Vorlage - 2024/258
Anlage/n:
Anlage 1 – Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2025
Anlage 2 – Liste der freiwilligen Leistungen 2025
Anlage 3 – Investitionsübersicht 2024
Anlage 3a – Investitionsübersicht 2024, Aktualisierung vom 01.11.2024
Anlage 4 – Übersicht Klimaschutzmaßnahmen
Anlage 5 – Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025
Anlage 5a - Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025 (Aktualisierung vom 08.11.2024)
Anlage 6 – Änderungen zum Haushaltsentwurf (Liste A)
Anlage 7 – Änderung Kennzahlen der Stellenanteile
Anlage 8 – Erlass Nds. Ministerium für Inneres und Sport vom 17.10.2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2025 (6119 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen 2025 (65 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Investitionsübersicht 2024 (643 KB) | ||||
4 | Anlage 3a - Investitionsübersicht Stand 01.11.2024 (516 KB) | ||||
5 | Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen (737 KB) | ||||
6 | Anlage 5 - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Haushalt 2025 (421 KB) | ||||
7 | Anlage 5a - Anträge und Beschlüsse mit Auswirkungen auf den HH 2025, Stand 06.11.2024 (433 KB) | ||||
8 | Anlage 6 - Liste A (108 KB) | ||||
9 | Anlage 7 -Stellenanteile nach Produkten Stand 24.10.2024 (240 KB) | ||||
10 | Anlage 8 - Erlass des Nds. MI vom 17.10.2024 (76 KB) |
Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2025 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
2. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Haushaltsicherungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
Sachlage:
Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 erstellt.
Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 54,5 % einen Fehlbetrag in Höhe von rund 15,2 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2028 sind jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg wiederherzustellen, die sich abzeichnenden Fehlbeträge mittelfristig abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden große Anstrengungen notwendig sein. So wird das bestehende Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG fortgeführt. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten.
Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.
Anträge mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025, die bereits in politischen Gremien beraten wurden, sind in Anlage 5 zusammenfassend dargestellt.
1. Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2025
1.1 Ergebnishaushalt
Ergebnishaushalt | 2024 | 2025 | Veränderung | ||
Euro | Euro | in Euro | in % | ||
ordentliche Erträge | 414.916.800 | 434.608.600 | +19.691.800 | +4,7 % | |
ordentliche Aufwendungen | 439.915.200 | 449.825.000 | +9.909.800 | +2,3 % | |
ordentliches Ergebnis | -24.998.400 | -15.216.400 | +9.782.000 | +39,1 % | |
Außerordentl. Erträge | 0 | 0 | 0 |
|
|
Außerordentl. Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
|
|
außerordentliches Ergebnis | 0 | 0 | 0 |
|
|
Jahresergebnis | -24.998.400 | -15.216.400 | +9.782.000 | +39,1 % |
Der Finanzplan 2024 sah für 2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 14,4 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergibt sich nunmehr ein Fehlbetrag in Höhe von 15,2 Mio. Euro. Dabei ist ein im Vergleich zu 2024 unveränderter Kreisumlagesatz von 54,5 % zugrunde gelegt worden.
1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum
Haushaltsjahr | Erträge | Aufwendungen | Jahresergebnis | |
Euro | Euro | Euro * | ||
2025 | 434.608.600 | 449.825.000 | -15.216.400 | (-14.401.000) |
2026 | 442.896.500 | 460.375.800 | -17.479.300 | (-12.677.400) |
2027 | 450.429.000 | 469.351.100 | -18.922.100 | (-10.740.500) |
2028 | 456.623.700 | 476.976.700 | -20.353.000 |
|
*in Klammern: laut Finanzplanung 2024 vorgesehene Jahresergebnisse
1.3 Finanzhaushalt
Finanzhaushalt | 2024 | 2025 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 397.364.400 | 417.888.600 | 20.524.200 | 5,2 % |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 413.394.300 | 421.326.100 | 7.931.800 | 1,9 % |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -16.029.900 | -3.437.500 | 12.592.400 | 78,6 % |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 11.665.900 | 7.656.400 | -4.009.500 | -34,4 % |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 46.641.700 | 61.656.200 | 15.014.500 | 32,2 % |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -34.975.800 | -53.999.800 | -19.024.000 | -54,4 % |
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag | -51.005.700 | -57.437.300 | -6.431.600 | -12,6 % |
Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung) | 40.970.000 | 56.180.000 | 15.210.000 | 37,1 % |
Kredittilgung (inkl. Umschuldung) | 15.670.000 | 11.260.000 | -4.410.000 | -28,1 % |
Neuverschuldung | 25.300.000 | 44.920.000 | 19.620.000 | 77,5 % |
Finanzmittelveränderung | -25.705.700 | -12.517.300 | 13.188.400 | 51,3 % |
Der Finanzplan 2024 sah für 2025 eine Neuverschuldung in Höhe von 48,7 Mio. Euro vor. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergibt sich nunmehr eine Neuverschuldung von 44,9 Mio. Euro.
1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Der Haushaltsplan 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 24.998.400 Euro aus. Der Fehlbetrag 2025 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 15.216.400 Euro, sinkt also gegenüber dem Vorjahr um 9.782.000 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2025 folgende größere Veränderungen:
Verbesserungen gegenüber den Ansätzen 2024: | ||
Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl | 6.870.700 | Euro |
Kreisumlage | 6.400.000 | Euro |
Schlüsselzuweisungen | 2.600.000 | Euro |
Aufwendungen für Strom | 622.700 | Euro |
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds (Verschiebung investiver Anteil) | 550.000 | Euro |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 500.000 | Euro |
Aufwendungen f. Gutachten, Stellungnahmen u. Untersuchungen | 446.100 | Euro |
Verwaltungsgebühren (Baugenehmigungen etc.) | 401.600 | Euro |
Zuweisungen für Aufgaben des Übertragenen Wirkungskreises | 300.000 | Euro |
Bußgelder | 250.000 | Euro |
Mieten, Pachten, Leasing | 172.800 | Euro |
LKH-Arena, Zuschuss | 150.000 | Euro |
Auflösungserträge aus Sonderposten | 113.100 | Euro |
Verschlechterungen gegenüber den Ansätzen 2024: | |||||
Abschreibungen | 1.799.000 | Euro | |||
Aufwendungen für aktives Personal inkl. Rückstellungen | 1.761.200 | Euro | |||
Einrichtungen des ÖPNV, Mobilität (ohne Personal und Abschreibungen) | 1.580.300 | Euro | |||
Allgemeine schulische Aufgaben (ohne Personal und Abschreibungen) | 554.200 | Euro | |||
Reinigung der kreiseigenen Liegenschaften | 383.200 | Euro | |||
Jugendhilfe | 362.100 | Euro | |||
Aufwendungen f. Schülerbeförderung (ohne Personal) |
|
|
| 334.900 | Euro |
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (ohne Personal u. Abschr.) | 328.300 | Euro | |||
Dividende Avacon AG | 314.500 | Euro | |||
Theater Lüneburg, Zuschuss | 260.000 | Euro | |||
Maßnahmen der Gesundheitspflege (ohne Personal und Abschreibungen) | 259.700 | Euro | |||
Fortbildung d. Verwaltungsangehörigen | 211.200 | Euro | |||
Zinsaufwendungen, Kreiskasse, Kontoführungsgebühren etc. | 200.000 | Euro | |||
Ausländerbehörde, Erstattung an die Hansestadt Lüneburg | 164.500 | Euro | |||
Unterhaltung, Wartung, Instandsetzung bewegl. Vermögensgegenstände |
|
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| 160.300 | Euro |
Erwerb GVG bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer |
|
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| 150.400 | Euro |
Umsetzung Wassermanagementkonzept | 100.000 | Euro |
2. Entwicklung einzelner Haushaltspositionen
2.1 Kreisumlage
Die Kreisumlage ist das einzige gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.
Aus dem verfassungsrechtlich angelegten Gleichrang des Finanzbedarfs von Kommunen ergibt sich die Verpflichtung der Landkreise, neben dem eigenen Finanzbedarf auch die finanziellen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür hat der Landkreis die Finanzdaten aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden abgefragt und in einer Tabelle aufbereitet (vgl. Vorlage 2024/227). Darüber hinaus sind die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) vor Festsetzung der Kreisumlage zu hören. Letztlich hat der Kreistag im Rahmen seines Abwägungsprozesses zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen eine Würdigung der dem Landkreis bekannt gewordenen Haushaltsdaten vorzunehmen.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht keine Veränderung des Kreisumlagesatzes i.H.v. 54,5 % vor. Dabei handelt es sich um einen ersten Vorschlag der Verwaltung.
Kreisumlage | 2024 Ansatz | 2024 Ist | 2025 |
Euro | Euro | Euro | |
Hebesatz 2025 = 54,5 % (unverändert) | 147.100.000 | 146.500.266 | 153.500.000 |
Veränderung 2025 zu 2024 (Ansatz) |
| + | 6.400.000 | Euro | |
Veränderung 2025 zu 2024 (Ist) |
| + | 6.999.734 | Euro | |
1 Punkt Kreisumlage = |
|
|
| 2.816.514 | Euro |
2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)
Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende System notwendig, die Kommune mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.
Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.
Zuweisungen des Landes | 2024 Ansatz | 2024 Ist | 2025 |
Euro | Euro | Euro | |
Schlüsselzuweisungen | 61.200.000 | 62.300.528 | 63.800.000 |
Zuweisungen Aufgaben übertragener Wirkungskreis | 6.000.000 | 6.025.384 | 6.300.000 |
Summe | 67.200.000 | 68.325.912 | 70.100.000 |
Veränderung 2025 zu 2024 (Ansatz) |
| + | 2.900.000 | Euro |
Veränderung 2025 zu 2024 (Ist) |
| + | 1.774.008 | Euro |
2.3 Personal- und Vorsorgeaufwendungen
Die Position umfasst den Personalaufwand für die Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten des Landkreises Lüneburg. Enthalten sind hierbei alle Beiträge, Umlagen und Rückstellungen, die im Zusammenhang mit der Vergütung oder Besoldung des Personals stehen.
Personalaufwendungen | 2024 | 2025 |
Veränderung | |||
Euro | Euro |
| in Euro |
| in % | |
Bruttopersonalaufwendungen | 55.042.700 | 56.603.900 |
| +1.561.200 |
| +2,8 % |
Pensions- u. Beihilferückstellungen | 1.100.000 | 1.300.000 |
| +200.000 |
| +18,2 % |
Bruttopersonalaufwendungen | 56.142.700 | 57.903.900 |
| +1.761.200 |
| +3,1 % |
Die Berechnung der Personalaufwendungen ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage 2024/256 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025“.
2.4 Bauunterhaltung
Unter Position 15 des Ergebnishaushalts „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ fallen u. a. die Bauunterhaltungsaufwendungen für die kreiseigenen Liegenschaften. Neben der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen gehören dazu auch die Pflege der Außenanlagen sowie die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens.
Unterhaltung des unbeweglichen | 2024 | 2025 |
| Veränderung | ||
Euro | Euro |
| in Euro |
| in % | |
Bauunterhaltung insgesamt | 6.972.200 | 6.973.500 |
| +1.300 |
| +0 % |
Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.
Der Bauunterhaltungsansatz 2025 beinhaltet Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen (921.500 Euro), für Flüchtlingsunterkünfte (312.000 Euro), für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro) und für die Entsiegelung von Schulhöfen (40.000 Euro).
2.5 Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen | 2024 | 2025 | Veränderung | ||
Euro | Euro | in Euro |
| in % | |
Ergebnishaushalt | 8.523.300 | 8.032.700 | -490.600 |
| -5,8 % |
Der Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt ca. 1,8 %. Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 2 entnommen werden.
2.6 Sozialhilfeaufwendungen
(einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Die Sozialhilfeaufwendungen des Landkreises finden sich im Ergebnishaushalt unter der Position 18 „Transferaufwendungen“. Sozialhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg werden hingegen unter der Position 19 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ erfasst.
Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl | 2024 | 2025 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Gesamtaufwendungen (netto) | 36.941.700 | 30.071.000 | -6.870.700 | -18,6 % |
davon Aufwendungen Landkreis (brutto) | 103.992.500 | 105.523.200 | +1.530.700 | +1,5 % |
davon Erstattung an die Hansestadt | 60.125.000 | 63.575.000 | +3.450.000 | +5,7 % |
davon Erträge (Kostenerstattungen) | 127.175.800 | 139.027.200 | +11.851.400 | +9,3 % |
Steigerungen gibt es u. a. im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft) und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ein Rückgang der Netto-Aufwendungen wird bei den Einrichtungen für Asylbewerber erwartet.
Ein Großteil der Brutto-Sozialhilfeaufwendungen wird vom Bund bzw. vom Land Niedersachsen erstattet. Die Erstattungsquote schwankt allerdings deutlich zwischen den einzelnen Hilfearten. So sind insbesondere die Kostenerstattungen für die Aufwendungen des Landkreises nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend, obwohl es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt.
2.7 Jugendhilfeaufwendungen
Auch die Jugendhilfeaufwendungen werden unter der Position 18 „Transferaufwendungen“ veranschlagt – und zwar sowohl die Aufwendungen des Landkreises als Träger der Jugendhilfe als auch die Erstattungen an die Hansestadt Lüneburg. Im Gegensatz zu den Sozialhilfeaufwendungen muss der Landkreis die Jugendhilfeaufwendungen allerdings nahezu vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.
Jugendhilfe | 2024 Euro | 2025 Euro | Veränderung | |
in Euro | in % | |||
Gesamtaufwendungen (netto) | 68.196.300 | 68.558.400 | +362.100 | +0,5 % |
davon Aufwendungen Landkreis (ohne Kita) (brutto) | 29.557.100 | 30.738.100 | +1.181.000 | +4,0 % |
davon Kita-Förderung | 20.622.300 | 21.366.800 | +744.500 | +3,6 % |
davon Erstattung an die Hansestadt | 24.670.800 | 25.590.800 | +920.000 | +3,7 % |
davon Erträge (Kostenerstattungen) | 6.653.900 | 9.137.300 | +2.483.400 | +37,3 % |
2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Finanzvertrag mit der | 2024 | 2025 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Gesamtaufwendungen | 92.683.000 | 96.528.200 | +3.845.200 | +4,1 % |
Der Landkreis erstattet der Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag von 2020 insbesondere deren Aufwendungen für Sozialhilfe einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe, Schulen im Sekundarbereich und für die Musikschule. Im Bereich der Schulen beteiligt sich der Landkreis auch an investiven Maßnahmen der Hansestadt.
In den Aufwendungen sind die unter Ziffer 2.6 und 2.7 dargestellten Sozial- und Jugendhilfeerstattungen an die Hansestadt Lüneburg enthalten. Eine Abstimmung der Haushaltsansätze mit der Hansestadt steht noch aus.
3. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
3.1 Investive Maßnahmen 2025
Im Haushaltsplan 2025 finden die investiven Mittel – wie in der Vergangenheit auch – zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. Insgesamt sind rd. 10,78 Mio. Euro für Schulsanierungen veranschlagt worden. Davon entfallen allein 6,0 Mio. Euro auf die Sanierung der Berufsbildenden Schulen und 1,7 Mio. Euro auf die Sanierung des Schulzentrums Scharnebeck, 1,0 Mio. € auf die Erneuerung und Umgestaltung des Busbahnhofs am Schulzentrum Scharnebeck und 1,0 Mio. € für erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme.
Für den Wiederaufbau, Umbau und die Erweiterung der IGS Embsen nach dem Brandschaden sind 2025 insgesamt 7 Mio. Euro eingeplant worden. Als Gegenfinanzierung sind rund 1,7 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse vorgesehen.
Auch für weitere Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sind Zuwendungen aus der Kreisschulbaukassen geplant. Ab 2023 erhält der Landkreis für seine Schulbaumaßnahmen im Sekundarbereich 27,5 % der zu berücksichtigenden Anteile der Gesamtkosten. An Beiträgen hat der Landkreis dafür 5,84 Mio. Euro aufzubringen, das sind 2/3 der Gesamtbeiträge. Für die kreisangehörigen Gemeinden sind Investitionszuweisungen in Höhe von 7,83 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse eingeplant.
Für den Digitalpakt Schulen sollen 1,0 Mio. Euro haushaltswirksam werden.
Im Bereich ÖPNV/Mobilität werden 3,5 Mio. Euro für die Ersatzbeschaffung der Elbfähre Bleckede-Neu Bleckede und der Erneuerung des Fähranlegers, 2,46 Mio. € als Zuwendung an die MOIN GmbH für die Beschaffung von Bussen und Ladeinfrastruktur sowie 2,3 Mio. € als Zuwendung für den Erwerb von Betriebsgrundstücken für die MOIN GmbH veranschlagt.
Weitere Investitionen müssen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. So beträgt die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage 3,12 Mio. Euro. An investiven Zuweisungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag sind 1,07 Mio. Euro zuzüglich 3,0 Mio. Euro für einen Anbau am Gymnasium Johanneum veranschlagt worden. 1,25 Mio. Euro sind an investiven Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen.
Nachfolgend sind die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |||||||||||
Bezeichnung | Inv.-Nr. |
|
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| ||||||
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Fördermaßnahmen | |||||||||||
Strukturentwicklungsfonds | 0200.20.02 |
| 275.000 | Euro | |||||||
Förderprogramm Wohnen und Arbeiten i. ländl. Raum | 0200.20.03 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Förderung des Ausbaus von Radwegen | 0200.20.04 |
| 500.000 | Euro | |||||||
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds | 0200.25.02 |
| 550.000 | Euro | |||||||
Krankenhausumlage | 1000.09.01 |
| 3.120.000 | Euro | |||||||
Elbbrücke Darchau-Neu Darchau | 1000.20.01 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Zuschuss Beschaffung von Bussen + Ladeinfrastruktur | 4500.23.04 |
| 2.460.000 | Euro | |||||||
Zuwendung Betriebsgrundstücke MOIN GmbH | 4500.25.02 |
| 2.300.000 | Euro | |||||||
Investitionszuschuss Frauenhaus | 5000.22.01 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder | 5100.09.01 |
| 1.250.000 | Euro | |||||||
Zuweisungen Hansestadt Lüneburg f. Anbau Johanneum | 5500.19.03 |
| 3.000.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 13.655.000 | Euro | ||||||
Kreisverwaltung | |||||||||||
Klimaschutzsofortmaßnahmen für die Kreisverwaltung | 0200.25.01 |
| 80.000 | Euro | |||||||
Basisinfrastruktur Digitalisierung | 0300.25.01 |
| 20.000 | Euro | |||||||
Erwerb von Software für das Finanzwesen | 0300.25.02 |
| 22.000 | Euro | |||||||
Erwerb Dokumentenmanagementsystems für KV | 0300.25.03 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Fuhrparkmanagementsystem | 0300.25.04 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Software untere Wasser- und Abfallbehörde | 0300.25.08 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Erwerb einer Fachanwendung für die Bauverwaltung | 0300.25.09 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Fachanwendung Sitzungsdienst | 0300.25.14 |
| 25.000 | Euro | |||||||
Software Schulentwicklung PRIMUS | 0300.25.21 |
| 20.000 | Euro | |||||||
Software VOIS GESO | 0300.25.22 |
| 36.700 | Euro | |||||||
Prüfsoftware für das Rechnungsprüfungsamt | 0300.25.23 |
| 50.000 | Euro | |||||||
CAFM-Programm f. Gebäudewirtschaft | 0300.25.24 | . | 50.000 | Euro | |||||||
Erwerb von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung | 3200.23.01 |
| 22.500 | Euro | |||||||
Erwerb von Sachvermögen für die Verwaltung | 3200.23.02 |
| 9.000 | Euro | |||||||
IT-Ausstattung Kreisverwaltung | 3300.09.01 |
| 237.000 | Euro | |||||||
IT-Ausstattung Schulen | 3300.12.02 |
| 620.000 | Euro | |||||||
Erwerb einer Spracherkennungssoftware | 3300.20.02 |
| 10.000 | Euro | |||||||
IT, Anschaffung Mobiler Endgeräte | 3300.23.03 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Software für Mailverschlüsselung | 3300.25.02 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Erwerb v. bewegl. Vermögensgegenst. Schadenfälle | 3500.09.00 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Gebäudewirtschaft | 3500.09.04 |
| 55.000 | Euro | |||||||
Barrierefreiheit Geb. 2 Kreisverwaltung | 3500.20.03 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Grundsanierung Erschließung Kreishaus | 3500.22.02 |
| 265.000 | Euro | |||||||
Photovoltaikanlagen | 3500.23.03 |
| 500.000 | Euro | |||||||
Umsetzung Brandschutzgutachten | 3500.24.01 |
| 400.000 | Euro | |||||||
Elektrisches Leitsystem | 3500.24.08 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Drei Fertiggaragen für Verkehrsüberwachung | 3500.25.08 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Veterinärwesen - bewegl. Vermögensgegenstände | 4000.10.01 |
| 6.000 | Euro | |||||||
Anschaffung mobile Messanlage | 4310.25.01 |
| 65.000 | Euro | |||||||
Lizenz Auswertungssoftware f. Messanlage | 4310.25.02 |
| 8.000 | Euro | |||||||
Kfz für Messanlage | 4310.25.03 |
| 30.000 | Euro | |||||||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Fachdienst 53 | 5300.09.01 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Gerätebeschaffungen Landschaftspflegetrupp FD 61 | 6100.22.01 |
| 3.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 2.944.200 | Euro | ||||||
Feuerlöschwesen, Katastrophenschutz etc. | |||||||||||
FTZ Scharnebeck Umnutzung u. Sanierung Schirrmeisterei | 3500.25.03 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Fahrzeuge Katastrophenschutz | 4100.19.04 |
| 50.000 | Euro | |||||||
Bestuhlung f. Kooperative Leitstelle | 4100.20.03 |
| 9.800 | Euro | |||||||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Feuerlöschwesen | 4100.20.04 |
| 12.800 | Euro | |||||||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen für die FTZ | 4100.20.05 |
| 67.200 | Euro | |||||||
Einsatzsoftware | 4100.23.01 |
| 260.000 | Euro | |||||||
DAU Hardware- und Netzerneuerung | 4100.23.04 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Kommunikationssystem f. kooperative Leitstelle | 4100.24.03 |
| 260.000 | Euro | |||||||
Atemluftüberwachung | 4100.25.01 |
| 40.000 | Euro | |||||||
Einsatzleitwagen ABC-Zug | 4100.25.02 |
| 310.000 | Euro | |||||||
Gerätewagen Logistik | 4100.25.03 |
| 270.000 | Euro | |||||||
Radlader für die FTZ | 4100.25.04 |
| 65.000 | Euro | |||||||
Kommunikationssystem f. TEL | 4100.25.05 |
| 80.000 | Euro | |||||||
Stammeinlage AöR Kooperative Leitstelle | 4100.25.06 |
| 25.000 | Euro | |||||||
Hardware-Refresh-Switche | 4100.25.07 |
| 18.000 | Euro | |||||||
Zuschuss an AöR Regionalleitstelle | 4100.25.08 |
| 115.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 1.782.800 | Euro | ||||||
Sanierungsprogramm Schulen | |||||||||||
BBS I, II, III Sanierungsprogramm | 3500.09.18 |
| 6.000.000 | Euro | |||||||
SZ Scharnebeck Sanierungsprogramm |
| 3500.09.31 |
| 1.700.000 | Euro | ||||||
|
|
|
| 7.700.000 | Euro | ||||||
Kreisschulbaukassenmaßnahmen (KSBK-Zuschüsse 27,5 %) | |||||||||||
Schulbaumaßnahmen Umsetzung Inklusion | 3500.14.01 |
| 1.500.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen, Erstausstattung Mobiliar | 3500.14.05 |
| 205.000 | Euro | |||||||
SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau | 3500.19.10 |
| 700.000 | Euro | |||||||
Einrichtung Sanierungsbereiche BBS I-III | 3500.19.14 |
| 100.000 | Euro | |||||||
BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume | 3500.21.06 |
| 900.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen Umbau und Erweiterungen | 3500.21.07 |
| 7.000.000 | Euro | |||||||
Schulen - Erstausstattung Mobiliar | 3500.24.11 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Zuweisungen an Gemeinden aus der KSBK | 5500.09.03 |
| 7.830.000 | Euro | |||||||
ObS Dahlenburg Neuausstattung Anbau | 5500.24.03 |
| 100.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 18.435.000 | Euro | ||||||
Schulen, sonstige Maßnahmen | |||||||||||
Tilgungsrate PPP Gymnasium Bleckede | 1000.12.01 |
| 233.100 | Euro | |||||||
SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken | 3500.20.07 |
| 1.000.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen Ausstattung Schulhof | 3500.20.08 |
| 400.000 | Euro | |||||||
SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof | 3500.21.03 |
| 1.000.000 | Euro | |||||||
FöS Oedeme Erweiterung + Ausstatt. Außengelände | 3500.24.03 |
| 110.000 | Euro | |||||||
ObS Oedeme Erweiterung Fahrradabstellanlagen | 3500.24.10 |
| 70.000 | Euro | |||||||
SZ Oedeme Süd Neuausstattung Schulhof | 3500.25.01 |
| 250.000 | Euro | |||||||
OBS Scharnebeck Erneuerung Spielgeräte u. Basketballpl. | 3500.25.02 |
| 50.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen Anschaffung Kommunaltraktor | 3500.25.04 |
| 60.000 | Euro | |||||||
SZ Oedeme Anschaffung Kehrmaschine | 3500.25.05 |
| 10.000 | Euro | |||||||
KLS Bleckede Umgestaltung Schulhof | 3500.25.06 |
| 200.000 | Euro | |||||||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Integrative Beschulung | 5500.09.01 |
| 10.000 | Euro | |||||||
Zuweisung an die Hansestadt gemäß § 118 NSchG | 5500.09.24 |
| 1.070.000 | Euro | |||||||
Erwerb von Defibrillatoren für Schulen | 5500.13.01 |
| 10.000 | Euro | |||||||
BBS II Sicherheitstechnische Verbesserung u. Modernisierung | 5500.18.05 |
| 100.000 | Euro | |||||||
Digitalisierung Schule | 5500.20.03 |
| 1.000.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen, zusätzliches Inventar | 5500.21.02 |
| 380.000 | Euro | |||||||
Hublift für Schüler der Schule am Knieberg | 5500.22.01 |
| 20.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen Neuausstattung Erweiterungsbau | 5500.24.02 |
| 300.000 | Euro | |||||||
IGS Embsen Ausstattung Fachunterrichtsräume SEK II | 5500.24.06 |
| 160.000 | Euro | |||||||
OBS Scharnebeck Tischkreissäge | 5500.25.02 |
| 3.000 | Euro | |||||||
BBS III Erneuerung Bereich Pflege | 5500.25.04 |
| 200.000 | Euro | |||||||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen ObS Neuhaus | 5563.09.01 |
| 20.000 | Euro | |||||||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS II | 5592.09.01 |
| 80.000 | Euro | |||||||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS III | 5593.09.01 |
| 80.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 6.816.100 | Euro | ||||||
Sonstiges | |||||||||||
Grunderwerb Kompensationsmaßnahm. Naturschutz | 3500.09.33 |
| 100 | Euro | |||||||
Allg. Grundvermögen, Erwerb von Grundstücken | 3500.09.34 |
| 100 | Euro | |||||||
Ersatzbeschaffung Fähre und Erneuerung Fähranleger | 4500.21.01 |
| 3.500.000 | Euro | |||||||
Ausbau des Radroutennetzes | 4500.23.01 |
| 370.000 | Euro | |||||||
Errichtung Fahrgastinformationssystem | 4500.23.02 |
| 212.900 | Euro | |||||||
Erneuerung Dauerausstellung Salzmuseum | 5500.25.03 |
| 400.000 | Euro | |||||||
|
|
|
| 4.483.100 | Euro | ||||||
Summe |
|
|
| 55.816.200 | Euro | ||||||
nachrichtlich: Beiträge des Landkreises an die KSBK | 5500.09.04 |
| 5.840.000 | Euro | |||||||
|
|
| 61.656.200 | Euro | |||||||
3.2 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.
Im Haushalt 2025 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
Verpflichtungsermächtigungen | ||||||
SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm | 3500.15.01 |
| 7.400.000 | Euro | ||
SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau, KSBK | 3500.19.01 |
| 3.000.000 | Euro | ||
SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken | 3500.20.07 |
| 6.000.000 | Euro | ||
SZ Embsen Ausstattung Schulhof |
| 3500.20.08 |
| 200.000 | Euro | |
BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume, KSBK | 3500.21.06 |
| 4.400.000 | Euro | ||
IGS Embsen Wiederaufbau, KSBK |
| 3500.21.07 |
| 10.000.000 | Euro | |
FöS G Am Knieberg Schulerweiterung, KSBK | 3500.21.08 |
| 3.000.000 | Euro | ||
Kreisverwaltung Umsetzung Brandschutzgutachten | 3500.24.01 |
| 400.000 | Euro | ||
FTZ Umnutzung u. Sanierung Schirrmeisterei | 3500.25.03 |
| 400.000 | Euro | ||
Zuschuss Tierheim Lüneburg f. Hundehauserweiterung | 4000.24.01 |
| 140.000 | Euro | ||
Kommunikationssystem f. kooperative Leitstelle | 4100.24.03 |
| 910.000 | Euro | ||
Zuschuss an AöR-Leitstelle |
| 4100.25.08 |
| 1.000.000 | Euro | |
Ersatzbeschaffung Fähre u. Erneuerung Fähranleger | 4500.21.01 |
| 500.000 | Euro | ||
Zuschuss f. Beschaffung von Bussen u. Ladeinfrastruktur | 4500.23.04 |
| 2.060.000 | Euro | ||
Investitionszuschuss Frauenhaus Lüneburg | 5000.22.01 |
| 950.000 | Euro | ||
Summe | . |
|
| 40.360.000 | Euro
| |
4. Verschuldung
4.1 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:
Kreditaufnahme | ||
Kreditaufnahmen 2025 (ohne Umschuldung) | 53.760.000 | Euro |
./. ordentliche Tilgung 2025 | -8.840.000 | Euro |
Neuverschuldung | 44.920.000 | Euro |
Die Neuverschuldung steigt damit auf einen neuen Rekordwert.
4.2 Schuldenstand
Schuldenentwicklung | ||||
Kredite per Ende 2024 einschl. Ausleihe SBU und PPP (voraussichtlich) | 150.521.400 | Euro | ||
noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung |
|
| 42.721.000 | Euro |
Kredite Ende 2024 (einschl. aller Kreditermächtigungen) |
| 193.242.400 | Euro | |
Kreditaufnahmen 2025 (ohne Umschuldung) |
|
| 53.760.000 | Euro |
Tilgung 2025 (ohne Umschuldung) |
|
| 8.840.000 | Euro |
Kredite per Ende 2025 (voraussichtlich) |
|
| 238.162.400 | Euro |
Der für Ende 2025 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2025 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2025 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.
4.3 Liquiditätskredite
Liquiditätskredite | ||
Liquiditätskredite per Ende 2024 (voraussichtlich) | 25.000.000 | Euro |
Liquiditätskredite per Ende 2025 | 37.500.000 | Euro |
4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
2006 bis 2008 wurde das Gymnasium Bleckede im Rahmen eines PPP-Projekts (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) gebaut. Die daraus noch bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
PPP | ||
PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2024 (voraussichtlich) | 2.796.800 | Euro |
PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2025 (voraussichtlich) | 2.563.800 | Euro |
5. Haushaltssicherungskonzept und -bericht
Kommunen haben gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG u. a. dann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Aufgrund seiner angespannten Finanzsituation hat der Landkreis Lüneburg 2022 bis 2024 ein solches HSK aufgestellt. Da auch 2025 und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 aller Voraussicht nach kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann, ist das HSK weiter fortzuschreiben. Der Entwurf des HSK, der auch neue Konsolidierungsvorschläge enthält, ist beigefügt.
Neben dem HSK für 2025 wird ein Haushaltssicherungsbericht über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen 2023 vorgelegt.
6. Klimaschutz
Der Landkreis Lüneburg ist sich seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und will durch schnelles und entschiedenes Handeln für und mit den Bürgerinnen und Bürgern den CO2-Ausstoß vermindern und so der globalen Erwärmung entgegenwirken. Im Jahr 2019 beschloss der Kreistag, dass der Landkreis Lüneburg bis 2030 klimaneutral werden soll. Parallel zu dem Klimaschutz arbeitet der Landkreis darauf hin, sich bestmöglich an bereits unvermeidbare Klimawandelfolgen anzupassen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird ein Teil des Klimaschutzes zur Pflichtaufgabe. Dazu zählen die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Beratung von kreiseigenen Kommunen zu Fördermitteln. Begleitet wird der Prozess zur Zielerreichung vom European Energy Award (eea). Der eea ist ein europaweites Management- und Zertifizierungsinstrument, das Kommunen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt. Im Landkreis sind alle relevanten Fachbereiche der kommunalen Verwaltung eingebunden langfristig wirkende Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Diese und deren finanzielle Auswirkungen werden erfasst, priorisiert und evaluiert.
Für das Ziel der „Klimaneutralität 2030“ wird im Haushalt 2025, in Anlehnung an einen Nachhaltigkeitshaushalt, eine wirkungsorientierte Haushalts- und Verwaltungssteuerung verfolgt. Ziel ist es, die Verteilung von (knappen) Finanzmittel an den von der Politik gesetzten o.g. Klimaschutzzielen auszurichten. Dabei werden Sektorenübergreifend die kommunalen Tätigkeiten an den Zielen (Klimaneutralität 2030 sowie an den Unterzielen aus dem Klimaschutzkonzept) ausgerichtet. Auf der Ebene der Produkte werden diese als Klimaschutzmaßnahmen betitelt und damit im Haushalt verankert.
Zur Übersicht, welche haushaltsrelevanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 beitragen, enthält der Haushaltsplan anliegend (siehe Anlage 4) eine Liste der Klimaschutzmaßnahmen inklusive der finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre sowie weiteren wichtigen Attributen.
Um kurzfristig weitere Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (Fertigstellung 2025) sektorenübergreifend umsetzen zu können, wird zudem ein Budget von 100.000 Euro im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Sachdarstellung vom 08.11.2024
Nach der Sitzung des Kreisausschusses als Finanzausschuss haben sich neue Erkenntnisse zum Haushaltsplan 2025 ergeben, die aus der Liste A (Anlage 6) hervorgehen.
Änderungen gibt es zudem bei den Kennzahlen der Stellenanteile, die im Haushaltsentwurf bei den jeweiligen Produkten dargestellt sind. Die aktuellen Stellenanteile ergeben sich aus der Anlage 7.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 17.10.2024 (Anlage 8) Hinweise im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen der Finanzlage der Kommunen und die Auswirkungen auf ihre Haushalte gegeben. Danach sollen sämtliche Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 Fehlbeträge als Folge des Krieges in der Ukraine darstellen, die in der Bilanz gesondert auszuweisen und nach § 182 Abs. 4 Satz 2 NKomVG in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden sollten. Die Vertretung könne auch beschließen, dass für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 kein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG aufgestellt werde, soweit wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht, eine Überschuldung nicht abgebaut oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden könne (vgl. § 182 Abs. 5 i.V.m. Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG). Es ist zu beraten, ob der Landkreis Lüneburg ein Haushaltssicherungskonzept für 2025 verabschiedet.
Schließlich sind die Investitionsübersicht 2024, aus der die derzeit noch verfügbaren investiven Haushaltsmittel hervorgehen (Anlage 3a) und die Übersicht über die Anträge und Beschlüsse mit Bezug auf den Haushaltsplan 2025 (Anlage 5a) aktualisiert worden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Siehe Haushaltsplanentwurf |
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b) | an Folgekosten: | Siehe Haushaltsplanentwurf |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| X | ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| X | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Der Planentwurf enthält diverse Klimaschutzmaßnahmen, die in der Anlage 4 einzeln dargestellt werden. |
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