

+39,1 %

Außerordentl. Erträge

0

0

0

 

 

Außerordentl. Aufwendungen

0

0

0

 

 

außerordentliches Ergebnis

0

0

0

 

 

Jahresergebnis
Überschuss (+)/Fehlbetrag (-)

-24.998.400

-15.216.400

+9.782.000

+39,1 %

 

Der Finanzplan 2024 sah für 2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 14,4 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergibt sich nunmehr ein Fehlbetrag in Höhe von 15,2 Mio. Euro. Dabei ist ein im Vergleich zu 2024 unveränderter Kreisumlagesatz von 54,5 % zugrunde gelegt worden.

 

1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum

 

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Jahresergebnis

Euro

Euro

Euro *

2025

434.608.600

449.825.000

-15.216.400

(-14.401.000)

2026

442.896.500

460.375.800

-17.479.300

(-12.677.400)

2027

450.429.000

469.351.100

-18.922.100

(-10.740.500)

2028

456.623.700

476.976.700

-20.353.000

 

*in Klammern: laut Finanzplanung 2024 vorgesehene Jahresergebnisse

 

 

1.3 Finanzhaushalt

 

Finanzhaushalt

2024

2025

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

397.364.400

417.888.600

20.524.200

5,2 %

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

413.394.300

421.326.100

7.931.800

1,9 %

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-16.029.900

-3.437.500

12.592.400

78,6 %

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

11.665.900

7.656.400

-4.009.500

-34,4 %

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

46.641.700

61.656.200

15.014.500

32,2 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-34.975.800

-53.999.800

-19.024.000

-54,4 %

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag

-51.005.700

-57.437.300

-6.431.600

-12,6 %

Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung)

40.970.000

56.180.000

15.210.000

37,1 %

Kredittilgung (inkl. Umschuldung)

15.670.000

11.260.000

-4.410.000

-28,1 %

Neuverschuldung

25.300.000

44.920.000

19.620.000

77,5 %

Finanzmittelveränderung

-25.705.700

-12.517.300

13.188.400

51,3 %

 

Der Finanzplan 2024 sah für 2025 eine Neuverschuldung in Höhe von 48,7 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergibt sich nunmehr eine Neuverschuldung von 44,9 Mio. Euro.

 

 

1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

 

Der Haushaltsplan 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 24.998.400 Euro aus. Der Fehlbetrag 2025 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 15.216.400 Euro, sinkt also gegenüber dem Vorjahr um 9.782.000 Euro.

 

Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2025 folgende größere Veränderungen:

 

Verbesserungen gegenüber den Ansätzen 2024:

Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl

    6.870.700

Euro

Kreisumlage

    6.400.000

Euro

Schlüsselzuweisungen

    2.600.000

Euro

Aufwendungen für Strom

       622.700

Euro

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds (Verschiebung investiver Anteil)

       550.000

Euro

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung

       500.000

Euro

Aufwendungen f. Gutachten, Stellungnahmen u. Untersuchungen

       446.100

Euro

Verwaltungsgebühren (Baugenehmigungen etc.)

       401.600

Euro

Zuweisungen für Aufgaben des Übertragenen Wirkungskreises

       300.000

Euro

Bußgelder

       250.000

Euro

Mieten, Pachten, Leasing

       172.800

Euro

LKH-Arena, Zuschuss

       150.000

Euro

Auflösungserträge aus Sonderposten

       113.100

Euro

 

 

Verschlechterungen gegenüber den Ansätzen 2024:

Abschreibungen

    1.799.000

Euro

Aufwendungen für aktives Personal inkl. Rückstellungen

    1.761.200

Euro

Einrichtungen des ÖPNV, Mobilität (ohne Personal und Abschreibungen)

    1.580.300

Euro

Allgemeine schulische Aufgaben (ohne Personal und Abschreibungen)

       554.200

Euro

Reinigung der kreiseigenen Liegenschaften

       383.200

Euro

Jugendhilfe

       362.100

Euro

Aufwendungen f. Schülerbeförderung (ohne Personal)

 

 

 

334.900

Euro

Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (ohne Personal u. Abschr.)

       328.300

Euro

Dividende Avacon AG

       314.500

Euro

Theater Lüneburg, Zuschuss

       260.000

Euro

Maßnahmen der Gesundheitspflege (ohne Personal und Abschreibungen)

       259.700

Euro

Fortbildung d. Verwaltungsangehörigen

       211.200

Euro

Zinsaufwendungen, Kreiskasse, Kontoführungsgebühren etc.

       200.000

Euro

Ausländerbehörde, Erstattung an die Hansestadt Lüneburg

       164.500

Euro

Unterhaltung, Wartung, Instandsetzung bewegl. Vermögensgegenstände

 

 

 

160.300

Euro

Erwerb GVG bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer

 

 

 

150.400

Euro

Umsetzung Wassermanagementkonzept

       100.000

Euro

 

 

2. Entwicklung einzelner Haushaltspositionen

 

2.1 Kreisumlage

 

Die Kreisumlage ist das einzige gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.

 

Aus dem verfassungsrechtlich angelegten Gleichrang des Finanzbedarfs von Kommunen ergibt sich die Verpflichtung der Landkreise, neben dem eigenen Finanzbedarf auch die finanziellen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür hat der Landkreis die Finanzdaten aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden abgefragt und in einer Tabelle aufbereitet (vgl. Vorlage 2024/227). Darüber hinaus sind die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) vor Festsetzung der Kreisumlage zu hören. Letztlich hat der Kreistag im Rahmen seines Abwägungsprozesses zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen eine Würdigung der dem Landkreis bekannt gewordenen Haushaltsdaten vorzunehmen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht keine Veränderung des Kreisumlagesatzes i.H.v. 54,5 % vor. Dabei handelt es sich um einen ersten Vorschlag der Verwaltung.

 

Kreisumlage

2024 Ansatz

 2024 Ist

2025

Euro

Euro

Euro

Hebesatz 2025 = 54,5 % (unverändert)

147.100.000

146.500.266

153.500.000

 

Veränderung 2025 zu 2024 (Ansatz)

 

+

6.400.000

Euro

Veränderung 2025 zu 2024 (Ist)

 

+

6.999.734

Euro

1 Punkt Kreisumlage =

 

 

 

2.816.514

Euro

 

 

2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)

 

Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende System notwendig, die Kommune mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.

 

Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.

 

Zuweisungen des Landes

2024 Ansatz

 2024 Ist

2025

Euro

Euro

Euro

Schlüsselzuweisungen

61.200.000

62.300.528

63.800.000

Zuweisungen Aufgaben übertragener Wirkungskreis

6.000.000

6.025.384

6.300.000

Summe

67.200.000

68.325.912

70.100.000

 

Veränderung 2025 zu 2024 (Ansatz)

 

+

2.900.000

Euro

Veränderung 2025 zu 2024 (Ist)

 

+

1.774.008

Euro

 

 

2.3 Personal- und Vorsorgeaufwendungen

 

Die Position umfasst den Personalaufwand für die Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten des Landkreises Lüneburg. Enthalten sind hierbei alle Beiträge, Umlagen und Rückstellungen, die im Zusammenhang mit der Vergütung oder Besoldung des Personals stehen.

 

Personalaufwendungen

2024

2025

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bruttopersonalaufwendungen
ohne Rückstellungen

55.042.700

56.603.900

 

+1.561.200

 

+2,8 %

Pensions- u. Beihilferückstellungen

1.100.000

1.300.000

 

+200.000

 

+18,2 %

Bruttopersonalaufwendungen

56.142.700

57.903.900

 

+1.761.200

 

+3,1 %

 

Die Berechnung der Personalaufwendungen ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage 2024/256 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025“.

 

 

2.4 Bauunterhaltung

 

Unter Position 15 des Ergebnishaushalts „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ fallen u. a. die Bauunterhaltungsaufwendungen für die kreiseigenen Liegenschaften. Neben der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen gehören dazu auch die Pflege der Außenanlagen sowie die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens.

 

Unterhaltung des unbeweglichen
Vermögens (Bauunterhaltung)

2024

2025

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bauunterhaltung insgesamt

6.972.200

6.973.500

 

+1.300

 

+0 %

 

Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.

 

Der Bauunterhaltungsansatz 2025 beinhaltet Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen (921.500 Euro), für Flüchtlingsunterkünfte (312.000 Euro), für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro) und für die Entsiegelung von Schulhöfen (40.000 Euro).

 

 

2.5 Freiwillige Leistungen

 

Freiwillige Leistungen

2024

2025

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

 

in %

Ergebnishaushalt

8.523.300

8.032.700

-490.600

 

-5,8 %

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt ca. 1,8 %. Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

2.6 Sozialhilfeaufwendungen

(einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

 

Die Sozialhilfeaufwendungen des Landkreises finden sich im Ergebnishaushalt unter der Position 18 „Transferaufwendungen“. Sozialhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg werden hingegen unter der Position 19 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ erfasst.

 

Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl

2024

2025

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

36.941.700

30.071.000

-6.870.700

-18,6 %

davon Aufwendungen Landkreis (brutto)

103.992.500

105.523.200

+1.530.700

+1,5 %

davon Erstattung an die Hansestadt

60.125.000

63.575.000

+3.450.000

+5,7 %

davon Erträge (Kostenerstattungen)

127.175.800

139.027.200

+11.851.400

+9,3 %

 

Steigerungen gibt es u. a. im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft) und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ein ckgang der Netto-Aufwendungen wird bei den Einrichtungen für Asylbewerber erwartet.

 

Ein Großteil der Brutto-Sozialhilfeaufwendungen wird vom Bund bzw. vom Land Niedersachsen erstattet. Die Erstattungsquote schwankt allerdings deutlich zwischen den einzelnen Hilfearten. So sind insbesondere die Kostenerstattungen für die Aufwendungen des Landkreises nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend, obwohl es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt.

 

2.7 Jugendhilfeaufwendungen

 

Auch die Jugendhilfeaufwendungen werden unter der Position 18 „Transferaufwendungen“ veranschlagt und zwar sowohl die Aufwendungen des Landkreises als Träger der Jugendhilfe als auch die Erstattungen an die Hansestadt Lüneburg. Im Gegensatz zu den Sozialhilfeaufwendungen muss der Landkreis die Jugendhilfeaufwendungen allerdings nahezu vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

 

Jugendhilfe

2024

Euro

2025

Euro

Veränderung

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

68.196.300

68.558.400

+362.100

+0,5 %

davon Aufwendungen Landkreis (ohne Kita) (brutto)

29.557.100

30.738.100

+1.181.000

+4,0 %

davon Kita-Förderung

20.622.300

21.366.800

+744.500

+3,6 %

davon Erstattung an die Hansestadt

24.670.800

25.590.800

+920.000

+3,7 %

davon Erträge (Kostenerstattungen)

6.653.900

9.137.300

+2.483.400

+37,3 %

 

2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg

 

Finanzvertrag mit der
Hansestadt Lüneburg

2024

2025

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen

92.683.000

96.528.200

+3.845.200

+4,1 %

 

Der Landkreis erstattet der Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag von 2020 insbesondere deren Aufwendungen für Sozialhilfe einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe, Schulen im Sekundarbereich und für die Musikschule. Im Bereich der Schulen beteiligt sich der Landkreis auch an investiven Maßnahmen der Hansestadt.

 

In den Aufwendungen sind die unter Ziffer 2.6 und 2.7 dargestellten Sozial- und Jugendhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg enthalten. Eine Abstimmung der Haushaltsansätze mit der Hansestadt steht noch aus.

 

 

3. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

3.1 Investive Maßnahmen 2025

 

Im Haushaltsplan 2025 finden die investiven Mittel wie in der Vergangenheit auch zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. Insgesamt sind rd. 10,78 Mio. Euro für Schulsanierungen veranschlagt worden. Davon entfallen allein 6,0 Mio. Euro auf die Sanierung der Berufsbildenden Schulen und 1,7 Mio. Euro auf die Sanierung des Schulzentrums Scharnebeck, 1,0 Mio. € auf die Erneuerung und Umgestaltung des Busbahnhofs am Schulzentrum Scharnebeck und 1,0 Mio. €r erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme.

 

r den Wiederaufbau, Umbau und die Erweiterung der IGS Embsen nach dem Brandschaden sind 2025 insgesamt 7 Mio. Euro eingeplant worden. Als Gegenfinanzierung sind rund 1,7 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse vorgesehen.

 

Auch für weitere Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sind Zuwendungen aus der Kreisschulbaukassen geplant. Ab 2023 erhält der Landkreis für seine Schulbaumaßnahmen im Sekundarbereich 27,5 % der zu berücksichtigenden Anteile der Gesamtkosten. An Beiträgen hat der Landkreis dar 5,84 Mio. Euro aufzubringen, das sind 2/3 der Gesamtbeiträge. Für die kreisangehörigen Gemeinden sind Investitionszuweisungen in Höhe von 7,83 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse eingeplant.

 

r den Digitalpakt Schulen sollen 1,0 Mio. Euro haushaltswirksam werden.

 

Im Bereich ÖPNV/Mobilität werden 3,5 Mio. Euro für die Ersatzbeschaffung der Elbfähre Bleckede-Neu Bleckede und der Erneuerung des Fähranlegers, 2,46 Mio. € als Zuwendung an die MOIN GmbH für die Beschaffung von Bussen und Ladeinfrastruktur sowie 2,3 Mio. € als Zuwendung für den Erwerb von Betriebsgrundstücken für die MOIN GmbH veranschlagt.

 

Weitere Investitionen müssen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. So beträgt die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage 3,12 Mio. Euro. An investiven Zuweisungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag sind 1,07 Mio. Euro zuzüglich 3,0 Mio. Euro für einen Anbau am Gymnasium Johanneum veranschlagt worden. 1,25 Mio. Euro sind an investiven Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen.

 

Nachfolgend sind die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:

 

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Bezeichnung

Inv.-Nr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

rdermaßnahmen

Strukturentwicklungsfonds

0200.20.02

 

275.000

Euro

rderprogramm Wohnen und Arbeiten i. ländl. Raum

0200.20.03

 

50.000

Euro

rderung des Ausbaus von Radwegen

0200.20.04

 

500.000

Euro

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds

0200.25.02

 

550.000

Euro

Krankenhausumlage

1000.09.01

 

3.120.000

Euro

Elbbrücke Darchau-Neu Darchau

1000.20.01

 

100.000

Euro

Zuschuss Beschaffung von Bussen + Ladeinfrastruktur

4500.23.04

 

2.460.000

Euro

Zuwendung Betriebsgrundstücke MOIN GmbH

4500.25.02

 

2.300.000

Euro

Investitionszuschuss Frauenhaus

5000.22.01

 

50.000

Euro

Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder

5100.09.01

 

1.250.000

Euro

Zuweisungen Hansestadt Lüneburg f. Anbau Johanneum

5500.19.03

 

3.000.000

Euro

 

 

 

 

13.655.000

Euro

Kreisverwaltung

Klimaschutzsofortmaßnahmen für die Kreisverwaltung

0200.25.01

 

80.000

Euro

Basisinfrastruktur Digitalisierung

0300.25.01

 

20.000

Euro

Erwerb von Software für das Finanzwesen

0300.25.02

 

22.000

Euro

Erwerb Dokumentenmanagementsystems für KV

0300.25.03

 

50.000

Euro

Fuhrparkmanagementsystem

0300.25.04

 

10.000

Euro

Software untere Wasser- und Abfallbehörde

0300.25.08

 

10.000

Euro

Erwerb einer Fachanwendung für die Bauverwaltung

0300.25.09

 

10.000

Euro

Fachanwendung Sitzungsdienst

0300.25.14

 

25.000

Euro

Software Schulentwicklung PRIMUS

0300.25.21

 

20.000

Euro

Software VOIS GESO

0300.25.22

 

36.700

Euro

Prüfsoftware für das Rechnungsprüfungsamt

0300.25.23

 

50.000

Euro

CAFM-Programm f. Gebäudewirtschaft

0300.25.24

.

50.000

Euro

Erwerb von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung

3200.23.01

 

22.500

Euro

Erwerb von Sachvermögen für die Verwaltung

3200.23.02

 

9.000

Euro

IT-Ausstattung Kreisverwaltung

3300.09.01

 

237.000

Euro

IT-Ausstattung Schulen

3300.12.02

 

620.000

Euro

Erwerb einer Spracherkennungssoftware

3300.20.02

 

10.000

Euro

IT, Anschaffung Mobiler Endgeräte

3300.23.03

 

10.000

Euro

Software für Mailverschlüsselung

3300.25.02

 

100.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Vermögensgegenst. Schadenfälle

3500.09.00

 

10.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Gebäudewirtschaft

3500.09.04

 

55.000

Euro

Barrierefreiheit Geb. 2 Kreisverwaltung

3500.20.03

 

100.000

Euro

Grundsanierung Erschließung Kreishaus

3500.22.02

 

265.000

Euro

Photovoltaikanlagen

3500.23.03

 

500.000

Euro

Umsetzung Brandschutzgutachten

3500.24.01

 

400.000

Euro

Elektrisches Leitsystem

3500.24.08

 

50.000

Euro

Drei Fertiggaragen für Verkehrsüberwachung

3500.25.08

 

50.000

Euro

Veterinärwesen - bewegl. Vermögensgegenstände

4000.10.01

 

6.000

Euro

Anschaffung mobile Messanlage

4310.25.01

 

65.000

Euro

Lizenz Auswertungssoftware f. Messanlage

4310.25.02

 

8.000

Euro

Kfzr Messanlage

4310.25.03

 

30.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Fachdienst 53

5300.09.01

 

10.000

Euro

Gerätebeschaffungen Landschaftspflegetrupp FD 61

6100.22.01

 

3.000

Euro

 

 

 

 

2.944.200

Euro

Feuerlöschwesen, Katastrophenschutz etc.

FTZ Scharnebeck Umnutzung u. Sanierung Schirrmeisterei

3500.25.03

 

100.000

Euro

Fahrzeuge Katastrophenschutz

4100.19.04

 

50.000

Euro

Bestuhlung f. Kooperative Leitstelle

4100.20.03

 

9.800

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Feuerlöschwesen

4100.20.04

 

12.800

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen für die FTZ

4100.20.05

 

67.200

Euro

Einsatzsoftware

4100.23.01

 

260.000

Euro

DAU Hardware- und Netzerneuerung

4100.23.04

 

100.000

Euro

Kommunikationssystem f. kooperative Leitstelle

4100.24.03

 

260.000

Euro

Atemluftüberwachung

4100.25.01

 

40.000

Euro

Einsatzleitwagen ABC-Zug

4100.25.02

 

310.000

Euro

Gerätewagen Logistik

4100.25.03

 

270.000

Euro

Radlader für die FTZ

4100.25.04

 

65.000

Euro

Kommunikationssystem f. TEL

4100.25.05

 

80.000

Euro

Stammeinlage AöR Kooperative Leitstelle

4100.25.06

 

25.000

Euro

Hardware-Refresh-Switche

4100.25.07

 

18.000

Euro

Zuschuss an AöR Regionalleitstelle

4100.25.08

 

115.000

Euro

 

 

 

 

1.782.800

Euro

Sanierungsprogramm Schulen

BBS I, II, III Sanierungsprogramm

3500.09.18

 

6.000.000

Euro

SZ Scharnebeck Sanierungsprogramm

 

3500.09.31

 

1.700.000

Euro

 

 

 

 

7.700.000

Euro

Kreisschulbaukassenmaßnahmen (KSBK-Zuschüsse 27,5 %)

Schulbaumaßnahmen Umsetzung Inklusion

3500.14.01

 

1.500.000

Euro

IGS Embsen, Erstausstattung Mobiliar

3500.14.05

 

205.000

Euro

SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau

3500.19.10

 

700.000

Euro

Einrichtung Sanierungsbereiche BBS I-III

3500.19.14

 

100.000

Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume

3500.21.06

 

900.000

Euro

IGS Embsen Umbau und Erweiterungen

3500.21.07

 

7.000.000

Euro

Schulen - Erstausstattung Mobiliar

3500.24.11

 

100.000

Euro

Zuweisungen an Gemeinden aus der KSBK

5500.09.03

 

7.830.000

Euro

ObS Dahlenburg Neuausstattung Anbau

5500.24.03

 

100.000

Euro

 

 

 

 

18.435.000

Euro

Schulen, sonstige Maßnahmen

Tilgungsrate PPP Gymnasium Bleckede

1000.12.01

 

233.100

Euro

SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken

3500.20.07

 

1.000.000

Euro

IGS Embsen Ausstattung Schulhof

3500.20.08

 

400.000

Euro

SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof

3500.21.03

 

1.000.000

Euro

S Oedeme Erweiterung + Ausstatt. Außengelände

3500.24.03

 

110.000

Euro

ObS Oedeme Erweiterung Fahrradabstellanlagen

3500.24.10

 

70.000

Euro

SZ Oedeme Süd Neuausstattung Schulhof

3500.25.01

 

250.000

Euro

OBS Scharnebeck Erneuerung Spielgeräte u. Basketballpl.

3500.25.02

 

50.000

Euro

IGS Embsen Anschaffung Kommunaltraktor

3500.25.04

 

60.000

Euro

SZ Oedeme Anschaffung Kehrmaschine

3500.25.05

 

10.000

Euro

KLS Bleckede Umgestaltung Schulhof

3500.25.06

 

200.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Integrative Beschulung

5500.09.01

 

10.000

Euro

Zuweisung an die Hansestadt gemäß § 118 NSchG

5500.09.24

 

1.070.000

Euro

Erwerb von Defibrillatoren für Schulen

5500.13.01

 

10.000

Euro

BBS II Sicherheitstechnische Verbesserung u. Modernisierung

5500.18.05

 

100.000

Euro

Digitalisierung Schule

5500.20.03

 

1.000.000

Euro

IGS Embsen, zusätzliches Inventar

5500.21.02

 

380.000

Euro

Hublift für Schüler der Schule am Knieberg

5500.22.01

 

20.000

Euro

IGS Embsen Neuausstattung Erweiterungsbau

5500.24.02

 

300.000

Euro

IGS Embsen Ausstattung Fachunterrichtsräume SEK II

5500.24.06

 

160.000

Euro

OBS Scharnebeck Tischkreissäge

5500.25.02

 

3.000

Euro

BBS III Erneuerung Bereich Pflege

5500.25.04

 

200.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen ObS Neuhaus

5563.09.01

 

20.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS II

5592.09.01

 

80.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS III

5593.09.01

 

80.000

Euro

 

 

 

 

6.816.100

Euro

Sonstiges

Grunderwerb Kompensationsmaßnahm. Naturschutz

3500.09.33

 

100

Euro

Allg. Grundvermögen, Erwerb von Grundstücken

3500.09.34

 

100

Euro

Ersatzbeschaffung Fähre und Erneuerung Fähranleger

4500.21.01

 

3.500.000

Euro

Ausbau des Radroutennetzes

4500.23.01

 

370.000

Euro

Errichtung Fahrgastinformationssystem

4500.23.02

 

212.900

Euro

Erneuerung Dauerausstellung Salzmuseum

5500.25.03

 

400.000

Euro

 

 

 

 

4.483.100

Euro

Summe

 

 

 

55.816.200

Euro

nachrichtlich: Beiträge des Landkreises an die KSBK

5500.09.04

 

5.840.000

Euro

 

 

 

61.656.200

Euro

3.2 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.

 

Im Haushalt 2025 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:

 

Verpflichtungsermächtigungen

SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm

3500.15.01

 

7.400.000

Euro

SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau, KSBK

3500.19.01

 

3.000.000

Euro

SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken

3500.20.07

 

6.000.000

Euro

SZ Embsen Ausstattung Schulhof

 

3500.20.08

 

200.000

Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume, KSBK

3500.21.06

 

4.400.000

Euro

IGS Embsen Wiederaufbau, KSBK

 

3500.21.07

 

10.000.000

Euro

S G Am Knieberg Schulerweiterung, KSBK

3500.21.08

 

3.000.000

Euro

Kreisverwaltung Umsetzung Brandschutzgutachten

3500.24.01

 

400.000

Euro

FTZ Umnutzung u. Sanierung Schirrmeisterei

3500.25.03

 

400.000

Euro

Zuschuss Tierheim Lüneburg f. Hundehauserweiterung

4000.24.01

 

140.000

Euro

Kommunikationssystem f. kooperative Leitstelle

4100.24.03

 

910.000

Euro

Zuschuss an AöR-Leitstelle

 

4100.25.08

 

1.000.000

Euro

Ersatzbeschaffung Fähre u. Erneuerung Fähranleger

4500.21.01

 

500.000

Euro

Zuschuss f. Beschaffung von Bussen u. Ladeinfrastruktur

4500.23.04

 

2.060.000

Euro

Investitionszuschuss Frauenhaus Lüneburg

5000.22.01

 

950.000

Euro

Summe

.

 

 

40.360.000

Euro

 

 

4. Verschuldung

 

4.1 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:

 

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen 2025 (ohne Umschuldung)

53.760.000

Euro

./. ordentliche Tilgung 2025

-8.840.000

Euro

Neuverschuldung

44.920.000

Euro

 

Die Neuverschuldung steigt damit auf einen neuen Rekordwert.

 

 

4.2 Schuldenstand

 

Schuldenentwicklung  

Kredite per Ende 2024 einschl. Ausleihe SBU und PPP (voraussichtlich)

150.521.400

Euro

noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung

 

 

42.721.000

Euro

Kredite Ende 2024 (einschl. aller Kreditermächtigungen)

 

193.242.400

Euro

Kreditaufnahmen 2025 (ohne Umschuldung)

 

 

53.760.000

Euro

Tilgung 2025 (ohne Umschuldung)

 

 

8.840.000

Euro

Kredite per Ende 2025 (voraussichtlich)

 

 

238.162.400

Euro

 

Der für Ende 2025 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2025 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2025 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.

 

 

4.3 Liquiditätskredite

 

Liquiditätskredite

Liquiditätskredite per Ende 2024 (voraussichtlich)

25.000.000

Euro

Liquiditätskredite per Ende 2025

37.500.000

Euro

 

 

4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

 

2006 bis 2008 wurde das Gymnasium Bleckede im Rahmen eines PPP-Projekts (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) gebaut. Die daraus noch bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

 

PPP 

 PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2024 (voraussichtlich)

2.796.800

Euro 

 PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2025 (voraussichtlich)

2.563.800

Euro 

 

 

5. Haushaltssicherungskonzept und -bericht

 

Kommunen haben gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG u. a. dann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Aufgrund seiner angespannten Finanzsituation hat der Landkreis Lüneburg 2022 bis 2024 ein solches HSK aufgestellt. Da auch 2025 und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 aller Voraussicht nach kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann, ist das HSK weiter fortzuschreiben. Der Entwurf des HSK, der auch neue Konsolidierungsvorschläge enthält, ist beigefügt.

 

Neben dem HSK für 2025 wird ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen 2023 vorgelegt.

 

 

6. Klimaschutz

 

Der Landkreis Lüneburg ist sich seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und will durch schnelles und entschiedenes Handeln für und mit den Bürgerinnen und Bürgern den CO2-Ausstoß vermindern und so der globalen Erwärmung entgegenwirken. Im Jahr 2019 beschloss der Kreistag, dass der Landkreis Lüneburg bis 2030 klimaneutral werden soll. Parallel zu dem Klimaschutz arbeitet der Landkreis darauf hin, sich bestmöglich an bereits unvermeidbare Klimawandelfolgen anzupassen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird ein Teil des Klimaschutzes zur Pflichtaufgabe. Dazu zählen die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Beratung von kreiseigenen Kommunen zu Fördermitteln. Begleitet wird der Prozess zur Zielerreichung vom European Energy Award (eea). Der eea ist ein europaweites Management- und Zertifizierungsinstrument, das Kommunen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt. Im Landkreis sind alle relevanten Fachbereiche der kommunalen Verwaltung eingebunden langfristig wirkende Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Diese und deren finanzielle Auswirkungen werden erfasst, priorisiert und evaluiert.

 

r das Ziel der „Klimaneutralität 2030“ wird im Haushalt 2025, in Anlehnung an einen Nachhaltigkeitshaushalt, eine wirkungsorientierte Haushalts- und Verwaltungssteuerung verfolgt. Ziel ist es, die Verteilung von (knappen) Finanzmittel an den von der Politik gesetzten o.g. Klimaschutzzielen auszurichten. Dabei werden Sektorenübergreifend die kommunalen Tätigkeiten an den Zielen (Klimaneutralität 2030 sowie an den Unterzielen aus dem Klimaschutzkonzept) ausgerichtet. Auf der Ebene der Produkte werden diese als Klimaschutzmaßnahmen betitelt und damit im Haushalt verankert.

 

Zur Übersicht, welche haushaltsrelevanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 beitragen, enthält der Haushaltsplan anliegend (siehe Anlage 4) eine Liste der Klimaschutzmaßnahmen inklusive der finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre sowie weiteren wichtigen Attributen.

 

Um kurzfristig weitere Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (Fertigstellung 2025) sektorenübergreifend umsetzen zu können, wird zudem ein Budget von 100.000 Euro im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt. 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 08.11.2024

 

Nach der Sitzung des Kreisausschusses als Finanzausschuss haben sich neue Erkenntnisse zum Haushaltsplan 2025 ergeben, die aus der Liste A (Anlage 6) hervorgehen.

 

Änderungen gibt es zudem bei den Kennzahlen der Stellenanteile, die im Haushaltsentwurf bei den jeweiligen Produkten dargestellt sind. Die aktuellen Stellenanteile ergeben sich aus der Anlage 7.

 

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 17.10.2024 (Anlage 8) Hinweise im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen der Finanzlage der Kommunen und die Auswirkungen auf ihre Haushalte gegeben. Danach sollen sämtliche Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 Fehlbeträge als Folge des Krieges in der Ukraine darstellen, die in der Bilanz gesondert auszuweisen und nach § 182 Abs. 4 Satz 2 NKomVG in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden sollten. Die Vertretung könne auch beschließen, dass für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 kein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG aufgestellt werde, soweit wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht, eine Überschuldung nicht abgebaut oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden könne (vgl. § 182 Abs. 5 i.V.m. Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG). Es ist zu beraten, ob der Landkreis Lüneburg ein Haushaltssicherungskonzept für 2025 verabschiedet.

 

Schließlich sind die Investitionsübersicht 2024, aus der die derzeit noch verfügbaren investiven Haushaltsmittel hervorgehen (Anlage 3a) und die Übersicht über die Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025 (Anlage 5a) aktualisiert worden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe Haushaltsplanentwurf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

Siehe Haushaltsplanentwurf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Der Planentwurf enthält diverse Klimaschutzmaßnahmen, die in der Anlage 4 einzeln dargestellt werden.

 

 

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